Ab dem Jahr 2018 besteht in bestimmten Kreisen und kreisfreien Städten des Landesteils Rheinland die Möglichkeit, Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Greening-Verpflichtungen als ökologische Vorrangfläche angebaut werden, ab dem 1. Februar umzubrechen. Der vorgezogene Umbruchtermin gilt auch für Zwischenfrüchte, die nach einem Leguminosenanbau im Rahmen des Greening angebaut wurden sowie Untersaaten im Rahmen der Erbringung von ökologischen Vorrangflächen. Eine Vorverlagerung des Umbruchtermins für Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen gefördert werden, ist nicht möglich. Hier gilt weiter der 16. Februar als frühester Termin, auch falls diese als ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greening ausgewiesen werden.
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Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Dinslaken. Er stellt die langfristig geplante Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. (§5 BauGB) Der Datensatz enthält den Flächennutzungsplan vom 20.02.1980 unter Berücksichtigung aller bis zum 19.10.2023 wirksam gewordenen Änderungen und Anpassungen. Die Daten werden nicht weiter aktualisiert und entsprechen nicht dem letzten Stand des Flächennutzungsplanes. Der Datensatz enthält die flächenhaften Overlay-Objekte des Flächennutzungsplan der Stadt Dinslaken. Der Datensatz ist nicht XPLANUNG konform und dient nur der internen Verwendung zur Erstellung der Druckausgabe.
Ab dem Jahr 2018 besteht in bestimmten Kreisen und kreisfreien Städten des Landesteils Rheinland die Möglichkeit, Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Greening-Verpflichtungen als ökologische Vorrangfläche angebaut werden, ab dem 1. Februar umzubrechen. Der vorgezogene Umbruchtermin gilt auch für Zwischenfrüchte, die nach einem Leguminosenanbau im Rahmen des Greening angebaut wurden sowie Untersaaten im Rahmen der Erbringung von ökologischen Vorrangflächen. Eine Vorverlagerung des Umbruchtermins für Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen gefördert werden, ist nicht möglich. Hier gilt weiter der 16. Februar als frühester Termin, auch falls diese als ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greening ausgewiesen werden. Der aktuelle Datenbestand ist statisch und wird nur bei Bedarf abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Dinslaken. Er stellt die langfristig geplante Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. (§5 BauGB) Der Datensatz enthält den Flächennutzungsplan vom 20.02.1980 unter Berücksichtigung aller bis zum 19.10.2023 wirksam gewordenen Änderungen und Anpassungen. Die Daten werden nicht weiter aktualisiert und entsprechen nicht dem letzten Stand des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan setzt sich aus mehreren Objektklassen verschiedener Geometrietypen (Punkte, Linien, Basisflächen und Overlayflächen) zusammen. Die Daten sind nicht XPLANUNG konform und dienen nur der internen Verwendung zur Erstellung der Druckausgabe.
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