In den Jahren 1952/53 wurde bei Manslagt (Emsmündung) ein langfristiger Versuch über den verlandungsfördernden Einfluss des Schlickgrases, Spartina townsendii, eingeleitet. Zwei Landgewinnungsfelder wurden mit Stecklingen bepflanzt und sich selbst überlassen, die benachbarten Vergleichsfelder dagegen wurden regelmäßig begrüppt. […] Im Jahre 1970 sollte eine Bilanz gezogen werden. Die begrüppten Felder waren inzwischen mit Queller bewachsen. Im Spartina-Feld hatten sich die Stecklinge zu Horsten erweitert, doch war jegliche Vermehrung und damit eine Ausdehnung von Spartina unterblieben. Vom bloßen Augenschein her war nicht zu unterscheiden, ob sich die bepflanzten oder die begrüppten Felder in einem fortgeschrittenen Stadium befanden. Ein eindeutiger Höhenunterschied war nicht nachweisbar. Deshalb wurde versucht die Frage mit Hilfe einer bodenphysikalischen (RAGUTZKI 1973) und einer biologischen Untersuchung zu beantworten. Die Beprobung erfolgte im Mai und Juni 1970. […] Ergebnis: Es ist ein etwas überraschendes Ergebnis, dass die Tierbesiedlung in beiden ziemlich identisch ist, nur die Beete der begrüppten Felder sich durch stellenweise Besiedlung mit Bledius um eine Nuance als fortgeschrittener abheben. Zoologisch betrachtet befinden sich die Versuchsfelder auf der gleichen Sukzessionsstufe. RAGUTZKI (1973) konnte aufgrund der bodenphysikalischen Untersuchungen ein differenzierteres Urteil abgeben: Die begrüppten Felder zeichnen sich eindeutig durch günstigere Sedimentbedingungen aus.[…]
„Im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist auch der ökologische Zustand der Übergangsgewässer mittels der Fischfauna zu bewerten. Es ist Aufgabe des Vorhabens, ein zwischen den Niederlanden und Deutschland abgestimmtes Bewertungsverfahren für das Übergangsgewässer der Ems (NL-Typ ‚O2’, D-Typ ‚T1’) zu erarbeiten. Die Grundlage hierfür bilden die bereits vorliegenden nationalen Bewertungsvorschläge aus den Niederlanden und Deutschland von JAGER & KRANENBARG (2004) sowie BIOCONSULT (2006). Beide nationalen Bewertungsverfahren weisen, neben gewissen Unterschieden, bereits wesentliche generelle inhaltliche Übereinstimmungen auf. Dies bezieht sich v.a. auf die Auswahl der qualitativen Metrics (Artengemeinschaft, Verwendung ökologischer Gilden) und die Nutzung einer historischen Referenz als Bezugsgröße für die Ermittlung des ökologischen Zustandes im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie. Auf dieser Grundlage erschien die Erarbeitung eines gemeinsamen Verfahrens für das ‚binationale’ Gewässer Ems sinnvoll und machbar. An dieser Stelle sei auf den in Anhang 3 befindlichen Kurzbericht zur Interkalibration der Bewertungsverfahren hingewiesen, aus dem weitere Details zu den nationalen Verfahren entnommen werden können. Die Erarbeitung eines Bewertungstools für die Ems soll dabei auf das von BIOCONSULT (2006) entwickelte Tool für Übergangsgewässer des deutschen Typs ‚T1’ aufbauen, da dieses anders als das niederländische Verfahren auch die von der WRRL geforderten ‚quantitativen Aspekte’ (Abundanzen) einbezieht. Das in der Praxis noch zu testende Verfahren wurde v.a. auf der Grundlage vorhandener Daten (Hamenfänge) aus der Elbe und der Weser erarbeitet und ist deshalb auch unter Berücksichtigung des Niederländischen Verfahrens an die spezifischen Verhältnisse an der Ems zu adaptieren. Dies gilt insbesondere für die historische Referenz als Bewertungsmaßstab und die Auswahl der Indikatorarten. Es sind folgende Arbeitsschritte beauftragt: Vorbereitung einer gemeinsamen (NL, D) Datenbank; Anpassung des vorhandenen Bewertungstools an die Bedingungen in der Ems; Generelle Prüfung der Übertragbarkeit auf andere Übergangsgewässer des NL-Typ ‚O2’; Ableitung eines Monitoringkonzeptes; Erarbeitung eines „Entscheidungsbaumes“ zur Ableitung von Maßnahmen; Mit den Arbeiten wurde das Büro BioConsult Schuchardt & Scholle GbR gemeinsam von Rijkswa-terstaat, Rijksinstituut voor Kust en Zee (RIKZ), Haren-NL und vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Betriebsstelle Brake/Oldenburg, beauftragt. Die Arbeiten wurden von einer Arbeitsgruppe aus VertreterInnen (Z. Jager & K. van de Ven [RIKZ], W. Heiber & G. Petri [NLWKN-Brake/OL]) der beiden Einrichtungen begleitet.“