„Im Jahre 1993 forderte das Niedersächsische Umweltministerium das Niedersächsische Landesamt für Ökologie (NLÖ) auf das „Programm zu Überwachung der niedersächsischen Küstengewässer“ zu überarbeiten. […] Das vom NLÖ im Januar 1994 vorgelegte Konzept zu Überwachung der niedersächsischen Küstengewässer ist flexibel und ausbaufähig. Es beinhaltet auch wesentliche Monitoring-Grundkomponenten, die in das neue Bund/Länder-Meßprogramm (BLMP) und in das Trilaterale Wattenmeer-Monitoring-Programm (TMAP) einbezogen werden können. Damit wird das Land Niedersachsen auch den Verpflichtungen gerecht, die es aufgrund seiner Küstengewässer in dem auf nationaler Ebene organisierten Überwachungsprogramm (BLMP) sowie in den damit verflochtenen internationalen Monitoringprogammen (JAMP, TMAP, PARCOM) hat. Insbesondere die Integration einer Reihe von biologischen Untersuchungskomponenten in das Konzept ist gewährleistet, dass die Aussagekraft längerfristig erhalten bleibt und über die bisher gegebenen Möglichkeiten hinausgeht. […] Im Überwachungsbericht 1995 sind die Ergebnisse der folgenden Daueruntersuchungen von dem Jahr 1995 zusammengefasst: Wasseruntersuchungen: Nähr- und Schadstoffeinträge aus Ems, Weser und Elbe in die Deutsche Bucht; Wasseruntersuchungen: Nähr- und Schadstoffverteilung in dien Mündungen von Ems, Weser und Elbe; Wasseruntersuchungen: Sommerliche Nährstoffverteilung; Wasseruntersuchungen: Winterliche Nähr- und Schadstoffverteilung Wasseruntersuchungen: Daueruntersuchung zur Erfassung wasserchemischer Messgrößen; Sedimentuntersuchungen: Schadstoffe in Organismen (Schwermetalle und persistente organische Schadstoffe in Miesmuscheln und Plattfischen); Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung Phytoplankton; Biologisches Bestandsmonitoring: Informationssystem für Planktonblüten und toxische Algen; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Wesermündung; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Norderneyer Watt; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Leybucht; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Miesmuschelbank;“
Mit § 37 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e EEG 2023 werden entwässerte Moorböden, die derzeit landwirtschaftlich genutzt werden, für Freiflächenanlagen geöffnet und in diesem Zuge ebenfalls als besondere Solaranlagen im Sinn des § 37 Absatz 1 Nummer 3 EEG 2023 definiert. Diese Moorböden sind förderfähig, wenn sie im Zuge der Errichtung der Solaranlage – und damit vor ihrer Inbetriebnahme – dauerhaft wiedervernässt werden. Um die Treibhausgasemissionen aus diesen Flächen effektiv zu mindern, sollen dabei Mindestwasserstände von maximal 10 cm unter Flur im Winter und maximal 30 cm unter Flur im Sommer erreicht werden; diese Werte sind zur Beurteilung der Wiedervernässung zugrunde zu legen. Eine Förderung nach dem EEG 2023 erfolgt, wenn eine entsprechende Wiedervernässung durchgeführt und eine Bestätigung der zuständigen Wasserbehörde darüber dem Netzbetreiber vorgelegt worden ist. Zu diesen besonderen Solaranlagen enthält § 85c Absatz 3 EEG 2023 eine Sonderbestimmung, nach der die BNetzA erstmalig bis zum 1. Juli 2023 eine Festlegung erlässt, bei deren Erarbeitung die BNetzA die Anforderungen in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem UBA festlegen wird.