Der Dienst enthält die verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne), den vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) und sonstige Baurechtssatzungen der Stadt Olpe nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Der Dienst beinhaltet Bebauungspläne, die Aufstellungsbeschlüsse sowie die sonstigen Satzungen. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen und den Begründungen im PDF Format.
Der Datensatz Bebauungsplanübersicht wird als OpenData unter der "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0", siehe https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 zur Verfügung gestellt.
Die Bebauungsplanumringe dienen als Informationsgrundlage und stellen keinen amtlicher Nachweis dar. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen durch die jeweiligen verantwortlichen Stellen erteilt werden. Die Präsentation der angehängten Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Der Datensatz ist für eine rechtsverbindliche Auskunft nicht geeignet. Die Präsentation der PDF-Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Bis auf nachrichtliche und personenbezogene Daten steht sie zur freien Einsicht jedem offen. Die Weitergabe der PDF-Dokumente an Dritte ist nicht erlaubt.
Die Stadt Werne stellt die Daten aus dem Bereich Bauleitplanung als "Open Data" zur Verfügung. Die Daten können mit einem WFS, der täglich aktualisiert wird, abgerufen und für eine Weiterverwendung genutzt werden.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz Bebauungsplanübersicht wird als OpenData unter der "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0", siehe https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 zur Verfügung gestellt. Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter im Fachdienst Bauordnung und -beratung oder im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Greven erteilt werden.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen der Stadt Wegberg. (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Nutzungseinschränkung: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für einer rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbereich Stadtentwicklung auf.
Nutzungsbedingungen: Die Bauleitplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen erteilt werden.