„Zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist eine ökologische Bewertung der Übergangs- und Küstengewässer vorzunehmen. Aufbauend auf den vorangegangenen Projekten „Studie zur Ermittlung von Hintergrundwerten bzw. der natürlichen Variabilität von chemischen und biologischen Messgrößen im Meeresmonitoring, Teilbereich Nordsee“ (Heiber et al., 2004) und „Charakterisierung der deutschen Nord- und Ostsee-Küstengewässer vor dem Hintergrund internationaler Vereinbarungen – Teil Nordsee“ (BMBF) (Aqua-Marin, 2003a) arbeitete das vorliegende Projekt zu Bewertungskonzepten für biologische Qualitätskomponenten mit dem Schwerpunkt im Übergangsgewässer des Ems-Dollart-Ästuars. Über die Darstellung und Bewertung des aktuellen ökologischen Zustands soll ein umsetzbares System zur Einstufung der Qualitätskomponenten nach den Maßgaben der EG WRRL vorgeschlagen werden. Im vorgegebenen Zeitrahmen der EG-WRRL ist die Bewertung der Wasserkörper bis zum Jahr 2006 zu erfüllen. Parallel dazu bzw. anschließend sind Monitoringkonzepte zur Weiterführung und Validierung der Bewertungskonzepte zu erarbeiten, bzw. bestehende Monitoringkonzepte an die Aufgaben der WRRL anzupassen. […]“
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer "Verordnung ersetzende Vertragsfläche" kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der FFH-Gebietsflächen in Nordrhein-Westfalen, bei denen die Sicherstellung über Verträge mit Grundeigentümern oder Nutzerverbänden erfolgt ist. Die FFH-Richtlinie 92/43/EWG zielt darauf ab, einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen. Zur Gewährleistung dieses Ziels sind die in der Gemeinschaftsliste der EU bestätigten FFH-Gebiete von den Mitgliedsstaaten als Besondere Schutzgebiete (SAC = Special Area of Conservation) auszuweisen. Die Schutzausweisung richtet sich in Nordrhein-Westfalen nach den Vorgaben der VV-Habitatschutz, Nr. 3.1. und erfolgt in der Regel durch Festsetzung als Naturschutzgebiet. Bei einer Reihe von Gebieten wird die Sicherstellung allerdings gemäß § 32 Abs. 4 BNatSchG über Verträge des Landes Nordrhein-Westfalen mit Grundeigentümern bzw. Nutzerverbänden gewährleistet.
„An 5 der 9 Stationen wurden 2006 niedrige Werte des Intersex-Index und der Intersex-Inzidenz festgestellt: Borkum Port Henry, Norderney Seglerhafen, Wilhelmshaven Nassauhafen, Jadebusen Eckwarderhörne und Wurster Küste – Meyers Leegde. Entsprechend des Klassifikationssystems der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind diese Standorte in die Klasse 2 (Population in guten Zustand) bzw. in Klasse 1 (Population in sehr gutem Zustand; Wilhelmshaven Nassauhafen) einzustufen. An 4 Stationen wurden höhere Intersex-Indices zwischen 0,33 und 0.38 und auch höhere Intersex-Innzidenzen über 25% gemessen: Norddeich Osthafen, Norderney Lütetsburger Plate, Dornumer-Accumersiel Hafen, Spiekeroog Janssand. Die Populationen an diesen Stationen sind in mäßigen Zustand. Wie bereits im Jahr 2005 auch 2006 wurden mehrere Phänomene beobachtet, die auf eine Einwirkung von endokrin wirksamen, verweiblichenden Substanzen schließen: fokal verdickte oder untypisch geformte Eiweiß- und Kapseldrüsen bei weiblichen Tieren, Samenleiter mit reduzierter Windungshäufigkeit sowie Reduzierung der Anzahl und Ausprägung der Penisdrüsen bei den männlichen Tieren.“
