Der Datensatz gibt die Inhalte der Bodenkarte 1 : 50.000 von Nordrhein-Westfalen bis Dezember 2016 blattschnittfrei, landesweit flächendeckend wieder. Jede einzelne Fläche wird bei Abruf der Informationen aus einem GIS beschrieben hinsichtlich Bodeneinheit, vereinfachtem Bodentyp, Bodenartengruppe des Oberbodens, Staunässe, Grundwasser, Schutzwürdigen Böden, Durchwurzelbarkeit, optimaler Flurabstand, Erodierbarkeit des Oberbodens, Kapillaraufstieg von Grundwasser, nutzbare Feldkapazität, Feldkapazität, Luftkapazität, gesättigte Wasserleitfähigkeit, Versickerungseignung, Kationenaustauschkapazität. ökologische Feuchtestufe, Gesamtfilterfähigkeit, Grabbarkeit, Eignung für Erdwärmekollektoren, Denitrifikationspotential und Verdichtungsempfindlichkeit.
Allgemeine Informationen zum Schuldnerberatungsatlas und zur Methodik: Datengrundlage: Für die interaktive Webanwendung mit einer Übersicht über die Schuldner- sowie Insolvenzberatungsstellen in Deutschland werden Daten genutzt, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen. Durch die Art der Erfassung von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen für diese Anwendung kann keine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Beratungsstellen gewährleistet werden, da die Adressinformationen ausschließlich aus externen Quellen generiert werden. Hinweis: Den Nutzerinnen und Nutzern kann keine Auskunft über die Kostenübernahme der Schuldnerberatung zur Verfügung gestellt werden, da es bundesweit keine einheitliche Regelung dazu gibt. Standorte von Schuldnerberatungsstellen: Wenn eine Beratungsstelle über mehrere Standorte verfügt und diese Information öffentlich vorliegt, werden beide Standorte im Atlas angezeigt. Erreichbarkeitszonen von Schuldnerberatungsstellen: Die Grundlage für die Berechnung von Erreichbarkeitszonen von Schuldnerberatungsstellen bildet der Straßendatenbestand des offenen Gemeinschaftsprojektes OpenStreetMap (OSM). Mit Hilfe der Software Esri ArcGIS Desktop und den Programmerweiterungen Network Analyst sowie ArcGIS Editor for OpenStreetMap werden aus den OSM-Daten die relevanten Straßendaten (geometrische Information und zugehörige Attribute) extrahiert und in ein routingfähiges Netzwerkdatenmodell umgewandelt. Dieses erlaubt die Berechnung von Erreichbarkeitszonen, die sogenannten Isochronen. Die Berechnung der Isochronen wird für diskrete Zeitzonen von fünf bis 90 Minuten durchgeführt. Innerhalb einer Zone erfolgt keine nähere Unterscheidung der Fahrzeiten. Die Erreichbarkeiten werden in Form von Gitterzellen (Rastern) mit einer räumlichen Auflösung von 100 Meter * 100 Meter ausgewiesen. Beachten Sie bitte, dass die ausgewiesenen Fahrzeiten abgeleitete Modellgrößen sind, die unter Umständen deutlich von den tatsächlichen Fahrzeiten abweichen können. So wird insbesondere die aktuelle Verkehrslage oder mögliche Einschränkungen des Straßenverkehrs, wie z.B. Staus, Baustellen oder Straßensperrungen NICHT berücksichtigt. Zudem kann keine Gewähr für die Korrektheit der zugrundliegenden Straßengeometrie und der aus ihr abgeleiteten Fahrgeschwindigkeiten übernommen werden. Der OSM-Datenbestand kann Ungenauigkeiten oder Fehler sowohl in der geometrischen als auch hinsichtlich der beschreibenden Information enthalten. So können zum Beispiel fehlende Straßenabschnitte oder falsch ausgewiesene Zugangsbeschränkungen den Anschluss von einzelnen Verkehrsbereichen an das übrige Straßennetz verhindern. Hierdurch können fehlerhafte Berechnungsergebnisse resultieren. Beachten Sie bitte weiterhin, dass der Algorithmus zur Berechnung der Entfernungszonen in den Randbereichen des Straßennetzes u.U. stark generalisierende Ergebnisse erzeugt. Hierdurch können vereinzelt küstennahe Inselflächen mit eingefärbt werden, obwohl sie keinen Anschluss an ein Straßennetz besitzen. Grundsätzlich kann für die Richtigkeit der dargestellten Informationen und Berechnungsergebnisse nicht garantiert werden. Siedlungsstrukturelle Kreistypen: Mit den Kreistypen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird eine einfache Gruppeneinteilung von den 363 Kreisregionen in Deutschland vorgenommen. Für die Typisierung werden verschiedene Siedlungsstrukturmerkmale herangezogen: der Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten, die Einwohnerdichte der Kreisregion sowie die Einwohnerdichte der Kreisregion ohne Berücksichtigung der Groß- und Mittelstädte (Stand: 31.12.2017). Die Einteilung in siedlungsstrukturelle Gebietstypen dient als Instrument insbesondere für inter- und intraregionale Vergleiche. Diese Gebietstypen schreiben keine räumlichen Problemkategorien fest und stellen auch keine