Nutzungsbedingungen: Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter im Fachdienst Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Lippstadt erteilt werden.
Gewerbegebiet ist im Sinne des Städtebaurechts ein besonders ausgewiesenes Gebiet einer Gemeinde, in dem vorwiegend Gewerbebetriebe zulässig sind.Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.