„An 5 der 9 Stationen wurden 2006 niedrige Werte des Intersex-Index und der Intersex-Inzidenz festgestellt: Borkum Port Henry, Norderney Seglerhafen, Wilhelmshaven Nassauhafen, Jadebusen Eckwarderhörne und Wurster Küste – Meyers Leegde. Entsprechend des Klassifikationssystems der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind diese Standorte in die Klasse 2 (Population in guten Zustand) bzw. in Klasse 1 (Population in sehr gutem Zustand; Wilhelmshaven Nassauhafen) einzustufen. An 4 Stationen wurden höhere Intersex-Indices zwischen 0,33 und 0.38 und auch höhere Intersex-Innzidenzen über 25% gemessen: Norddeich Osthafen, Norderney Lütetsburger Plate, Dornumer-Accumersiel Hafen, Spiekeroog Janssand. Die Populationen an diesen Stationen sind in mäßigen Zustand. Wie bereits im Jahr 2005 auch 2006 wurden mehrere Phänomene beobachtet, die auf eine Einwirkung von endokrin wirksamen, verweiblichenden Substanzen schließen: fokal verdickte oder untypisch geformte Eiweiß- und Kapseldrüsen bei weiblichen Tieren, Samenleiter mit reduzierter Windungshäufigkeit sowie Reduzierung der Anzahl und Ausprägung der Penisdrüsen bei den männlichen Tieren.“
Dieser Dienst stellt die Lärmkarten der Runde 4 (2022) für Hauptverkehrsstraßen über 3 Mio. Kfz. pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Züge/Jahr, Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flüge pro Jahr dar dazu werden in Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern zusätzlich sonstige lärmrelevante Straßen, Schiene und Flughäfen sowie Industrie einschließlich den Häfen und andere Lärmquellen gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates für Nordrein-Westfallen dargestellt. Lärmauswirkungen welche in den Karten dargestellt sind, werden nicht gemessen, sondern nach europaweiten, einheitlichen Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm an Schienenwegen, an Straßen, an Flugplätzen und Industrie und Gewerbe berechnet (CNOSSOS (BUB, BUF, BEB)). Die Berechnungen erfolgten in einem 10 Meter Raster und in 4 Meter Höhe. Der dargestellte Lärmindex LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) ist eine physikalische Größe für die Beschreibung des Umgebungslärms. Er wird aus dem Taglärmindex (12 Tag-Stunden, LDay), Abendlärmindex (4 Ruhe-Stunden, LEvening) und Nachtlärmindex (8 Nachtstunden, LNight) berechnet. Der Lärmindex LNight wird zusätzlich einzeln dargestellt.
Im Waldpflegeplan (WAPL) werden unter Nutzung der Forsteinrichtungsmethodik sowie der Forsteinrichtungssoftware (FOWIS) naturschutzfachliche Vorgaben, Ziele und Maßnahmen erarbeitet. Für alle Naturschutzgebiete, vorzugsweise die des Waldbiotopschutzprogramms wie auch die NATURA 2000-Gebiete mit überwiegend Wald, werden von den Forstämtern langfristig Waldpflegepläne aufgestellt. Ein Waldpflegeplan besteht aus - einer Zustandserfassung - insbesondere nach floristischen, faunistischen und waldbaulichen Kriterien sowie bezüglich Beeinträchtigungen, Schäden und nachteiligen Entwicklungen, -einer Bewertung der Schutzwürdigkeit und des Waldzustandes mit der Formulierung von angestrebten Entwicklungszielen sowie -einer daraus abgeleiteten Planung von Schutz-, Pflege-, Entwicklungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen. Er gliedert sich in Ergebnisbericht, Bestandesblätter, Anlagenteil und Karten. Für den Staatswald ist der Waldpflegeplan rechtsverbindlich, im Wald anderer Eigentümer hat er den Charakter einer forst- und naturschutzfachlich fundierten Handlungsempfehlung zur Umsetzung von Maßnahmen im Sinne der Naturschutzziele. Die Sofortmaßnahmenkonzepte (SOMAKO) enthalten die kurz- bis mittelfristig notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der im Rahmen der NATURA 2000 Gebietsmeldung an die EU mitgeteilten Flächen. Abweichend von Waldpflegeplänen werden Sofortmaßnahmenkonzepte weitestgehend auf der Grundlage bereits vorhandener Daten erstellt. Sie sind ein Instrument, mit dem ohne hohen Aufwand für Teilflächen bzw. Problemflächen eines Naturschutzgebietes zwingend notwendige Maßnahmeempfehlungen ausgesprochen und bestehende Planungen dynamisch fortgeschrieben werden können.