Die nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 ermittelten potentiell betroffenen Grundwasserkörper für die Hochwasser-Lastfälle HQhäufig, HQ100, HQextrem.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand zum Stichtag des 2. Zyklus der HWRM-RL.Die Einzugsgebiete der großen Flüsse (Flussgebietseinheiten) sind in Teileinzugsgebiete untergliedert worden. Innerhalb der Teileinzugsgebiete erfolgte die Abgrenzung der Grundwasserkörper nach hydraulischen Grenzen und hydrogeologischen Kriterien. Als hydraulische Grenzen wurden die oberirdischen Wasserscheiden als oberstromige und die relevanten Vorfluter als unterstromige Begrenzung herangezogen. Dabei wurde vorausgesetzt, dass die Wasserscheiden der oberirdischen Gewässer großräumig auch die unterirdischen Wasserscheiden widerspiegeln.
Gemäß Artikel 16 der EU - Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) hat jeder Mitgliedstaat alle zwei Jahre einen Lagebericht über die Beseitigung von kommunalen Abwässern und Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich zu veröffentlichen. Die hier abgebildeten Daten sind aus einer Liste der Einleitungsstellen aller Kläranlagen mit einer Ausbaugröße größer 2 000 EW (Stand 31.12.2014) mit Angaben über Ausbaugröße, Belastung einschließlich Zu- und Ablaufkonzentrationen bzw. Frachten erstellt. Zusätzlich wurde eine räumliche Zuordnung nach der Lage zu den Wasserkörpern der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) berechnet.
Gewidmete Deiche in Niedersachsen als Eingangsdaten für die Erstellung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 – 2021.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand zum Stichtag des 2. Zyklus der HWRM-RL.Ein Deich erhält die Eigenschaft eines Hauptdeiches, Hochwasserdeiches oder Schutzdeiches durch Widmung, die die Deichbehörde durch Verordnung ausspricht. Für gewidmete Deiche gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG).
Digitale landesweite Übersichtskarte aller Geometrien der in Niedersachsen per Verordnung (§ 19 NNatSchG Abs. 1) festgesetzten flächenhaften Landschaftsschutzgebiete (LSG) mit Anteilen von Moor (kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz gemäß BHK50 [LBEG] und zusätzlicher Moorbiotope gemäß Biotoptypenkartierung [NLWKN]).
Moore u.a. kohlenstoffreiche Standorte mit besonderer Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung. In dem Datenbestand sind die Bereiche mit besonderer Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung für die kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzliche Moorbiotope dargestellt, die innerhalb der Landschaftsbildräume nach bestimmtem Kriterien als Beitrag für das Niedersächsische Landschaftsprogramm (MU 2021) ausgewählt und abgegrenzt wurden. Die Auswahlkriterien für die Abgrenzung umfassen z.B. die landschaftliche Ausstattung und Attraktivität, die Lage in Schutzgebieten, die besondere Bedeutung als Naherholungsgebiet.
In Teil I des Moorschutzprogramms wurden 1981 insgesamt 88 Hochmoore des Flachlandes erfasst, die als Torflagerstättenbedeutsam sind und eine hohe Bedeutung für den Naturschutz haben. Überwiegend wird bzw., wurde in diesen Mooren industrieller Torfabbau betrieben. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Flächen, differenziert nach den Kategorien "wertvollster Bereich – keine Abtorfung", "Abtorfung unter Berücksichtigung der Ziele des Naturschutzes möglich" sowie "laufende oder abgeschlossene Abtorfung- Regeneration anzustreben".