Vermessung von ca. Querprofilen an den Nebenflüssen der Tideelbe von Hamburg bis Cuxhaven bzw. Brunsbüttel im Rahmen der Beweissicherung zur Fahrrinnenanpassung 2019 (Stand 2023). Die Profile wurden epochenweise terrestrisch gemessen oder aus verfügbaren Digitalen Geländemodellen berechnet. Herausgeber: WSA Elbe-Nordsee - Beweissicherung - 24 Feature(s)
Vermessung von ca. Querprofilen an den Nebenflüssen der Tideelbe von Hamburg bis Cuxhaven bzw. Brunsbüttel im Rahmen der Beweissicherung zur Fahrrinnenanpassung 2019 (Stand 2023). Die Profile wurden epochenweise terrestrisch gemessen oder aus verfügbaren Digitalen Geländemodellen berechnet. Herausgeber: WSA Elbe-Nordsee - Beweissicherung - 15 Feature(s)
Das Thema Organische Schadstoffe des Sedimentkatasters ist ein Auszug aus den Sedimentdaten im Rahmen des Strombau- und Sedimentmanagementkonzepts Tideelbe (Hamburg Port Authority und WSV 2008). Die Daten basieren auf den Daten des SedKat der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG). Herausgeber: WSA Elbe-Nordsee - Gewässerkunde Stand: 2018 - 4378 Feature(s)
Vermessung von ca. 900 Querprofilen an der Tideelbe von Hamburg bis Cuxhaven bzw. Brunsbüttel im Rahmen der Beweissicherung zur Fahrrinnenanpassung 2019 (Stand 2025). Der Profilabstand beträgt etwa 200m. Die Profile wurden epochenweise terrestrisch gemessen oder aus verfügbaren Digitalen Geländemodellen berechnet. Herausgeber: WSA Elbe-Nordsee - Beweissicherung - 973 Feature(s)
Topographie der Unterelbe aus dem Jahr 2006 abgeleitet aus einem Digitalen Geländemodell mit 10m Rasterauflösung. Die Datengrundlage sind u.a.: -Jahreshauptpeilungen der WSA Cuxhaven, Hamburg, Lauenburg und der HPA (2006) -Querprofile Terrestrische Vermessung (2005/06) -Laserscanningdaten aus Befliegungen (2002 und 2006). Im Maßstab 1:10.000 - 1:20.000 sind zusätzlich Isolinien dargestellt. Herausgeber: WSA Elbe-Nordsee - Beweissicherung - 6504 Feature(s)
Der Datensatz für das INSPIRE Thema Annex 1 Gewässernetz Hydro - Physische Gewässer wurde aus dem ATKIS DLM50 nach der INSPIRE Produktspezifikation der AdV abgeleitet.
Mit der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union wurde europaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, das Thema Lärm stärker in die kommunale Planung einzubinden. Die Umsetzung dieser Richtlinie ist mit zwei Aufgaben verbunden: die Erstellung von Lärmkarten und die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen. Die Lärmkarten erfassen bestimmte Lärmquellen einer Stadt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Sie sind die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind nicht mit Ergebnissen aus bereits vorhandenen nationalen Berechnungsverfahren vergleichbar oder mit bestehenden Grenz-, Richt- und Orientierungswerten diverser gesetzlicher Regelwerke. Als Auslösewerte für eine nachfolgende Aktionsplanung sind vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW 70 dB(A) für den Gesamttag und 60 dB(A) nachts festgelegt worden. Die Ergebnisdarstellung findet nach Überprüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf der Umgebungslärm-Website (www.umgebungslaerm.nrw.de) des LANUV über das Internet statt
Mit der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union wurde europaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, das Thema Lärm stärker in die kommunale Planung einzubinden. Die Umsetzung dieser Richtlinie ist mit zwei Aufgaben verbunden: die Erstellung von Lärmkarten und die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen. Die Lärmkarten erfassen bestimmte Lärmquellen einer Stadt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Sie sind die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind nicht mit Ergebnissen aus bereits vorhandenen nationalen Berechnungsverfahren vergleichbar oder mit bestehenden Grenz-, Richt- und Orientierungswerten diverser gesetzlicher Regelwerke. Als Auslösewerte für eine nachfolgende Aktionsplanung sind vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW 70 dB(A) für den Gesamttag und 60 dB(A) nachts festgelegt worden. Die Ergebnisdarstellung findet nach Überprüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf der Umgebungslärm-Website (www.umgebungslaerm.nrw.de) des LANUV über das Internet statt.
Die Karte zeigt die Lärmbelastung entsprechend den Anforderungen der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990. Dargestellt ist der A-bewertete Beurteilungspegel für den Beurteilungszeitraum Nacht (von 22 Uhr – 6 Uhr). Die RLS 90 war bis vor kurzem für die Planungsgenehmigung nach deutschem Recht maßgeblich und wurde durch die RLS 19 abgelöst.