Die aggregierte Programmkulisse Niedersächsische Moorlandschaften setzt sich aus der Karte der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) sowie dem Datensatz der zusätzlichen bedeutsamen Moorbiotope (NLWKN) zusammen.Bei den kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) handelt es sich um eine Auswahl kohlenstoffreicher Böden, die ausgehend vom Bodentyp eine klimarelevante Torfauflage aufweisen und denen ein Treibhausgasminderungspotenzial im Falle einer Wiedervernässung eingeräumt wurde. Da der Datenbestand auf einem Maßstab von 1:50.000 basiert, bedarf eine Einschätzung des tatsächlichen Reduktionspotenzials jedoch in jedem Falle jedoch einer Überprüfung der lokalen Standortfaktoren.Bei den enthaltenen Zusatzbiotopen handelt es sich ausschließlich um Biotoptypen, die unabhängig vom vorkartierten Bodentyp als Moorbiotoptyp/Biotoptyp organischer Standorte mit besonderer Bedeutung für den Biotopschutz identifiziert werden können. Ein Sonderfall stellt der Biotoptyp WET dar. Der Biotop kann teilweise auch den mineralischen Böden angeschlossen werden. Dennoch wurde er hier mit ausgewertet, da die z.T. relativ kleinräumigen Bereiche organischer Böden in Auen von grobmaßstäbigen Bodenkarten (z.B. BK50) nicht immer erfasst werden, WET aber viele Vorkommen auf kohlenstoffreichen Böden hat. Standorte vom Biotoptyp WET sollten daher im Gelände/lokal auf ihren Bodentyp überprüft werden.Die Biotoptypen zählen (mit Ausnahme von MY, das heute nicht nach §30 geschützt wäre) alle gemäß §30 BNatSchG zu den gesetzlich geschützten Biotopen (WOE z.T. in Zusammenhang mit §24 NNatSchG). Sie weisen alle Wertstufen von V bis IV auf (vgl. Drachenfels 2012).
Der Datenbestand gibt einen Überblick über die für Gastvögel wertvollen Bereiche auf kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlichen, außerhalb dieser Böden identifizierten Moorbiotopen in Niedersachsen.Grundlage sind die Ergebnisse der Wasser- und Watvogelzählungen aus dem Zeitraum 2008-2018. Alle vorliegenden Daten von 2008-2018 wurden bewertet. Für die Bewertung eines Gebietes wurden Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen.Die regelmäßige Erhebung und Bewertung von Daten zu Gastvögeln erfolgt ausschließlich auf den dargestellten Flächen. Es ist zu beachten, dass nur die zum Zeitpunkt der Bewertung vorliegenden Daten ausgewertet werden können und die Einstufung stark von der jeweiligen Datenlage eines Gebietes abhängt. Die Aktualisierung der landesweiten Bewertung erfolgt in größeren zeitlichen Abständen, so dass ggf. bereits für Teilbereiche aktuellere Daten noch nicht eingeflossen sein könnten.
Das Basis-DLM beschreibt die topographischen Objekte der Landschaft und das Relief der Erdoberfläche im Vektorformat. Die Objekte werden durch ihre räumliche Lage, ihren geometrischen Typ, beschreibende Attribute und Beziehungen zu anderen Objekten (Relationen) definiert. Die räumliche Lage wird für das Basis-DLM maßstabs- und abbildungsunabhängig im Koordinatensystem der Landesvermessung (ETRS89/UTM) angegeben. Das Basis-DLM ist Bestandteil des ATKIS (Amtlichen Topographischen-Kartographischen Informationssystems). Im Basis-DLM werden die realen Objekte der Landschaft sowie ergänzende Informationen zu Namen und Gebieten mit punkt-, linien- und flächenförmigen Objekten vektoriell modelliert. Dabei wird die Landschaft gemäß dem ATKIS Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) in Objekte strukturiert und durch Attribute differenziert. Das Basis-DLM ist zweidimensional und deckt die gesamte Landesfläche von Baden-Württemberg lückenlos ab. Ausgesuchte Objektarten (z.B. Verkehr, Infrastruktur usw.) werden mit höchster Priorität fortgeführt (Spitzenaktualität). Eine flächendeckende Grundaktualisierung erfolgt in einem dreijährigen Zyklus. Grundlage für die geometrische Erfassung der Vektordaten sind vor allem Digitale Orthophotos (DOP20 und DOP10), die Daten des Liegenschaftskatasters (ALKIS) sowie georeferenzierte Unterlagen der jeweiligen Veränderungsverursacher (z.B. Bebauungspläne oder Straßenbaupläne). Die vorgegebene Genauigkeit von wesentlichen linearen Objekten (z.B. Straßen) liegt bei +/- 3 m. Die Lagegenauigkeit aller anderen Objekte soll mindesten +/- 15 m betragen. Mit seiner großen Informationsdichte und hohen geometrischen Genauigkeit lässt sich das Basis-DLM hervorragend für raumbezogene Fachaufgaben einsetzen. Die Definition der Inhalte (Objekt-, Attribut- und Wertearten), die Bildungsregeln und Konsistenzbedingungen sind im ATKIS®-OK Basis-DLM der AdV ( siehe www.adv-online.de). Baden-Württemberg führt die Daten im Anwendungsschema AAA AS7.1 entsprechend eines modifizierter OK Basis-DLM – BW (siehe www.lgl-bw.de)
