Der Gruppenlayer „Vegetationszeit im Wald“ umfasst drei Karten: die tatsächliche Vegetationszeitlänge (Anzahl Tage 10 °C), die Niederschlagssumme in der forstlichen Vegetationszeit (Mai bis Oktober) sowie die klimatische Wasserbilanz in der forstlichen Vegetationszeit (Mai bis Oktober) jeweils im Zeitraum 1981-2010 dargestellt. Die Datenbasis stammt vom Deutschen Wetterdienst. Basis der Auswertung der tatsächlichen Vegetationszeitlänge stellt der HYRAS-Datensatz des DWD der, der Tageswertdaten in einem Raster von 5 km × 5 km enthält. Grundlage zur Ermittlung der forstlich relevanten tatsächlichen Vegetationszeitlänge sind die mittleren Tageswerte der Lufttemperatur, die an den Stationen des Deutschen Wetterdienstes in Nordrhein-Westfalen gemessen werden. Die Grundlage für die Niederschlagssumme sowie die Klimatische Wasserbilanz in der forstlichen Vegetationszeit (Mai bis Oktober) liefern ebenfalls Messungen des Deutschen Wetterdienst, die unter Berücksichtigung der Geländetopographie aus ein Raster von 1 km × 1 km interpoliert wurden.
Der Gruppenlayer „Waldbrandgefahr“ enthält zwei weitere Gruppenlayer: "Anzahl der Tage mit Überschreitung der Waldbrandindexklasse 4“ mit einer Karte sowie „Änderung der Anzahl der Tage mit Überschreitung der Waldbrandindexklasse 4“ mit sechs Karten. Die Waldbrandgefahr wird anhand des kanadischen „Fire Weather Index“ erfasst. Die erste Karte gibt die Tage mit Überschreitung der Waldbrandindexklasse 4 im Zeitraum 1961-1990 an. Die weiteren sechs Karten geben die modellierte Änderung der Anzahl der Tage mit Überschreiten der Waldbrandindexklasse 4 im Zeitraum 2021-2050 sowie 2071-2100, jeweils bezogen auf den Referenzzeitraum 1961-1990 wieder. Die Datengrundlagen stammen vom Deutschen Wetterdienst und gehen auf Klimamodellsimulationen eines Ensembles aus 19 Klimamodellen für das Szenario SRES-A1B zurück. Sie werden jeweils für das 15., 50., und 85. Perzentil des Modellensembles angegeben.
Der Kartenlayer stellt die Gliederung des Landesgebietes in die sechs Planungsregionen: Regionalrat Detmold, Regionalrat Köln, Regionalrat Arnsberg, Regionalrat Düsseldorf, Regionalrat Münster und regionaler Planungsträger Regionalverband Ruhr dar.
Mit Hilfe des Immobilien-Preis-Kalkulators können Sie schnell und einfach das Preisniveau für Ihr freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus, Ihr Reihenhaus/Ihre Doppelhaushälfte oder Ihre Eigentumswohnung abschätzen. Der Immobilien-Preis-Kalkulator basiert auf Marktmodellen (Vergleichsfaktoren), die durch die Gutachterausschüsse aus der Kaufpreissammlung mit Hilfe mathematisch-statistischer Verfahren (multiple Regression) ermittelt werden. Die Marktmodelle werden in der Regel in Grundstücksmarktberichten jährlich veröffentlicht. Die Immobilienpreiskalkulation dient der Ermittlung eines ungefähren Preisniveaus und soll dem Nutzer als Anhalt für eine grobe Einschätzung des Immobilienwertes dienen. Sie ersetzt kein Verkehrswertgutachten und kann nicht als Grundlage für eine qualifizierte Verkehrswertermittlung nach § 194 Baugesetzbuch verwendet werden. Es ist nicht in allen Landkreisen die Berechnung eines Preisniveaus möglich.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 abrufbar. Der Quellenvermerk gemäß (2) der Lizenz lautet "LGLN"
