Darstellung der in der Stadt Gelsenkirchen geltenden Jagdbezirke (Eigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagdbezirke) sowie der befriedeten Jagdbezirke
In dem Datensatz werden mit dem Stichtag 01.12.2012 die Waldstandorte auf städtischen Flächen (Holzboden/Nichtholzboden) und die altersklassenweise Verteilung der Baumarten abgebildet. Weiter enthält der Datensatz Informationen zur organisatorischen Waldeinteilung (Abteilung, Unterabteilung, Bestandseinheiten) und zum forstlichen Wegenetz
Linie der Autobahn A 33, Abschnitte Dissen-Borgholzhausen (7.2, tlw.), Borgholzhausen-Halle (7.1), Bielefeld-Steinhagen (6 und 6.1) und Bielefeld (5 b, tlw.)
Die Daten zum Thema Verwaltungseinheiten der INSPIRE-Richtlinie werden aus dem niedersächsischen Basis-DLM Datenbestand des amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS®) generiert.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Nach § 196 BauGB erfolgt die Ermittlung der Bodenrichtwerte auf der Grundlage der Kaufpreissammlungen. Aus dieser Kaufpreissammlung werden Richtwertzonen gebildet, die jeweils Gebiete umfassen, die in Art und Maß der Nutzung weitestgehend übereinstimmen.