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Ausgabeformatierte Auszüge aus ALKIS, Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen inkl. Flurstücks- und Eigentümernachweis Rheinland-Pfalz (RP34), Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Im Liegenschaftskataster sind über alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) Daten tatsächlicher und rechtlicher Art nachzuweisen einschließlich der Daten über die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke. Das Liegenschaftskataster besteht insbesondere aus der Liegenschaftskarte und der Liegenschaftsbeschreibung. Die Liegenschaftskarte ist die maßstäblich verkleinerte und verebnete grafische Darstellung aller im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführten Liegenschaften. Die Präsentation der Liegenschaftskarte im Maßstab 1 : 1 000 ist amtliche Liegenschaftskarte und grafische Grundlage des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Das Produkt RP34 - Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen und Flurstücks- und Eigentümernachweis ist ein Kombiprodukt aus RP32 und RP22 für ein Flurstück. Das Produkt RP22 - Flurstücks- und Eigentümernachweis entspricht dem Inhalt des Produktes RP21 zzgl. der Angaben zu Buchung und Eigentum. Das Produkt RP32 - Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen entspricht dem Produkt RP31 zzgl. der Bodenschätzungsangaben und zeigt die grafische Darstellung des Flurstücks im gewählten Maßstab (freier Maßstab). Die Wahl des Maßstabes 1:1000 (amtliche Liegenschaftskarte) kann aufgrund spezifischer Anforderungen externer Personen und Stellen erforderlich sein.
Aktualität der Daten:
seit 26.11.2021 , gegenwärtig aktuell
Die Digitale Übersichtskarte Niedersachsen 1:500 000 (DÜKN500) bildet das Land Niedersachsen flächendeckend ab und ist geeignet für eine Gesamtbetrachtung des Landes. Sie wird in den Varianten Normalausgabe und Verwaltungsausgabe angeboten. Auf der Normalausgabe ( Ausgabejahr 2017) werden Siedlungs- und Verkehrsstrukturen deutlich hervorgehoben. Sie bietet einen ausgezeichneten Überblick für den Fernverkehr und eine schnelle Orientierung für Ortssuchende. Zusätzlich werden die Geländeformen durch Höhenpunkte verdeutlicht. Eine zeitgemäße GPS-Orientierung ist durch das aufgedruckte UTM-Koordinatengitter möglich. Die Verwaltungsausgabe (Ausgabejahr 2013) liefert auf einer farbreduzierten Kartengrundlage eine Übersicht der politischen Gliederung Niedersachsens bis hinunter zur Darstellung einer Samtgemeinde. Dabei werden die Verwaltungseinheiten durch Zahlenkürzel oder Buchstaben-/Zahlen- Kürzel bezeichnet. Die dazugehörigen Namen finden sich übersichtlich im systematischen Verzeichnis der Verwaltungseinheiten auf der Kartenrückseite. Außerdem enthält die Karte ein TK25-Blattgitter. Damit kann schnell die passende Topographische Karte zu jeder Region gefunden werden
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Die Geodaten der Kunst im öffentlichen Raum beinhalten Standorte und weitere Informationen zahlreicher öffentlich zugänglicher Kunstwerke in Krefeld. Die Daten werden in Zusammenarbeit des Kulturbüros, des Stadtarchivs Krefeld, des Vereins Kunst und Krefeld, des Stadtmarketings sowie des Fachbereiches Vermessung, Kataster und Liegenschaften zusammengestellt und georeferenziert. Der Datenbestand besteht aus Objekten, die im Rahmen von Projekten oder auch aus einzelnen Kunstaktionen erschaffen wurden. Hierzu gehören u. a. die folgenden Projekte: - Public Art - Kunst im öffentlichen Raum: Buchveröffentlichung (2024) und Geoportal sowie Ausstellung zu mehr als 700 Kunstobjekten im öffentlichen Raum - Urban Art Gallery: Kunstaktion über mehrere Jahre an Fassaden und Wänden in Krefeld - Silk City Gallery: Kunstaktion am Seidenweberhaus Krefeld im Jahr 2021 mit mehr als 30 Fassadenkunstwerken - Kasten Art: Kunstaktionen zur Bemalung von Verteiler- und Stromkästen in Krefeld Je nach Projekt und Aktion können die Objekte unterschiedliche Attribute aufweisen. In der Regel ist bei allen Objekten mindestens der Name der ausführenden Künstlerinnen und Künstler angegeben.