Im Basis-DLM wird die Landschaft durch objektstrukturierte Vektordaten dargestellt. Dabei werden die Objekte, z. B. linienhafte Strukturen (Straßen, Schienenbahnen, Gewässer) oder flächenhafte Landschaftsteile (Siedlungsgebiete, Vegetations- und Wasserflächen) nach ihrer Form und Lage durch Koordinaten definiert und durch Attribute (z. B. Straßenklassifizierung, Art der Vegetation) beschrieben.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Die Physische Karte BW 1:500 000 präsentiert in maßstabsbezogener Auswahl Siedlungen (größer 3000 EW), das Straßennetz - ab Landesstraßen aufwärts -, Eisenbahnen, Gewässer, die Landesgrenze, Schummerung und farbige Höhenschichten. Die Daten sind als georeferenzierte Rasterdaten (Farbkombi) gekachelt, als Rechteck oder Polygon im Gauß-Krüger-Koordinatensystem in maximal 200 Linien/cm, d.h. 512 dpi verfügbar.
Die Topographische Karte 1:25 000 (DTK25) stellt als amtliches Topographisches Landeskartenwerk das Gelände und die mit ihm verbundenen Gegenstände mit maßstabsbedingter Vollständigkeit und Genauigkeit für das Landesgebiet dar. Dieser Dienst dient der Darstellung der Digitalen Topographischen Karte 1:25 000. Er wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben.
Darstellung der Losabgrenzungen der Laserbefliegung für die flächenhafte Aktualisierung von DGM und DOM aus durchgeführten Laserscanbefliegungen (Punktdichte 8 Punkte\m²) ab 2016.
Dieser Dienst dient der Darstellung der Digitalen Topographischen Karte 1:100 000. Er wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben. Die topographischen Kartenwerke 1:25 000 bis 1:100 000 Mecklenburg-Vorpommerns entsprechen hinsichtlich der Visualisierung, des Blattschnittes, der geodätischen Grundlage sowie des äußeren Layouts einschließlich Kartenrahmen- und Kartenrandausstattung den im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) herausgegebenen Signaturenkataloge für die Bearbeitung der topographischen Karten. Die topographischen Kartenwerke 1:50 000 und 1:100 000 werden auf Grundlage einer Bund-Länder-Vereinbarung als zivil-militärische Kartenwerke herausgegeben.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Die Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) wird hauptsächlich aus den Vektordaten der Liegenschaftsgrafik abgeleitet und mit topographischen Objekten und Höheninformationen ergänzt. Sie beinhaltet die Flurstücksstrukturen, jedoch keine Flurstücksnummern. Des Weiteren beinhaltet sie die Gebäude und deren Schriftzusätze (ohne Hausnummern), Nutzungsarten, topographische Objekte, Straßen-, Wege- und Gewässernamen, politische Grenzen und auch Höhenlinien. Die Daten werden im Rasterformat präsentiert. Die AP2.5 enthält zusätzlich noch die Hausnummern.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Im Kreis Recklinghausen gibt es ca. 172 Jagdbezirke, die in sogenannte gemeinschaftliche Jagdbezirke und in Eigenjagdbezirke unterteilt sind. Berechtigten Benutzern stehen darüber hinaus erweiterte Angaben zum Jagdbezirk und zum zuständigen Jagdausübungsberechtigten zur Verfügung. Gebiete, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, und in befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Eine beschränkte Ausübung der Jagd kann gestattet werden, wenn sich die Notwendigkeit ergibt und alle Sicherheitsaspekte eingehalten werden können. Eigenjagdbezirke sind zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von mindestens 75 Hektar, die im Eigentum ein und derselben Person oder einer Personengemeinschaft stehen. Gemeinschaftliche Jagdbezirke bilden sich, wenn Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen. Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Das Jagdrecht erlaubt dem Jagdausübungsberechtigten in seinem Revier wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Dieser Datensatz beinhaltet die Rettungspunkte des Fachdienst Bevölkerungsschutz und der Kreisleitstelle der Kreisverwaltung Recklinghausen. Damit verletzte Wanderer, Jogger, Reiter oder Radfahrer den Rettungskräften ihren Standort im Wald präzise angeben können, wurden über 100 Notfallpunkte mit genauen Standortdaten montiert. Die Standortangabe findet eine in Not geratene Person im Wald auf einheitlichen DIN A4-großen Hinweistafeln mit roter Umrandung. Bei den Standortkoordinaten (zum Beispiel: RE 789-268) handelt es sich um die Abkürzung für den Kreis Recklinghausen sowie eine sechsstellige Nummer, die bei einem Notruf angegeben werden müssen. Der Einsatzleitrechner kann der Feuerwehr und den Rettungsdiensten den Standort des Hilfesuchenden auf dem Bildschirm anzeigen und eine genaue Anfahrtsbeschreibung zum Einsatzort liefern.
Digitale landesweite Übersicht: Geometrien mit Nummern und Namen der Naturräumlichen Regionen, Rote Liste Regionen und Biogeografische Regionen für Niedersachsen. Anlass für die überarbeitete Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist der seit 1. März 2010 geltende § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Weitere Informationen siehe Kapitel Herkunft.