raumordnungspolitische Funktionszuweisung dar. Sie dienen ausschließlich als analytisches Raster für die laufende Raumbeobachtung und ermöglichen Vergleiche der entsprechenden Regionstypen. Auf dieser Basis erfolgt bei den siedlungsstrukturellen Kreistypen eine Einteilung in vier Gruppen: Kreisfreie Großstädte: Kreisfreie Städte mit mindestens 100 000 Einwohnern Städtische Kreise: Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten von mindestens 50 % und einer Einwohnerdichte von mindestens 150 Einwohnern/km²; sowie Kreise mit einer Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte von mindestens 150 Einwohnern/km² Ländliche Kreise mit Verdichtungsansätzen: Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten von mindestens 50 %, aber einer Einwohnerdichte unter 150 Einwohnern/km², sowie Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten unter 50 % mit einer Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte von mindestens 100 Einwohnern/km² Dünn besiedelte ländliche Kreise: Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten unter 50 % und Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte unter 100 Einwohnern/km² Weitere Erläuterungen sind auf der Homepage des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) unter www.bbsr.bund.de Themen Raumbeobachtung Raumabgrenzungen zu finden. Im Schuldnerberatungsatlas werden in einem Erreichbarkeitsdiagramm die nach siedlungsstrukturellen Kreistypen geschichteten Bevölkerungsanteile für Deutschland dargestellt. Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage ist das Bundesstatistikgesetz (BStatG). Weitere Informationen zur Überschuldung von Privatpersonen in Deutschland finden Sie im Themenbereich Vermögen und Schulden unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Vermoegen-Schulden/_inhalt.html
Die digitale Übersichtskarte gibt einen Überblick über avifaunistisch wertvolle Bereiche für Gastvögel in Niedersachsen. Als Avifauna wird die Gesamtheit aller in einer Region vorkommenden Vogelarten bezeichnet. Die der Fachbehörde für Naturschutz vorliegenden avifaunistischen Daten werden gebietsbezogen bewertet. Diese Bewertung erfolgt getrennt für Brut- und Gastvögel nach standardisierten Bewertungsverfahren (Bewertungsstufen von "lokale" bis "internationale Bedeutung", vgl. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 2/2013). Grundlage sind die Ergebnisse der Wasser- und Watvogelzählungen aus dem Zeitraum 2008-2018. Alle vorliegenden Daten von 2008-2018 wurden bewertet. Für die Bewertung eines Gebietes wurden Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen. Die regelmäßige Erhebung und Bewertung von Daten zu Gastvögeln erfolgt ausschließlich auf den dargestellten Flächen.
„Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die Vegetationsentwicklung der Leybucht von 1948 bis 1996 vor dem Hintergrund bereits durchgeführter oder noch geplanter Baumaßnahmen und Nutzungsänderungen im Gebiet. Dazu erfolgte 1995/96 eine flächendeckende Vegetationskartierung der Leybucht im Maßstab 1:2.500. Die Daten wurden oben genannten früheren Erhebungen gegenübergestellt. Die Erstellungg der Vegetationskarte wurde mit Hilfe des Geographischen Informationssytems (GIS) durchgeführt. Für die Bewertung der Vegetationsentwicklung ist es erforderlich, die wesentlichen Randbedingungen zu kennen und einzubeziehen. Da Hydrologie, Morphologie, Nutzung usw. in den letzten Jahrzehnten erheblichen natürlichen und anthropogenen Veränderungen unterlagen wird in Kapitel 2 zunächst etwas ausführlicher auf diese Entwicklung im Untersuchungsgebiet eingegangen. […]“
Schuldner- sowie Insolvenzberatungsstellen in Deutschland: Es werden vor allem die gemeldeten Daten der zuständigen Obersten Landesbehörden genutzt. Diese werden jährlich vom Statistischen Bundesamt angefragt. Da meist nur Daten zu anerkannten und/oder geförderten Beratungsstellen in den Landesbehörden bekannt sind, werden die gemeldeten Angaben durch eigene Internetrecherchen erweitert. Der Berichtszeitpunkt umfasst den Stand von Oktober 2019. Durch die Art der Erfassung von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen im Statistischen Bundesamt kann keine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Beratungsstellen gewährleistet werden, da die Adressinformationen ausschließlich aus externen Quellen generiert werden. Die Grundlage für die Berechnung von Erreichbarkeitszonen von Schuldnerberatungsstellen bildet der Straßendatenbestand des offenen Gemeinschaftsprojektes OpenStreetMap (OSM). Mit Hilfe der Software Esri ArcGIS Desktop und den Programmerweiterungen Network Analyst sowie ArcGIS Editor