Bergehalden des Steinkohlenbergbaus können erhebliche Mengen von Chloriden und Sulfaten an das Grundwasser abgeben. Daher wird die Errichtung von Bergehalden als erlaubnispflichtige Benutzung des Grundwassers im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes angesehen. Die vorliegende Veröffentlichung präsentiert die Ergebnisse einer entsprechenden Untersuchung an der Halde Pattberg in Moers. Aus den Untersuchungsergebnissen werden generelle wasserwirtschaftliche Empfehlungen zur Sicherung des Grundwassers bei der Anlage von Bergehalden abgeleitet. [1983. 70 S., 17 Abb., 14 Tab.; ISBN 978-3-86029-916-6]
Ein DOM wird aus 3D-Messdaten abgeleitet. Es besteht aus einem Gitter mit Höhenpunkten, das die Geländeoberfläche zum Erfassungszeitpunkt wieder gibt. Aus Matching-Daten erzeugt, liegt es niedersachsenweit als sog. bDOM vor. Seine Daten können vom Nutzer als Schräg- oder Senkrechtansicht visualisiert werden. Basierend auf Laserdaten kann für Teilbereiche Niedersachsens bereits ein hochgenaues DOM1 bereitgestellt werden.
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Gebiete mit hoher Gewässerdichte in Niedersachsen sind gem. § 58 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 11.11.2020 (Nds. GVBl Nr. 43/2020) Gemeinden, in denen der Anteil der durch die Gewässerrandstreifenregelung betroffenen landwirtschaftlichen Fläche drei vom Hundert oder mehr der landwirtschaftlichen Fläche im Gebiet der jeweiligen Gemeinde beträgt.Über das Verzeichnis dieser Gemeinden sollen die Ausnahmeregelungen zum Gewässerrandstreifen im Rahmen des Aktionsprogramms "Niedersächsischer Weg" vollzogen werden.
Dargestellt werden alle Abgrabungen, bei der aktuell eine Rohstoffgewinnung erfolgt oder die Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen noch nicht endgültig abgeschlossen wurde.
Die Gewässerstationierungskarte mit den zugehörigen Verzeichnissen bildet die Grundlage für eine bundesweit abgestimmte Systematik für die Zuweisung von Daten und Informationen zu Fließgewässern, stehenden Gewässern und deren Einzugsgebiete. Zudem ist sie auf die Anwendung der automatisierten Datenverarbeitung, wie geografische Informationssysteme, Datenbanken, etc., abgestellt. Sie basiert auf den Regelungen der "Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung" der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) aus dem Jahre 2005.
Dargestellt werden alle bekannten Abgrabungen in Kreis Wesel. Unterschieden wird zwischen abgeschlossenen, betriebenen, genehmigten und beantragten Flächen. Dargestellt werden idR Bruttoflächen, unabhängig ob eine Wasserfläche hergestellt, die Flächen nur rekultiviert oder wieder verfüllt wurden.
Angegeben werden Flächen im Kreis Wesel, für die ein Antragsverfahren auf Abbau von Kies, Sand oder Ton nach Abgrabungs-, Wasser- oder Berggesetz eingeleitet wurde
Dargestellt werden alle bekannten Flächen im Kreis Wesel, auf denen Abbau von Kies, Sand oder Ton vorgenommen wurde. IdR hat eine Schlussabnahme stattgefunden.
Dargestellt werden die im Abbau befindlichen Bereich je Jahrzehnt. Die Erfassung erfolgt auf Basis von Luftbildern und wurde noch nicht für alle Abgrabungen durchgeführt.