Schonbezirke werden als ordnungsbehördliche Verordnung durch die Bezirksregierung ausgewiesen. Ein Fischschonbezirk kann festgesetzt werden für Gewässer oder Gewässerteile, die für die Erhaltung des Fischbestandes in seiner Gesamtheit oder für bestimmte Fischarten, Neunaugen, zehnfüßige Krebse oder Muscheln von besonderer Bedeutung sind. Es können auch Gewässer oder Gewässerteile, die besonders geeignete Laich- und Aufwuchsplätze für Fische sind, als Laichschonbezirk ausgewiesen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, als ordnungsbehördliche Verordnung auch Gewässerteile, die als Winterlager für Fische besonders geeignet sind, als Fischschonbezirk auszuweisen.
Das LANUK bündelt Daten über Stoffgehalte in Böden, die landesweit in verschiedenen Datensammlungen unterschiedlicher Einrichtungen (Kommunen, Abwasserverbände, Landeseinrichtungen, etc.) vorliegen. Diese werden in einfacher und effektiver Form im Fachinformationssystem (FIS StoBo) bereitgestellt, welches die Erstellung von Karten und Auswertungen ermöglicht. Die offenen Daten hier entsprechen den Daten des FIS StoBo. Sie sind in ihrer Lagegenauigkeit auf einen Kilometer beschränkt.
Die vorliegende Arbeit verschafft einen Überblick über Zusammenhänge zwischen ausgesuchten hydrogeographischen Parametern wie Tidewasserstände, Überflutungsdauer, Seegangsgrößen und häufigen Makrozoobenthosarten eines Sandwattbiotops in inselgeschützter Lage. Sie liefert vielfältige Hinweise für erfolgreiche Strategieplanungen künftiger Untersuchungen dieses Themenbereiches. Untersuchungsgebiet ist das Inselwatt von Norderney. Beprobungszeit 1990 und 1991;
„Die vorliegenden Untersuchungen wurden im Sommer der Jahre 1960 und 1961 durchgeführt. Das Watt wurde bei Niedrigwasser untersucht, indem es profilmäßig begangen wurde, so dass möglichst alle Bereiche erfasst wurden. Zur faunistischen Auswertung standen 43 quantitative Proben zur Verfügung, die mit Hilfe eines 1 mm-Maschensiebes gewonnen wurden. Insgesamt wurden 956 Stationen zur Auswertung herangezogen.“
Küstengebiete (Coastal Areas) der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021, Übersicht zu Art. 5 HWRM-RL.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Der Band Nr. 21 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ befasst sich im ersten Teil mit den Themen Bodengenese und Bodensystematik. Der zweite Abschnitt umfasst die Anwendung und Auswertung in der Bodenkartierung. In einem dritten Teil geht es um Bodenphysik und Grundwasser. [1972. 452 S., 92 Abb., 64 Tab., 48 Taf.; ISBN 978-3-86029-821-3]
Die Altlastenkarte stellt die Lage der Altstandorte, Altablagerungen und altlastverdächtigen Flächen im Herner Stadtgebiet dar. Aufgrund ständig neuer Erkenntnisse kann die Darstellung vom aktuellen Wissensstand abweichen. Dies gilt insbesondere für die genaue Abgrenzung von Altlasten und Altlastverdachtsflächen. Standorte von Kleingewerbebetrieben, die evtl. altlastenrelevant sein können, sind nicht enthalten ebenso wie Informationen über Belastungen im Grundwasser.
In der Verwaltungskarte Nordrhein-Westfalen 1 : 250 000 (NRW250VK) wird die Verwaltungs- und die wesentliche Siedlungsstruktur dargestellt. In der Karte werden Verwaltungsgrenzen sowie die unterschiedlichen Regierungsbezirke farblich hervorgehoben. Das Kartenwerk wird aus dem Digitalen Landschaftsmodell 1 : 1 000 000 (DLM1000) des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie abgeleitet, welches allerdings für die Zwecke der Übersichtskarte im Straßen-, Gewässer- und Siedlungsbereich ausgedünnt wurde.
Gewidmete Deiche in Niedersachsen als Eingangsdaten für die Erstellung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 – 2021.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand zum Stichtag des 2. Zyklus der HWRM-RL.Ein Deich erhält die Eigenschaft eines Hauptdeiches, Hochwasserdeiches oder Schutzdeiches durch Widmung, die die Deichbehörde durch Verordnung ausspricht. Für gewidmete Deiche gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG).
Dieser Dienst stellt das Informationssystem Hydrogeologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:100.000 [IS HK 100] dar. Die landesweit vorliegende Karte gibt Auskunft über die hydrogeologisch relevanten Eigenschaften des oberen Grundwasserleiters und der überlagernden Deckschichten. Dargestellte Kartenthemen: Hydrogeologische Einheiten (Oberer Grundwasserleiter); Durchlässigkeit; Art des Hohlraums; Petrographie; Genese; Verwerfungen; Geochemischer Gesteinstyp; Schutzfunktion der Deckschichten; Verfestigung; Bindige Deckschichten.