Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern im Bereich Bauplanungsamt rechtskräftige Pläne & laufende Bauleitplanverfahren, Tel.: 02464 / 586 141 oder -241) erteilt werden. Die Gemeinde Aldenhoven ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Gemeinde Aldenhoven erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Aldenhoven bzw. des jeweiligen Autors.
Im Programm 'Lebenswerte Veedel – Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln' arbeiten eine Vielzahl unterschiedlicher Beteiligter innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung auf verschiedenen Ebenen zusammen. Sie verfolgen gemeinsam das Ziel, die Lebensbedingungen und Teilhabechancen der Bevölkerung in den 15 Sozialraumgebieten zu verbessern.
Dieser Datensatz umfasst alle laufenden Flurbereinigungsverfahren des Kreises Kleve. Ein Flurbereinigungsverfahren ist ein Bodenordnungsverfahren zur Neuordnung von Flurstücken. In solchen behördlichen Verfahren werden kleine unwirtschaftliche Flurstücke umgebildet zu größeren wirtschaftlichen Flurstücken. Die in diesem Datensatz enthaltenen Flurbereinigungen sind noch nicht rechtskräftig.
Dieser Datensatz umfasst alle laufenden Umlegungsverfahren des Kreises Kleve. Ein Umlegungsverfahren ist ein Bodenordnungsverfahren zur Neuordnung von Flurstücken. In solchen gesetzlich geregelten Verfahren, werden die Flurstücke so zugeordnet, dass sie der geplanten Nutzung angepasst werden. Die in diesem Datensatz enthaltenen Umlegungesverfahren sind noch nicht rechtskräftig.
Dieser Datensatz umfasst alle rechtskräftigen Flurbereinigungsverfahren des Kreises Kleve. Ein Flurbereinigungsverfahren ist ein Bodenordnungsverfahren zur Neuordnung von Flurstücken. In solchen behördlichen Verfahren werden kleine unwirtschaftliche Flurstücke umgebildet zu größeren wirtschaftlichen Flurstücken.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen der Stadt Wegberg. (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter in der Abteilung Stadtentwicklung der Stadt Rietberg erteilt werden.
Die Datenschutzhinweise (abrufbar über https://www.rietberg.de/datenschutz.html) informieren Nutzer der Website www.rietberg.de über Art, den Umfang und die Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch die Stadt Rietberg. Wenn Sie www.rietberg.de besuchen, erbringt die Stadt Rietberg für Sie einen Telemediendienst im Sinne des Telemediengesetzes. Dabei verarbeitet sie Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzgesetzes NRW.
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Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen der Stadt Wegberg. (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Die Bebauungsplanumringe dienen als Informationsgrundlage und stellen keinen amtlicher Nachweis dar. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen durch die jeweiligen verantwortlichen Stellen erteilt werden. Die Präsentation der angehängten Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Der Datensatz ist für eine rechtsverbindliche Auskunft nicht geeignet. Die Präsentation der PDF-Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Bis auf nachrichtliche und personenbezogene Daten steht sie zur freien Einsicht jedem offen. Die Weitergabe der PDF-Dokumente an Dritte ist nicht erlaubt.