Fauna-Flora-Habitat-Gebiete + Vogelschutzgebiete = Natura2000-Gebiete im Kreis Gütersloh; Datengrundlage des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW, zugeschnitten auf die Ausdehnung des Kreises Gütesloh
Nutzungseinschränkung: Es handelt sich um Daten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), die an der Kreisgrenze abgeschnitten wurden. Die eigentlichen Schutzgebietsgrenzen reichen teilweise über den Kreis Gütersloh hinaus.
Darstellung der gesetzlich geschützten Biotope im Kreis Gütersloh (§ 30-Biotope, alt: § 62-Biotope); Daten des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) NRW. Der Datensatz besteht aus zwei Shapedateien (Flächen und Linien). Zu jedem Objekt existiert ein Datenbogen mit Informationen.
Der Steinkauz ist eine von 6 Arten der sogenannten Wiesenvogelkartierungen, die im Auftrag der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Gütersloh durch die Biologische Station Gütersloh/Bielefeld regelmäßig durchgeführt werden. Die Steinkauzvorkommen werden alle drei Jahre erfasst, zur Zeit liegen Daten aus den Jahren 1999, 2002, 2005, 2008, 2011, 2014 und 2017 vor.
Der Austernfischer ist eine von 6 Arten der sogenannten Wiesenvogelkartierungen, die im Auftrag der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Gütersloh durch die Biologische Station Gütersloh/Bielefeld regelmäßig durchgeführt werden. Die Vorkommen des Austernfischers werden alle drei Jahre erfasst, zur Zeit liegen Daten aus den Jahren 2001, 2004, 2007, 2010 und 2013 vor.
Daten des LANUV NRW. Im Fachbeitrag nach § 15a (2) LG NRW werden Landschaftsräume als planungsbezogene Raumeinheiten abgegrenzt und beschrieben. Ihre Abgrenzung bezieht sich auf natürliche Gegebenheiten, wie sie der Naturräumlichen Gliederung zu Grunde liegen, und berücksichtigt darüber hinaus die aktuellen Nutzungsstrukturen – Infrastruktur, bauliche Nutzung, Forst und Landwirtschaft. Inhalte der Landschaftsraumdokumente beziehen sich auf die natürliche Ausstattung (Geologie, Klima, Böden, Gewässer, Relief, potentielle natürliche Vegetation, Realnutzung) und die kulturlandschaftliche Entwicklung der Landschaft. Für die einzelnen Landschaftsräume werden zudem in Orientierung an Anforderungen des Arten- und Biotopschutzes Leitbilder entwickelt und daraus Erhaltungs- und Entwicklungsziele für den Landschaftsraum bzw. Teile der jeweiligen Landschaft abgeleitet. Zu jedem Objekt existiert ein Datenbogen.