Dieser Datensatz umfasst alle Texte (Punktnummern) der Bauwerkspunkte (BP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden. Texte zu vorläufigen oder historischen Bauwerkspunkten sind nicht enthalten.
Das Baulandkataster der Stadt Krefeld führt Flächen auf, die als Baulücken oder bisher mindergenutzte Grundstücke für eine Wohnnutzung geeignet und sofort bebaubar sind. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans oder sind nach § 34 BauGB baulich nutzbar. Bei den Baulücken handelt es sich um freie Grundstücke in beliebiger Größe, welche für eine Bebauung geeignet sind. Dies können sowohl freie Grundstücke innerhalb einer Häuserreihe, als auch Teile von großen Flurstücken sein. Als mindergenutzten Flächen werden Grundstücke kenntlich gemacht, bei denen die vorhandene Bebauung erweitert werden könnte. Dies liegt beispielsweise bei einer Häuserreihe mit viergeschossigen Gebäuden vor, wenn auf einem Grundstück innerhalb der Reihe nur eingeschossig gebaut wurde. Die Angaben werden ohne Gewähr auf Richtigkeit gemacht. Eine Garantie auf Bebaubarkeit der Grundstücke wird mit dem Hinweis im Baulandkataster nicht gegeben. Weitergehende Informationen zu den Flächen sind nicht enthalten. Eigentümer können gegen die Darstellung Ihrer Grundstücke im Baulandkataster Widerspruch einlegen.
Die Einteilung von Wahlbezirken erfolgt durch den Wahlausschuss der Gemeinde. Sie ist spätestens 51 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Rates vorzunehmen. In jedem Wahlbezirk wird bei Kommunalwahlen eine Bewerberin oder ein Bewerber direkt in den Stadtrat gewählt. Bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen dienen die Wahlbezirke nur als organisatorische Einheiten innerhalb des Wahlkreises oder des Wahlgebietes. Rechtsgrundlage für die Einteilung von Wahlbezirken ist § 4 des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG NRW). Bei der Einteilung sind räumliche Zusammenhänge zu wahren. Auch sollen Wahlbezirke möglichst in gleicher Größe gebildet werden, um eine gleichmäßige Repräsentation der Bürgerinnen und Bürger im Stadtrat zu gewährleisten. Die Zahl der Wahlberechtigten soll aus diesem Grund in jedem Wahlbezirk höchstens 15% nach oben oder unten von dem Durchschnitt im Stadtgebiet abweichen. Wahlbezirke können aus organisatorischen Gründen, soweit erforderlich, in weitere Stimmbezirke unterteilt werden. Dies ist in Erkrath derzeit nicht der Fall.
Im Falle eines Stromausfalls sind die Feuerwehrgerätehäuser in allen Ortschaften der Städte und Gemeinden als Notrufstellen besetzt. Dorthin kann sich die Bevölkerung wenden, um auch beim Ausfall der üblichen Kommunikationswege Notrufe an die Kreisleitstelle (Telefon 112) abzusetzen. Es handelt sich um keine dauerhafte Einrichtungen und werden von den Städten und Gemeinden bei Bedarf im Fall eines Notfalls besetzt.
Diese Klimawirkung beschreibt den Zusammenhang zwischen Starkregenereignissen und den dadurch verursachten Schäden an Gebäuden. Dieser Datensatz ist Teil der Klimawirkungsanalyse im Projekt "Evolving Regions" für den Kreis Wesel. Bei Evolving Regions handelt es sich um eine in den Jahren 2021 -2023 gefördertes life-ClimAdapt-Projekt. Zentrale Basis des Projektes stellt die durch das Institut für Raumplanung der TU Dortmund (IRPUD) erstellte Klimawirkungsanalyse (KWA) dar, bei der die Wirkung verschiedener Klimasignale auf konkrete räumliche Gegebenheiten bzw. Sensitivitäten des Raums berechnet worden ist.
Diese Klimawirkung beschreibt den Zusammenhang zwischen Hitzebelastung und der Arbeitsbevölkerung. Dieser Datensatz ist Teil der Klimawirkungsanalyse im Projekt "Evolving Regions" für den Kreis Wesel. Bei Evolving Regions handelt es sich um eine in den Jahren 2021 -2023 gefördertes life-ClimAdapt-Projekt. Zentrale Basis des Projektes stellt die durch das Institut für Raumplanung der TU Dortmund (IRPUD) erstellte Klimawirkungsanalyse (KWA) dar, bei der die Wirkung verschiedener Klimasignale auf konkrete räumliche Gegebenheiten bzw. Sensitivitäten des Raums berechnet worden ist.
Dieser Datensatz umfasst alle Grenzpunkte (GP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden mit allen ihren Attributen. Vorläufige oder historische Grenzpunkte sind nicht enthalten.
Diese Klimawirkung beschreibt den Zusammenhang zwischen Hitze und landwirtschaftlichen Nutzungen. Dieser Datensatz ist Teil der Klimawirkungsanalyse im Projekt "Evolving Regions" für den Kreis Wesel. Bei Evolving Regions handelt es sich um eine in den Jahren 2021 -2023 gefördertes life-ClimAdapt-Projekt. Zentrale Basis des Projektes stellt die durch das Institut für Raumplanung der TU Dortmund (IRPUD) erstellte Klimawirkungsanalyse (KWA) dar, bei der die Wirkung verschiedener Klimasignale auf konkrete räumliche Gegebenheiten bzw. Sensitivitäten des Raums berechnet worden ist.
Diese Klimawirkung beschreibt den Zusammenhang zwischen Starkregenereigissen und landwirtschaftlichen Nutzungen. Dieser Datensatz ist Teil der Klimawirkungsanalyse im Projekt "Evolving Regions" für den Kreis Wesel. Bei Evolving Regions handelt es sich um eine in den Jahren 2021 -2023 gefördertes life-ClimAdapt-Projekt. Zentrale Basis des Projektes stellt die durch das Institut für Raumplanung der TU Dortmund (IRPUD) erstellte Klimawirkungsanalyse (KWA) dar, bei der die Wirkung verschiedener Klimasignale auf konkrete räumliche Gegebenheiten bzw. Sensitivitäten des Raums berechnet worden ist.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Kleve zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). In einer Allgemeinverfügung zur Bestimmung von Fahrwegen zum Zweck der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist für folgende Gefahrgüter der Fahrweg im Kreis Kleve bestimmt: - für entzündbare Gase der Klasse 2 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 2 GGVSEB und - für entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB. Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen.