„Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfordert eine umfassende biologische Bewertung der Gewässer einschließlich der Küsten- und Übergangsgewässer. Für das Makrozoobenthos, Phytoplankton, Makroalgen/Angiospermen und die Fischfauna werden in Küsten- und Übergangsgewässern durch die Mitgliedstaaten Bewertungsverfahren entwickelt. Um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der biologischen Bewertung der einzelnen Mitgliedstaaten auf EU-Ebene zu gewährleisten, sieht die WRRL eine Interkalibrierung der Verfahren für ausgewählte Gewässertypen, Formen von Gewässerbelastungen und Biokomponenten vor. […] Aufgrund des Beschlusses des LAWA AO wurde den Ländern für die vielfältigen Aufgaben der Interkalibrierung eine Unterstützung über das Länderfinanzierungsprogramm „Wasser und Boden 2007“ zugesagt. Dieser Bericht dokumentiert die Ergebnisse von Teilen der Arbeit in Niedersachsen im gesamten Kontext WRRL, die sich mittelbar oder unmittelbar auf die Interkalibrierungsarbeit an der Küste beziehen und durch das Programm finanziert wurden.“
Im Rahmen der Beweissicherungsuntersuchungen zur Baumaßnahme „Küstenschutz Leybucht“ wurden umfangreiche Arbeiten zum eulitoralen Makrozoobenthos durchgeführt, um die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Fauna der angrenzenden Watten zu untersuchen. Dabei wurden der zeitliche und der räumliche Aspekt möglicher Veränderungen erfasst. Der vorliegende Zwischenbericht gibt einen Überblick über die Entwicklung des eulitoralen Makrozoobenthos der Leybucht und des Pilsumer Nackens von Dezember 1989 bis September 1995 an 7 Terminstationen sowie über die Besiedlung der gesamten Leybuchtwatten im Jahr 1995 anhand von Aufnahmen im Winter und Sommer an jeweils 56 Stationen. Auf der Grundlage dieser Daten wird in Verbindung mit Ergebnissen aus frühren Aufnahmen aus dem Jahr 1983 die Frage nach Veränderungen der Wattenfauna als Folge des „Unternehmens Küstenschutz Leybucht“ diskutiert. […]
„In der vorliegenden Arbeit wurde die Ciliatenfauna des Sandlückensystems zweier Eulitoralgebiete der Ostfriesischen Insel Norderney untersucht. Im jeweiligen Untersuchungsgebiet des Norderneyer Inselwatts und des Südweststrandes der Insel wurden an zwei Stationen monatliche Beprobungen von Juli bis Oktober 2000 durchgeführt. Die Extraktionen der Ciliatenfauna aus den Sedimentproben erfolgten mittels modifizierter Seewasser-Eis-Methode und Deckglas-Methode. Qualitativ erfasst wurden die Ciliaten-Arten und –Gattungen mit Hilfe von Lebendbeobachtungen. Zusätzlich wurde die Determination der Ciliaten durch Videoaufnahmen unterstützt, die mit Hilfe von inversem Mikroskop und Videokamera aufgenommen wurden. Es wurden Bewegungs-, Ruhe-, Nahrungsaufnahme- und Entwicklungsphasen der extrahierten Ciliaten aus Proben der Weststrand- und der Terminstationen gefilmt.“
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbstständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sowie vermutete Bodendenkmäler, für deren Vorhandensein konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vorliegen, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen oder anzunehmen ist, dass sie diese erfüllen.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbstständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sowie vermutete Bodendenkmäler, für deren Vorhandensein konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vorliegen, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen oder anzunehmen ist, dass sie diese erfüllen.
Fragen der Anpassung an die Folgen des Klimawandels in der Forstwirtschaft erhalten in Zeiten der Sturmschadensbewältigung nach Orkan Kyrill neue Aktualität. Schon heute sind zwei Grundphänomene des Klimawandels in den Wäldern Nordrhein-Westfalens erkennbar: 1. Baumarten, die hohe Ansprüche an den Faktor Wärme haben und in den Niederungsgebieten recht gut wachsen, fruktifizieren und verjüngen sich jetzt auch erfolgreich natürlich und können so ihr Verbreitungsgebiet ausweiten. Beispiele sind u.a. Robinie (Robinia pseudacacia) und Esskastanie (Castanea sativa). 2. Baumarten, die an kühl-feuchte Standortbedingungen angepasst sind (z.B. Fichte, Picea abies) können durch eine Klimaerwärmung in ihrer Vitalität beeinträchtigt und anfälliger gegenüber verschiedensten Stressoren werden. Dies gilt insbesondere auf sogenannten Grenzstandorten. Solche Auswirkungen können bei den Überlegungen zur Baumartenwahl für die Wiederaufforstung der Sturmschadensflächen nicht außer Acht bleiben. Lesen Sie Näheres in der Arbeit von Herrn Dr. Norbert Asche auf den Internetseiten des Landesbetriebes Wald und Hol NRW
„Anfang Januar 1999 ist in Niedersachsen ein Miesmuschelmanagementplan in Kraft getreten, der u. a. eine wissenschaftliche Begleitung der Aufbauphase des Miesmuschelmanagements beinhaltet. Diese findet durch das Projekt „Wissenschaftliche Begleituntersuchungen zur Aufbauphase de Miesmuschelmanagements im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ statt. Die Projektförderung erfolgt durch die Niedersächsische Wattenmeehrstiftung. Ziel des Projektes ist es, die Auswirkungen der Managementmaßnahmen zu dokumentieren und zu bewerten. Zu diesem Zweck werden regelmäßig Bestandserfassungen von Miesmuscheln im Eulitoral mit Hilfe von Luftbildern sowie Geländerarbeiten und Probenahmen durchgeführt. Die Proben werden anschließend im Labor ausgewertet. Die Gesamtbestandserfassung findet jeweils im Frühjahr und die Bestandserfassung an ausgewählten Standorten im Herbst statt. Weiterhin werden Standortfaktoren beurteilt. […] Eine weitere Aufgabe des Projektes ist die Erstellung von halbjährlichen Berichten über Arbeitsinhalte und Stand der Arbeiten und die Vorbereitung der Sitzungen des projektbegleitenden Gremiums. […] Die ersten Ergebnisse der Frühjahrsbestandserfassung wurden vorgestellt. Dieses ist der zweite Projektzwischenbericht mit den Ergebnissen des Untersuchungsjahres 2001.“
„Die Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) schafft einen Ordnungsrahmen für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers. Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie ist es zunächst notwendig, den aktuellen Zustand der Gewässer anhand eines Zielsystems zu beurteilen und damit den Handlungsbedarf im Hinblick auf dasZiel der WRRL aufzuzeigen. Dieser erste Schritt erfordert die Entwicklung geeigneter Bewertungsverfahren für die von der WRRL vorgegebenen Qualitätskomponenten. Das Gebiet des Übergangsgewässers der Fluss-Gebiets-Einheit (FGE) Ems wird über die Grenzgewässerkommission gemeinsam von deutscher und niederländischer Seite verwaltet. Entsprechend wird hier auch gemeinsam an der Umsetzung der WRRL gearbeitet und die Berichtspflichten gegenüber der EG werden gemeinsam wahrgenommen. Im Zuge der Arbeiten sind in den letzten Jahren mehrere Berichte zur speziellen Situation im Ems-Dollart-Bereich erstellt worden (ADOLPH et al. 2005, Ständige Grenzgewässerkommission 2005, ADOLPH & PETRI 2006). Zeitgleich zu der Entwicklung von Bewertungsansätzen stand die Erarbeitung von Monitoringstrategien an, die ebenso in bilateraler Abstimmung zwischen den Niederlanden und Deutschland stattfand. Um einen aktuellen Überblick über die Vielzahl weiterer Berichte und Ansätze als Grundlage für die zukünftige Bearbeitung zu erhalten, wird im vorliegenden Bericht unter Berücksichtigung der deutsch-niederländischen Kooperation der Stand der Bearbeitung zu den Qualitätskomponenten Makrophyten (Brack- und Salzmarschen, Seegras, Makroalgen), Phytoplankton, Fische und Makrozoobenthos zusammenfassend dargestellt. Folgende Aspekte werden im vorliegenden Bericht zusammenfassend aufbereitet: • Kurzdarstellung über mögliche Vorgehensweisen zur allgemeinen Bestimmung des ökologischen Potenzials in erheblich veränderten Gewässern (Top-down-, Bottom-up-Methode) • Informationen bzw. aktueller Entwicklungsstand der Bewertungsverfahren für die in Übergangsgewässern relevanten biologischen Qualitätskomponenten • Informationen zum Monitoring für die verschiedenen Qualitätskomponenten (allgemein und hinsichtlich des Ems-Dollart-Ästuars) • Kurzhinweise zum Stand der Interkalibration (komponentenspezifisch) • Stand zur Festlegung bzw. Bewertung des ökologischen Potenzials auf der Ebene der biologischen Qualitätskomponenten fokussiert auf das Ems-Dollart-Ästuar Weiterhin wird zu jeder Qualitätskomponente ein kurzer Ausblick auf fortführende Arbeiten gegeben. Mit der Erarbeitung des Berichts wurde das Büro BioConsult Schuchardt & Scholle GbR im Oktober 2007 vom NLWKN Brake-Oldenburg beauftragt.“