Bei der Statistik der Tatsächlichen Nutzung handelt es sich um ein historisches Produkt, das nicht mehr von Geobasis NRW fortgeführt wird. Grundlage für die Statistik der Tatsächlichen Nutzung war, dass in Deutschland gemäß Agrarstatistikgesetz allgemein jährlich zum Berichtszeitpunkt 31.12. des Vorjahres eine Flächenerhebung durchgeführt wird. Erhebungsmerkmale sind dabei die Bodenflächen nach der Art der tatsächlichen Nutzung. Erhebungseinheiten der Flächenerhebung sind die Gemeinden und gemeindefreien Gebiete. Auskunftspflichtig für die Flächenerhebung sind die nach Landesrecht für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Stellen. In NRW nahm gemäß Liegenschaftskatastererlass das Geodatenzentrum bei Geobasis NRW diese Aufgabe wahr. Dazu wurde der Sekundärdatenbestand Liegenschaftskataster ausgewertet. Es wurden alle Nutzungsarten der Nutzungsartengruppen zu den Bereichen Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer gemäß Nutzungsartenkatalog NRW aufbereitet (siehe Anlage 1 zum Liegenschaftskatastererlass NRW unter www.recht.nrw.de). Eine vollständige Liste samt weiterer Hinweise finden sich in dem Dokument „Ergänzende Informationen“. Die Flächen wurden unter Berücksichtigung der Abbildungsverzerrung aus den geometrischen ALKIS-Objekten der tatsächlichen Nutzung ermittelt und nicht auf die Buchfläche der darunter liegenden Flurstücke abgeglichen. Es wurden nur die Nutzungsartenflächen auf der Erdoberfläche berücksichtigt. Die überlagernden Nutzungen (z. B. Straße über Fluss) wurden nicht ausgewertet. Die Aufbereitung enthält je Gemeinde, Kreis bzw. kreisfreie Stadt, Regierungsbezirk und für NRW den amtlichen Schlüssel, die Bezeichnung und die aus den zugrundeliegenden Gemarkungen aggregierten Nutzungen (je Nutzungsartenbereich, Nutzungsartengruppe und Nutzungsart) mit Angaben zur Bodenfläche in qm. Verfügbare Jahrgänge: 2016 bis 2022.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) ist ein Produkt der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV). Im ALKIS sind die bisher getrennt geführten Daten des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) und der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK-Punktdatei, ALK-Grundrissdatei) in einem Informationssystem integriert. ALKIS ist nunmehr das amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem. ALKIS steht in Form von WFS-Diensten und Datensätzen im Downloadcenter der HVBG (www.gds.hessen.de) zur Verfügung.
Hier wird das klassifizierte Gewässernetz nach dem Landeswassergesetz NRW abgebildet. Hierunter fallen nach §3(3) LWG NRW oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen. Die Gewässer werden von Unterhaltungspflichtigen (in der Regel Verbände) unterhalten. Die Daten werden bei Änderungen anlassbezogen und zeitnah fortgeführt.
Der Datensatz der georeferenzierten Bestandsadressen mit Wohnlage Wuppertal entsteht durch eine wöchentliche automatisierte Verschneidung der georeferenzierten Bestandsadressen der Stadt Wuppertal mit der Wohnlagenkarte, die jährlich vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wuppertal aktualisiert und beschlossen wird. Aktuell werden die Abgrenzungen der Wohnlagen verwendet, die am 10.03.2026 zum Stichtag 01.01.2026 beschlossen worden sind. Die Wohnlagenkarte klassifiziert die Wuppertaler Wohnlagen in vier Abstufungen (einfache, mittlere, gute und exklusive Wohnlage) nach dem überwiegenden Charakter eines zusammenhängenden Wohnbereichs. (Die Lagequalität einzelner Grundstücke kann abweichen.) Die jeweils aktuelle Wohnlagenkarte ist eine Grundlage des seit Dezember 2016 vorliegenden qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Wuppertal. Die georeferenzierten Bestandsadressen entstehen durch die wöchentliche automatisierte Zusammenführung der Gebäudereferenzen aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem ALKIS für die eingemessenen Gebäude und der monatsaktuellen Gebäudereferenzen von vorhandenen, aber noch nicht eingemessenen Gebäuden aus dem kommunalen Informationssystem WuNDa/Adressen. Die Koordinaten der Gebäudereferenzen zu den bestehenden, aber noch nicht eingemessenen Gebäuden weichen in der Größenordnung einiger Meter von den erst später verfügbaren ALKIS-Koordinaten ab. Der Datensatz wird im CSV-Format unter einer Open-Data-Lizenz (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, dl-by-de/2.0) bereitgestellt.
Die Benutzung eines Gewässers bedarf gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Erlaubnis oder der Bewilligung. Ein Trinkwassergewinnungsgebiet (TGG) ist ein im Rahmen eines hierfür erforderlichen Wasserrechtsverfahrens hydrogeologisch ermitteltes Einzugsgebiet (Gutachten) von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung, um Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das TGG in unterschiedliche Zonen unterteilt sein. Für Trinkwassergewinnungsgebiete kann ein Wasserschutzgebiet (WSG) gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) per Verordnung festgesetzt werden. Es sind TGG auf Grundlage „erteilte und beantragte Erlaubnisse und Bewilligungen für den Zweck Trinkwasser (Wasserrechte)“ sowie „sonstige hydrogeologische Abgrenzungen“ im Zusammenhang mit Trinkwasser dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.