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1990 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die Verwendung von Saat- und Pflanzgut aus heimischen Herkünften ist eine Vorraussetzung zielorientierter Forstwirtschaft. Das Dezernat 41.3 unterstützt und berät Forstverwaltungen, Waldbesitzer und Baumschulen in allen diesbezüglichen Fragen: - Beratung in Saat- und Pflanzgutfragen - Auswahl von Saatgutbeständen und Dokumentation im Erntezulassungsregister - Mithilfe bei der Saatguternte und -vermarktung - Aufbau von Samenplantagen zur einfacheren Ernte hochwertigen Saatgutes Die wissenschaftlichen Grundlagen für diese Arbeiten werden aus - Herkunftsversuchen, - Nachkommenschaftsprüfungen, - Anbauversuchen und - Anzuchtversuchen gewonnen. Hieraus werden Anbauempfehlungen ausgesprochen. Desweiteren werden Qualitätskriterien für Pflanzen erarbeitet. Die Saatguternte wird durch speziell ausgebildete Zapfenpflücker sichergestellt. Die Zapfenpflücker erklimmen bis zu 50 m hohe Bäume und sammeln in Handarbeit in den Kronen die Früchte ein. Eicheln werden vom Boden aufgelesen, Bucheckern werden in speziell ausgelegten Netzen gesammelt. Die Basisdaten zum Saat- und Pflanzgut werden in diversen Registern und Tabellen stetig fortgeführt (z.B. Erntezulassungsregister, Samenplantagenverzeichnis).
In den letzten Jahrzehnten hat sich mehr und mehr gezeigt, dass nicht nur umweltschutzbezogene Zielsetzungen unverzichtbar geworden sind, sondern auch Ziele der Umweltsicherung und der Daseinsvorsorge. In Nordrhein-Westfalen leistet der Geologische Dienst NRW, mit Sitz in Krefeld, dessen Untersuchungsobjekte Gesteine, Grundwasser und Böden sind, hierzu einen entscheidenden Beitrag. Grund und Boden werden vom Menschen intensiv beansprucht, sei es zur Errichtung von Wohnsiedlungen, Ansiedlung von Industriebetrieben, Erschließung von Verkehrswegen, Gewinnung von Rohstoffen, Deckung des Energiebedarfs, Versorgung mit Wasser, Produktion von Nahrungsmitteln, Deponierung von Abfallstoffen sowie Freizeitgestaltung und Erholung. Die Sonderveröffentlichung gibt einen tabellarischen Überblick über die wichtigsten Geopotentiale, wie z.B. Rohstoffe und Böden, von NRW; untergliedert nach den vier geologisch-landschaftlichen Großeinheiten Rheinisches Schiefergebirge, Weserbergland, Westfälische Tieflandsbucht und Niederrheinische Bucht. [1981. 72 S., 1 Abb., 1 Karte 1:500.000; ISBN 978-3-86029-912-8]
Das Heft Nr. 4 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ befasst sich mit den Terrassen-Sedimenten des Rheins in der nordwestlichen Niederrheinischen Bucht: Im Bereich des Süchtelner Höhenzuges zwischen Herongen und Viersen sowie im westlich angrenzenden Schwalm-Nette-Gebiet besteht die quartärzeitliche Schichtenfolge hauptsächlich aus den 2,6 - 0,5 Mio. Jahre alten unter- bis mittelpleistozänen Ablagerungen. Sie sind der Niederrhein-Hauptterrassen-Formation des Rhein-Maas-Systems zuzuordnen. Zwischen den beiden Ablagerungsgebieten von Rhein und Maas verläuft der Viersener Sprung, der die Krefelder Scholle (Hochscholle) im Osten von der Venloer Scholle (Tiefscholle) im Westen trennt. Infolge der unterschiedlichen tektonischen Bewegungen ist nicht nur die Höhenlage unterschiedlich, sondern zwischen den beiden Gebieten schwankt auch die Mächtigkeit der Terrassenabfolgen stark. Mächtigen Profilen auf der Venloer Scholle stehen gering mächtige Profile auf der Krefelder Scholle gegenüber, die nur schwer miteinander zu parallelisieren sind. [2017. 81 S., 58 Abb., 2 Tab., ISSN 2510-1331]
