Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
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Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Dieser Dienst zeigt die digitalen Listen der nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellten Objekte der einzelnen Kommunen. Bitte beachten: Dieser Dienst befindet sich zur Zeit noch im Aufbau und kann daher u.U. bezüglich der bereitgestellten Informationen unvollständig sein. Außerdem wird der zugrunde liegende Datenbestand nur periodisch abgeleitet und kann insofern eine geringere Aktualität aufweisen als der Ausgangsdatenbestand.
Georeferenzierte Gebäudeadressen sind Postanschriften, die aus Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer bestehen und mit den entsprechenden Lagekoordinaten der jeweils zugehörigen Gebäude- bzw. Flurstücksfläche verbunden sind. Die Lagekoordinaten beziehen sich auf die Hausnummer in der Liegenschaftskarte. Inhalt und Formate orientieren sich nach bundesweit einheitlichen Richtlinien.
Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen von Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unter Angabe der Quelle: GeoSN genutzt werden.
Personenstandsregister sind z.B. Geburtenbücher, Heiratsbücher und Sterbebücher. Das Kreisarchiv übernimmt und verwahrt die Personenstandsregister der Städte und Gemeinden Brüggen, Grefrath, Kempen, Nettetal, Niederkrüchten, Schwalmtal, Tönisvorst und Viersen, deren Fortführungsfristen abgelaufen sind. Die Fortführungsfristen enden, bei den Geburtenbüchern nach 110 Jahren, bei den Heiratsbüchern nach 80 Jahren, bei den Sterbebüchern nach 30 Jahren. Unter Angabe des Ortes, des Namens, des Geburts-, Heirats- oder Sterbedatums sowie, wenn möglich, der Urkundennummer, können Kopien aus den Personenstandsbüchern gegen Gebühr angefertigt werden. Jüngere Register befinden sich bei den jeweils zuständigen Standesämtern.
In der Kategorie werden die Daten der Netzabdeckung der jeweiligen Netzanbieter pro Technologie dargestellt. Im Rahmen der Mobilfunkkoordination erhebt der Kreis Kleve Daten, die im Zusammenhang mit dem Mobilfunkausbau als Information zum laufenden Fortschritt und zur Abstimmung von neuen Ausbauplanungen dient. Die Daten sind nur für den internen Gebrauch in der Verwaltung freigegeben.