Der Dienst stellt die Flächen der sogenannten Engpassgebiete dar, die im Rahmen der Grundwasserbilanzierung des Kreises Viersen definiert wurden. In diesen Gebieten gelten besondere Anforderungen bei der Vergabe von Wasserrechten zur Grundwasserentnahme. Im Zuge eines Monitorings werden die Engpassgebiete gesondert betrachtet. Dieses Monitoring ist Teil des Klimafolgenanpassungskonzepts des Kreises Viersen und befindet sich aktuell in der Erprobung sowie im schrittweisen Aufbau. Ziel des Monitorings ist es, die wasserwirtschaftliche Situation im Kreis Viersen kontinuierlich zu beobachten und zu bewerten, um frühzeitig auf klimabedingte Veränderungen reagieren zu können. Hinweis: Der Dienst enthält nicht die Ergebnisse der Grundwasserbilanzen, sondern ausschließlich die räumliche Abgrenzung der untersuchten Gebiete.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -422 oder -410 erteilt werden. Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -410 oder -415 erteilt werden.
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Das Webportal „Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen" (GDU Online) informiert über geologisch oder bergbaulich bedingte Gefährdungspotenziale des Untergrundes in NRW. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Informationen nicht grundstücksbezogen, sondern mithilfe von schematisch angeordneten Symbolen, anonymisiert in jeweils 0,5 x 0,5 Kilometer großen Rasterflächen dargestellt. Diese Auskunft ist kostenfrei. Darüber hinaus können Personen mit Eigentumsrechten oder deren Bevollmächtigte detailliertere, auf ihr Grundeigentum bezogene Informationen über Gefährdungspotenziale erhalten. Diese Auskunft ist kostenpflichtig und kann über ein Onlineformular beantragt werden. Das Webportal wird vom Geologischen Dienst NRW - Landesbetrieb - und der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 - Bergbau und Energie in NRW zur Verfügung gestellt.
Liegenschaftskarte und ABK (Amtliche Basiskarte) aus ALKIS. Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) enthält für Flurstücke und Gebäude Geobasisdaten in beschreibender und darstellender Form. Für alle Flurstücke weist das Liegenschaftskataster deren Form, Lage, Lagebezeichnung, Nutzung, Größe, Bebauung und charakteristische Topographie nach. Es enthält die Ergebnisse der Bodenschätzung sowie den Nachweis der Eigentümer und Erbbauberechtigten. Das Liegenschaftskataster ist amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung. Die Amtliche Basiskarte (ABK) ist der Nachfolger der bis 2016 geführten Deutschen Grundkarte 1:5.000 (DGK5) als topographisches Basiskartenwerk. Die ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet.
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Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) hat für Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind (KIEL 2005a). Diese Arten werden in Nordrhein-Westfalen „planungsrelevante Arten“ genannt. Der WMS-Dienst setzt sich zusammen aus verschiedenen naturschutzfachlichen Grundlagendaten (schutzwürdige Biotope, geschützte Biotope nach §62 LG, Biotoptypen sowie Fundorte Tiere und Pflanzen), die im Rahmen der Biotopkartierung bzw. der Fundortkartierung erhoben werden, in denen diese Arten vorkommen. Der WMS-Dienst Planungsrelevante Arten steht nur im Landesverwaltungsnetz NRW zur Verfügung!
Digitale Orthophotos mit einer Bodenpixelgröße von 20cm x 20cm (ATKIS®-DOP20) werden aus Luftbildern der Befliegungen des Landes hergestellt. Dabei werden durch Umbildung die perspektivischen Verzerrungen der Luftbilder beseitigt und ein Bild mit Parallelprojektion erzeugt, welches einen über die ganze Bildfläche einheitlichen Maßstab hat. In den Orthophotos können somit Strecken und Flächen gemessen werden. Mit dem Bildflug 2019 wurde bei den Digitalen Orthophotos die neue Qualität True Orthophoto - TrueDOP eingeführt. Sie entstehen durch eine Entzerrung der Luftbilder mit Hilfe eines bildbasierten Digitalen Oberflächenmodells (bDOM). Inhaltlich unterscheiden sich TrueDOP von den bisherigen DOP, insbesondere durch den Wegfall der Umklappeffekte der auf der Erdoberfläche stehenden Objekte, das heißt man blickt senkrecht von oben auf diese.
Digitale True Orthophotos (TrueDOP) sind hochauflösende, verzerrungsfreie, maßstabsgetreue, georeferenzierte und verkippungsfreie Abbildungen der Erdoberfläche. Sie werden durch photogrammetrische Verfahren in Kenntnis der Orientierungsparameter und unter Hinzunahme eines digitalen Oberflächenmodells (DOM) aus Luftbildern hergestellt. Die verkippungsfreie Darstellung vermittelt eine Senkrechtsicht auf die Erdoberfläche für jeden einzelnen Punkt der Aufnahme. Die Bilder zeigen das gesamte Kölner Stadtgebiet aus dem Jahr 2018. Die Bodenauflösung beträgt 6 cm pro Pixel und es handelt sich um Multispektralbilder mit 3 Kanälen (rot, grün, blau). Der Datensatz liegt im TIFF-Format vor. Datum Befliegung und Datenaufnahme: 04.-06.06.2018.
Ihr Kind ist unter einem Jahr alt und Sie möchten sich mit anderen Müttern treffen? Dann sind Sie herzlich eingeladen in den Babytreff Rabatz in Ihrem Stadtteil. Die Babytreffs werden angeleitet von den Willkommensbesucherinnen, die bereits die Eltern zu Hause besucht haben und ihnen das Begrüßungsgeschenk der Stadt Hamm überreicht haben. In den Babytreffs wird an den Fragen und Wünschen von Eltern angeknüpft. Die Eltern werden bestärkt, die Entwicklung ihrer Kinder zu erleben und zu begleiten. Es gibt die Gelegenheit - sich mit anderen Eltern zu treffen und über die Entwicklung ihrer Kinder auszutauschen - ihre Kinder zu beobachten und sie in ihren Fähigkeiten zu unterstützen - die Bedeutung von Bindung als wichtige Grundlage des Lernens zu erfahren - kindgerechte Spielmaterialien kennenzulernen und die Bedeutung des Spiels für das Lernen des Kindes zu erkennen - Spaß und Freude mit ihren Kindern zu haben Der Datensatz enthält die Standorte sowie Ansprechpartner der verschiedenen Babytreffs.