Alle Inhalte dieses Internetangebotes sind urheberrechtlich geschützt (Copyright). Das Urheberrecht liegt, soweit nicht anders gekennzeichnet, bei der Stadt Bad Münstereifel. Eine Weiterverwendung des Internetangebotes bedarf der schriftlichen Genehmigung der Stadt Bad Münstereifel bzw. des jeweiligen Autors. Das Angebot im Internet dient der Information. Rechtlich bindend sind insbesondere für die Bauleitpläne ausschließlich die im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Ausfertigungen der Pläne. Diese werden von der Stadt Bad Münstereifel vorgehalten und können zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die in der Übersicht aufgeführten grafischen Darstellungen der Geltungsbereiche der Bauleitpläne im Stadtgebiet der Stadt Bad Münstereifel dienen ausschließlich zu Informationszwecken und begründen keinen Rechtsanspruch.
Die Übersicht wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert - zwischenzeitliche Änderungen können nicht ausgeschlossen werden!
Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Maßhaltigkeit und Genauigkeit der digitalisierten Darstellungen wird nicht übernommen!
Für Auskünfte zum aktuellen Bauplanungsrecht und zur Einsichtnahme in rechtsverbindliche Planfassungen steht Ihnen das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Verfügung.
Bebauungspläne beziehen sich auf einzelne Bereiche des Stadt- oder Gemeindegebietes und regeln rechtsverbindlich die Bebaubarkeit der Grundstücke. In der hier dargestellten Bebauungsplanübersicht werden die Geltungsbereiche der jeweiligen Bebauungspläne präsentiert. Über die Informationen gelangen Sie auf die Internetseite der jeweiligen Kommune. Dort können die Pläne sowie alle dazugehörigen Unterlagen heruntergeladen werden.
Für das Gebiet des Kreises Herford existiert eine Vielzahl von Bebauungspläne, welche jedoch nicht flächendeckend sind. Mit den Umringen wurden die durch Bebauungspläne abgedeckte Flächen, so weit sie dem Kreis Herfod bekannt sind, erfasst. Es existieren Verlinkungen zwischen den Graphikobjekten und PDF-Dateien der Bebauungspläne.
Die Bebauungsplanübersicht dient lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne von der zuständigen Sachbearbeiterin/ vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Bauplanung der entsprechenden Stadt oder Gemeinde im Kreis Herford erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und den dort abrufbaren Angebot.
Der Dienst beinhaltet die rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne der Gemeinde Vettweiß (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Satzungen).
Die Übersicht über die Bauleitpläne dient als Informationsgrundlage. Die rechtskräftigen Bauleitpläne der Gemeinde Vettweiß können beim Dezernat II, Sachgebiet 2 Bauwesen / Gebäudemanagement eingesehen und Ihnen auf Wunsch erläutert werden. Urheberrecht Die Gemeinde Vettweiß ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Gemeinde Vettweiß erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Vettweiß bzw. des jeweiligen Autors. Datenschutz Soweit in diesem Internetangebot personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies stets auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist, soweit möglich, stets ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Die Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien ist hiermit ausdrücklich untersagt. Die Gemeinde Vettweiß behält sich als Betreiberin der Seiten ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen (Spam-Mails) vor.
Es werden die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne sowie Innen- und Außenbereichssatzungen im Kreis Minden-Lübbecke dargestellt. Zum Teil sind die Pläne, textliche Festsetzungen und Begründungen als PDF verlinkt.