Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) enthält die Geobasisdaten der Liegenschaften. Dies sind im Wesentlichen Objektbereiche wie Flurstücke, Gebäude, Flächen der tatsächlichen Nutzung, Flächen der Bodenschätzung und Eigentümer. Diese Objektbereiche können sowohl komplett als auch einzeln bestellt werden. Die ALKIS-Daten bilden die Grundlage für alle Geoinformationssysteme, die auf eigentumsrechtlich verbindliche, aktuelle und genaue Daten im großmaßstäbigen Bereich angewiesen sind und bieten dem Nutzer die Möglichkeit der flexiblen fachlichen und geometrischen Selektion. Die Modellierung der ALKIS-Daten erfolgt nach den Vorschriften der GeoInfoDok in der Version 7.1.2 der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV). Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Für Eigentümerdaten ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Für die Prüfung dieser Interessen wird ein Entgelt erhoben. Bei Nutzung der Eigentümerdaten sind die AGNB der LGB zu beachten.
Starkregen in Städten können aufgrund unkontrolliert oberflächlich abfließenden Wassers Gefahren für Bewohner und für materielle Güter bedeuten. Mit der aufgrund des Klimawandels einhergehenden steigenden Wahrscheinlichkeit für Starkregen wächst auch das Potential der Gefährdung und Schadensträchtigkeit in den kommenden Jahrzehnten. Die GDI-GE Anwendung Starkregengefahren soll mit der vorhandenen Datenbasis und den Analyseergebnissen Gefahrenbereiche aufzeigen, in denen Maßnahmen zur Verringerung der Überflutungsgefährdung und des Objektschutzes sinnvoll/erforderlich sind. Ausgewertet wurde der Oberflächenabfluss ohne Berücksichtigung des Kanalnetzes. In der Anwendung sind neben den Fachinformationen zur Überflutungsgefährdung auch Zusatzinformationen, wie städtische Infrastrukturen (Schule, Krankenhaus, etc.), Denkmäler und Gewässer eingebunden. Weitere Datendienste können hinzugeladen werden
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Die Aktualisierung der Geobasisdaten der Liegenschaften des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) kann mit der Nutzerbezogenen Bestandsdatenaktualisierung (NBA-Verfahren) erfolgen. Der Nutzer kann bei dieser Art der ALKIS-Datenbereitstellung u.a. den Aktualisierungsrhythmus, den räumlichen und inhaltlichen Umfang der Datenlieferung für seine Anforderungen maßgeschneidert bestimmen. Für die Verarbeitung der NBA-Daten (Erst- und Folgedaten) wird eine spezielle Software bzw. Datenbank vorausgesetzt. Die Modellierung der ALKIS-Daten erfolgt nach den Vorschriften der GeoInfoDok in der Version 7.1.2 der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV). Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Für Eigentümerdaten ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Für die Prüfung dieser Interessen wird ein Entgelt erhoben. Bei Nutzung der Eigentümerdaten sind die AGNB der LGB zu beachten.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden;2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden;3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden.Bei der Nutzung ist sicherzustellen, dass folgende Angaben als Quellenvermerk enthalten sind: 1. Bezeichnung des Bereitstellers nach dessen Maßgabe, 2. der Vermerk „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0" oder „dl-de/by-2-0" mit Verweis auf den Lizenztext unter www.govdata.de/dl-de/by-2-0 sowie 3. einen Verweis auf den Datensatz (URI). Dies gilt nur soweit die datenhaltende Stelle die Angaben 1. bis 3. zum Quellenvermerk bereitstellt. Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen sind im Quellenvermerk mit dem Hinweis zu versehen, dass die Daten geändert wurden.
Die georeferenzierten Gebäudeadressen (Hauskoordinaten) definieren die genaue Position von circa 467 000 Gebäuden in Mecklenburg-Vorpommern. Datenquelle ist das Liegenschaftskataster als amtliches Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude in Deutschland. Hauskoordinaten werden durch die für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden kontinuierlich aktualisiert und garantieren den Nutzern eine langfristige Investitionssicherheit. Die Hauskoordinaten werden zwei mal jährlich aktualisiert.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Umringpolygon der Denkmalbereiche der Stadt Aachen; Die Stadt Aachen verfügt über die beiden Denkmalbereiche "Innenstadt" und "In den Heimgärten". Im Geltungsbereich der neuen Satzung (Satzung für die Erhaltung des Denkmalbereiches "INNENSTADT") sind Änderungen und Eingriffe an Dächern und Fassaden zu öffentlichen Flächen und Straßen (wie zum Beispiel die Vergrößerung von Dachaufbauten oder die Installation von Mobilfunkanlagen), Grundstückseinfriedungen, Parzellenaufteilungen und Straßenführung sowie die Nutzung und Gestaltung von öffentlichen Bereichen von denkmalpflegerischer Bedeutung und damit erlaubnispflichtig. Auch bei Veränderungen, die keine bauordnungsrechtliche Genehmigung brauchen, muss die Untere Denkmalbehörde (Abteilung Denkmalpflege) eingebunden werden! Innerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens wird die Behörde um Stellungnahme gebeten. Diese gilt dann ebenfalls als denkmalrechtliche Erlaubnis. Die Stadt Aachen hat sich entschlossen, die Einmaligkeit der Siedlung "in den Heimgärten" zu schützen. Trotzdem soll es für die Bewohner die Möglichkeit geben, die Hauseinheiten an ihre Wohnbedürfnisse anpassen zu können. Es wurden daher Regeln aufgestellt, die das Maß an Veränderungen bestimmen und gleichzeitig den Siedlungscharakter bewahren sollen.