„Mit der Veröffentlichung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Amtsblatt der Europäischen Union am 22. Dezember 2000 (EU 2000) wurde die Grundlage für eine ökologisch ausgerichtete Gewässerschutzpolitik in Europa geschaffen. Ein Ziel der Richtlinie ist es, einen Ordnungsrahmen für den Schutz der Gewässer zu schaffen, um eine weitere Verschlechterung zu vermeiden und den Zustand aquatischer Ökosysteme sowie der direkt von ihnen abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete zu schützen und zu verbessern. Unter vielen weiteren Zielen soll eine nachhaltige Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der Ressourcen gewährleistet werden. Die Richtlinie gilt sowohl für Grundwasser und Binnenoberflächengewässer, als auch für Übergangs- und Küstengewässer. Zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen wurde am 27. Juli 2004 die Niedersächsische Verordnung zum wasserrechtlichen Ordnungsrahmen verabschiedet (LAND NIEDERSACHSEN 2004). Eine Grundvoraussetzung für die Umsetzung der WRRL sind Verfahren zur Bewertung des Zustandes der Gewässer. Dazu sind Informationen über die qualitative und quantitative Ausprägung bestimmter Qualitätskomponenten im weitgehend natürlichen Zustand des betreffenden Gewässertyps notwendig. Dieser „anthropogen weitgehend unbeeinflusste Zustand“ entspricht den Referenzbedingungen, dem „sehr guten Zustand“. Ausgehend davon erfolgt eine fünfstufige Klassifizierung der Gewässer. Der „gute Zustand“ entspricht dem Zielzustand, der bis zum Jahr 2015 für alle Gewässertypen erreicht sein muss. Die Gewässer, die diesen Zustand nicht aufweisen, werden entsprechend dem Grad ihrer Abweichung von den Referenzbedingungen in den „mäßigen“, „unbefriedigenden“ oder „schlechten Zustand“ eingestuft. Für die ökologische Bewertung von Übergangsund Küstengewässern nach WRRL werden als biologische Qualitätskomponenten Phytoplankton, Makrophyten und Makrozoobenthos herangezogen. In den Übergangsgewässern wird zusätzlich die Fischfauna bewertet. Chemische Komponenten, die einen Einfluss auf die biologischen Komponenten haben können, sind im Wesentlichen die Nährstoffverhältnisse und Schadstoffgehalte. Sie werden als unterstützende Komponenten für die Bewertung der Wasserkörper herangezogen. Ziel des vorliegenden Projektes ist es, Entwürfe für Klassifizierungssysteme zur Bewertung des ökologischen Zustandes gemäß der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft für die Gewässertypen im Küstengebiet der Nordsee vorzulegen. Hierzu wurden im Rahmen des vorliegenden Projekts bestehende Bewertungsparameter für die verschiedenen Qualitätskomponenten beschrieben und überprüft. Die Ergebnisse wurden in drei Zwischenberichten vorgelegt (JAKLIN et al. 2005a, JAKLIN et al. 2005b, JAKLIN & PETERSEN 2006). Für die hier vorliegende Arbeit wurden weiterführende Aspekte zu den Parametern und Referenzbedingungen auf nationaler und internationaler Ebene diskutiert und überarbeitet. Außerdem wurden weitere Bewertungskriterien erarbeitet und geprüft. Schließlich wurden, sofern die Datenlage ausreichend war, für die verschiedenen Gewässertypen bzw. Wasserkörper Referenzbedingungen und Klassengrenzen vorgeschlagen. Ergebnis dieser Arbeiten sind die im Folgenden vorgestellten Bewertungssysteme für die Gewässer des Bearbeitungsgebietes. Im deutschen Nordseebereich werden fünf Typen der Küstengewässer charakterisiert sowie ein Typ des Übergangsgewässers. Die Gewässertypen unterscheiden […] Neben der eigenen Forschungs- und Entwicklungsarbeit werden in der vorliegenden Arbeit insbesondere auch die Ergebnisse projektbegleitender Studien, die sich bei kurzen Laufzeiten mit speziellen Teilfragen zu einzelnen Qualitätskomponenten oder Gewässerbereichen beschäftigten, zusammengetragen und für die Erarbeitung von Referenzzuständen und zur Bewertung der Gewässertypen der Übergangs und Küstengewässer der Nordsee verwendet. In dem vorliegenden Abschlussbericht werden für die biologischen Qualitätskomponenten Phytoplank_CUTABSTRACT_
Die vorliegende Arbeit fasst die Ergebnisse aus den Jahren 1967 bis 1972 zusammen. Nur durch gleichzeitige Vornahme chemischer, biologischer und bakteriologischer Untersuchungen kann der Verschmutzungsgrad eines Gewässers hinreichend genau erfasst werden. Nachdem im vorausgehenden Bericht (ZIETZ 1975) nur chemische Parameter der Weser, Lesum und Wümme betrachtet wurden, soll hier über bakteriologische Untersuchungen in den genannten Flüssen berichtet werden. Die bakteriologische Beurteilung der Oberflächengewässer ist deshalb von großem Interesse, weil die Gewässer für die Fischzucht, zu Badezwecken, für den Wassersport und zur Trinkwassergewinnung Verwendung finden. […] Aus den bakteriologischen Werten ergibt sich, dass keine kontinuierliche Verschlechterung der Gewässergüte ab 1965 eingetreten ist. Vielmehr wechselten günstiger und etwas ungünstigere Jahre. Ein Rückgang der organischen Belastung flussaufwärts von Bremen ist in den nächsten Jahren zu erwarten, sobald die Planungen für die Erweiterung der kommunalen Kläranlagen von Bremen und Delmenhorst realisiert sein werden. Eine ähnliche Entwicklung wird in der Lesum eintreten, nachdem Ende 1973 für Bremen-Nord eine neue Kläranlage in Betrieb genommen wurde.