for OpenStreetMap werden aus den OSM-Daten die relevanten Straßendaten (geometrische Information und zugehörige Attribute) extrahiert und in ein routingfähiges Netzwerkdatenmodell umgewandelt. Dieses erlaubt die Berechnung von Erreichbarkeitszonen, die sogenannten Isochronen. Die Berechnung der Isochronen wird für diskrete Zeitzonen von fünf bis 90 Minuten durchgeführt. Innerhalb einer Zone erfolgt keine nähere Unterscheidung der Fahrzeiten. Die Erreichbarkeiten werden in Form von Gitterzellen (Rastern) mit einer räumlichen Auflösung von 100 Meter * 100 Meter ausgewiesen. Beachten Sie bitte, dass die ausgewiesenen Fahrzeiten abgeleitete Modellgrößen sind, die unter Umständen deutlich von den tatsächlichen Fahrzeiten abweichen können. So wird insbesondere die aktuelle Verkehrslage oder mögliche Einschränkungen des Straßenverkehrs, wie z.B. Staus, Baustellen oder Straßensperrungen NICHT berücksichtigt. Zudem kann keine Gewähr für die Korrektheit der zugrundliegenden Straßengeometrie und der aus ihr abgeleiteten Fahrgeschwindigkeiten übernommen werden. Der OSM-Datenbestand kann Ungenauigkeiten oder Fehler sowohl in der geometrischen als auch hinsichtlich der beschreibenden Information enthalten. So können zum Beispiel fehlende Straßenabschnitte oder falsch ausgewiesene Zugangsbeschränkungen den Anschluss von einzelnen Verkehrsbereichen an das übrige Straßennetz verhindern. Hierdurch können fehlerhafte Berechnungsergebnisse resultieren. Beachten Sie bitte weiterhin, dass der Algorithmus zur Berechnung der Entfernungszonen in den Randbereichen des Straßennetzes u.U. stark generalisierende Ergebnisse erzeugt. Hierdurch können vereinzelt küstennahe Inselflächen mit eingefärbt werden, obwohl sie keinen Anschluss an ein Straßennetz besitzen. Grundsätzlich kann für die Richtigkeit der dargestellten Informationen und Berechnungsergebnisse nicht garantiert werden.
"Informationen zum Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen (NRW) Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie in Deutschland werden durch Bundesrecht festgelegt. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gibt bundeseinheitliche Flächenziele für alle Bundesländer vor. Bundesweit sollen 2 % der Landesfläche für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden. Nordrhein-Westfalen (NRW) muss einen Anteil von 1,8 % seiner Landesfläche, also rund 61.400 Hektar bereitstellen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Landesentwicklungsplan (LEP) festgelegt, dass das Erreichen der Windenergie-Flächenziele des WindBG über die Regionalplanung sichergestellt wird. Zu diesem Zweck wurden regionale Flächenziele definiert. Die im Rahmen der Regionalplanung ausgewiesenen Bereiche werden in NRW als Windenergiebereiche (WEB) bezeichnet. Darüber hinaus können Kommunen zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung ausweisen. Hierbei kann es sich um bereits länger bestehende Planungen (ehemalige Konzentrationszonen) oder neue, im Rahmen der sogenannten Positivplanung nach Baugesetzbuch (BauGB) ausgewiesene Flächen handeln, die die bestehenden WEB der Regionalplanung ergänzen. Bitte beachten Sie bei diesem Datensatz: Die Windenergiebereiche der Regionalplanung sind bislang in den Planungsregionen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster rechtskräftig. Weitere WEB werden veröffentlicht, sobald die jeweiligen Regionalplanungsverfahren abgeschlossen sind. Die kommunalen Windenergieflächen werden ohne Gewähr auf Vollständigkeit im Energieatlas NRW dargestellt. aber nicht als Geodaten veröffentlicht. Hinweise zur Nutzung der Geodaten: Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne basieren auf Kartengrundlagen im Maßstab 1:50.000 und sind nicht parzellenscharf, sondern generalisiert dargestellt. Aussagekraft entfalten die Daten erst durch die korrekte Kombination mit den jeweils gültigen Planzeichen und der passenden topografischen Hintergrundkarte. Eine Nutzung außerhalb des vorgesehenen Maßstabsbereichs oder ohne passenden topografischen Bezug kann zu Fehlinterpretationen führen. Die zur Verfügung gestellten Geodaten dienen ausschließlich zur unverbindlichen, informellen Information. Rechtsverbindlich ist nur die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (s. Niederlegungsexemplar) im Maßstab 1:50.000. Die bereitgestellten Daten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Gleichwohl wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen übernommen. Bei Rückfragen zur planerischen Aussage oder zur Interpretation der regionalplanerischen Festlegungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalplanungsbehörde."