ACHTUNG: KEINE RECHTSVERBINDLICHE AUSKUNFT Auf Grundlage des Sekundärdatenbestandes bei Geobasis NRW wird durch Auswertung der nachrichtlichen Eigentümerinformationen in Verbindung mit Flurstücksgeometrien ein Datenbestand „Öffentliches Eigentum“ zusammengestellt. Diese automatisierte Zusammenstellung berücksichtigt die Eigentümer der Kategorien/Eigentümerarten: Bundesrepublik Deutschland (Werteart: 5100), Kreis (Werteart: 5400), Gemeinde (Werteart: 5500), Eigenes Bundesland (Werteart: 5920), Anderes Bundesland (Werteart: 6000). Die Kategorien entsprechen dem Attribut Eigentümerart, das in der GID6 noch existiert hat und wird von GeobasNRW nach bestem Wissen und Gewissen in den GID7 Daten (nur im öffentlichen Eigentum) fortgeführt. Die Flurstücke, die diesen Kategorien angehören, werden selektiert, mit weiteren Attributen angereichert und über Dienste bereitgestellt. Es werden flurstücksgenau die Attribute Eigentümer, Werteart (Eigentümerart), Flurstückskennzeichen, Buchungsblattkennzeichen, laufende Nummer, Buchungsart, amtliche Fläche (in m²), Qualität und Aktualität abgerufen. Hat ein Flurstück mehr als einen Eigentümer z.B. wegen eines Erbbaurechts, Wohnungs-/Teileigentums o.ä. werden diese zusätzlich über die Sachdatenabfrage ausgegeben. Nicht öffentliche Eigentümer werden anonymisiert und das Attribut Werteart ist nicht gefüllt. Bei evtl. Auffälligkeiten im Datenbestand bitten wir um Meldung. Die zugrundeliegenden Daten werden halbjährlich aktualisiert. Die Daten haben die Aktualität 01.01.2026
Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Land Nordrhein-Westfalen. Die Bereitstellung an und die Nutzung durch die berechtigten Nutzer erfolgt gebührenfrei nach VermWertKostO NRW.
Ein Flurstück ist gemäß Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW) ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Nummer, dem Flurstückskennzeichen geführt wird. Diese kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster ist von einer Grenzlinie umschlossen. Gebäude sind gemäß VermKatG NRW dauerhafte, selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die wegen ihrer Bedeutung im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden. Sie können von Menschen betreten werden und sind geeignet oder bestimmt, dem Schutz von Menschen, Tieren, Sachen oder der Produktion von Wirtschaftsgütern zu dienen. Für alle Flurstücke weist das Liegenschaftskataster deren Form (Geometrie samt bestimmender Koordinaten), Lage, Nutzung, Größe, Bebauung und weitere Eigenschaften wie die Lagebezeichnung und das Flurstückkennzeichen nach. Neben den geometrischen Merkmalen eines Gebäudes werden auch beschreibende Eigenschaften wie Gebäudefunktion, Baujahr, Bauweise und Angaben zur Lage geführt. Zudem sind im Datenumfang enthalten: Charakteristische Topographie, Tatsächliche Nutzung, Bodenschätzung, Relief/Geländeform und Öffentlich-rechtliche sowie sonstige Festlegungen. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.