In Nordrhein-Westfalen ist der Geologische Dienst NRW für alle geologisch-bodenkundlichen Untersuchungen zuständig, die für Genehmigungen von Neuanlagen oder Erweiterungen von Friedhöfen erforderlich sind. Als Träger öffentlicher Belange wird er bereits bei der Flächennutzungsplanung beteiligt und erstellt Gutachten über die grundsätzliche Eignung einer Fläche für Bestattungszwecke. Diese Gutachten sind nach den nordrhein-westfälischen Hygiene-Richtlinien eine zwingende Voraussetzung für die Genehmigung von Friedhofsflächen. In Nordrhein-Westfalen sind die Anforderungen an die Bodenbeschaffenheit, die Wasserverhältnisse und die Grabstätten in den Hygiene-Richtlinien festgeschrieben. Es muss gewährleistet sein, dass - durch Friedhöfe keine Schäden oder Nachteile für die menschliche Gesundheit oder das menschliche Wohlbefinden entstehen. - der Boden die für eine Verwesung erforderlichen Eigenschaften erfüllt. - Grund- und Oberflächenwasser nicht durch Zersetzungsprodukte oder Krankheitserreger verunreinigt werden kann. Der Geologische Dienst wertet relevante geowissenschaftliche Daten der Planflächen vorab aus und untersucht die Boden- und Wasserverhältnisse in Schürfgruben .Bei nicht ausreichender Eignung für Erdbestattungen erarbeitet er praxisnahe Vorschläge für Herrichtungsmaßnahmen. Bisher wurden in mehr als 2.500 Gutachten Erfahrungen gesammelt und Lösungsvorschläge unterbreitet. Auch beim Einbau von Grabkammersystemen, bei der Neuanlage von Urnenfeldern oder Kleintierbegräbnisplätzen sowie bei Anträgen auf Ruhefristverkürzung ist der Geologische Dienst für geologisch-bodenkundliche Untersuchungen der kompetente Partner.
Die Lagefestpunkte sind Festpunkte, die in der Örtlichkeit dauerhaft vermarkt sind und deren Koordinaten, Höhen und ggfs. Schwerewerte bestimmt sind. Die Trigonometrischen Punktnetze (TP-Netze) 1. - 3. Ordnung liegen flächendeckend vor. Das TP-Netz 4. Ordnung ist seit 1990 entsprechend den Anforderungen der Katastervermessung gebietsweise eingerichtet worden. Zusatzlich zu den TP-Netzen 1.-4. Ordnung wurde in den letzten Jahren ein GPS - Referenznetz in den Hirarchiestufen A, B und C angelegt. Durch die Einführung des Digitalen Festpunktauskunftssystems wird jedem autorisierten Nutzer der Zugriff auf die Festpunktdaten der amtlichen Thüringer Festpunktfelder für Lage (TP-Feld) und Höhe (NivP-Feld) über das Internet ermöglicht. Mit der Einrichtung des Festpunktauskunftssystems des TLVermGeo wurden die Nachweise des Lagefestpunktfeldes entspr. AFIS auf die Ausgabeformate "Einzelpunktnachweis LFP" (ersetzt die TP-Beschreibung) und "Punktliste LFP" (ersetzt die Koordinatenliste) umgestellt.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Raumbezugspunktübersichten NRW; Die Raumbezugspunktübersichten werden aus dem in AFIS gespeicherten Datenbestand abgeleitet. Die Aktualität entspricht der AFIS-Webauskunft, deren Sekundärdatenbestand turnusmäßig alle 2 Wochen aktualisert wird.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Dieser INSPIRE Datensatz beschreibt den 2D Gebäudebestand ALKIS des Saarlandes. Die Transformation erfolgte gemäß den INSPIRE Richtlinien Gebäude - 2D in der Version 4.0. Folgende Anwendungsschemen werden derzeit zu diesem Thema bereitgestellt: * Gebäude - 2D
Dieser INSPIRE Datensatz beschreibt den 3D Gebäudebestand LoD2 des Saarlandes. Die Transformation erfolgte gemäß den INSPIRE Richtlinien Gebäude - 3D in der Version 4.0. Folgende Anwendungsschemen werden derzeit zu diesem Thema bereitgestellt: * Gebäude - 3D