Isolinien zur Topographie der Unterelbe aus dem Jahr 2016 abgeleitet aus einem Digitalen Geländemodell (DGM) mit 5m Rasterauflösung. Die Datengrundlage des DGM sind u.a.: -Peildaten der WSV (2015-2017) -Laserscanningdaten (Befliegungen 02-04/2016) Bitte beachten Sie die Informationen und weitere Datenformate im Downloadbereich! Herausgeber: WSA Elbe-Nordsee - Beweissicherung - 34133 Feature(s)
Die 3D-Messdaten (3DM) aus dem Laserscanning beschreiben das Gelände und die Oberfläche durch unregelmäßig verteilte georeferenzierte Höhenpunkte. Die Punktdichte liegt in NRW bei durchschnittlich 4 bis 10 Punkten pro Quadratmeter. Insbesondere in Waldgebieten kann die Punktdichte deutlich ansteigen. Als Erfassungsmethode kommt in Nordrhein-Westfalen das flugzeuggestützte Laserscanning (Airborne Laserscanning, ALS) zum Einsatz. Die 3DM enthalten sämtliche Reflexionen des ALS in einer klassifizierten Messpunktwolke. Als Datenformat wird der OGC Standard LAS in der Version 1.2 im Point Data Record Format 1 (PDRF 1) verwendet. Über das Downloadportal werden die Daten im komprimierten LAS-Format (LAZ) bereitgestellt. 2017 wurde in der Datenerfassung auf das sogenannte Full Wave Laserscanning umgestellt. Hier werden neben sämtlichen Reflexionen für jeden Laserimpuls zusätzliche Informationen erfasst. Da noch keine flächendeckende Erfassung mittels Full Wave Laserscanning erfolgt ist, unterscheiden sich Dateninhalte und die Anzahl der Punktklassen in NRW noch. Informationen über die Verfügbarkeit und Aktualität der 3D-Messdaten gibt der WMS-Viewer „DHM-Übersicht". Aus diesen Rohdaten, den 3D-Messdaten, werden Digitale Geländemodelle mit regelmäßiger Gitterweite berechnet. Geobasis NRW stellt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags u.a. DGM1 bereit (siehe DGM1), wobei die Zahl in der Bezeichnung die Gitterweite angibt (beim DGM1 also eine Gitterweite von 1 m).
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Stadt Köln bietet auf ihrer offiziellen Webseite eine öffentlich zugängliche interaktive Karte an, auf der alle Unterkünfte, in denen Geflüchtete in Köln untergebracht sind oder untergebracht werden, verzeichnet sind. Über folgenden Link kann jeder darauf zugreifen: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/flucht-einwanderung/wo-werden-in-koeln-gefluechtete-untergebracht Die Karte enthält verschieden Arten der Unterbringung, darunter mobile Wohneinheiten, Notaufnahmen, Notunterkünfte, Systembauten, Wohnheime und Wohnungen. In den Legenden der Unterkünfte auf der Karte sind zusätzlich Informationen wie Adresse, Kontaktdaten und Anzahl der verfügbaren Unterkunftsplätze aufgeführt.
Die Stadt Köln bietet auf ihrer offiziellen Webseite eine öffentlich zugängliche interaktive Karte an, auf der alle Unterkünfte, in denen Geflüchtete in Köln untergebracht sind oder untergebracht werden, verzeichnet sind. Über folgenden Link kann jeder darauf zugreifen: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/flucht-einwanderung/wo-werden-in-koeln-gefluechtete-untergebracht Die Karte enthält verschieden Arten der Unterbringung, darunter mobile Wohneinheiten, Notaufnahmen, Notunterkünfte, Systembauten, Wohnheime und Wohnungen. In den Legenden der Unterkünfte auf der Karte sind zusätzlich Informationen wie Adresse, Kontaktdaten und Anzahl der verfügbaren Unterkunftsplätze aufgeführt.