Auf Basis der dargestellten Gunst- und Tabuflächen werden Eignungsflächen berechnet, auf denen nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) die Installation einer PV-Anlage in NRW grundsätzlich möglich und förderungswürdig ist und die von keinen aufgeführten Tabuflächen überlagert werden. Eignungsflächen sind für Freiflächen-PV-Anlagen demnach besonders geeignet und sollten bevorzugt ausgewählt werden.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Dargestellt werden mögliche Standorte für Floating-PV-Anlagen auf stehenden, künstlichen und erheblich veränderten Gewässern (Abgrabungsgewässer, ausgebaute, stehende Gewässer z.B. Bade-, Boot- und Surfgewässer, Seen, Teiche, naturnahe-, stehende Gewässer) außerhalb von Naturschutzgebieten mit einem 40-Meter Abstand zum Ufer.
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Auf Basis der dargestellten Gunst- und Tabuflächen werden Eignungsflächen berechnet, auf denen nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) die Installation einer PV-Anlage in NRW grundsätzlich möglich und förderungswürdig ist und die von keinen aufgeführten Tabuflächen überlagert werden. Eignungsflächen sind für Freiflächen-PV-Anlagen demnach besonders geeignet und sollten bevorzugt ausgewählt werden.
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Auf Basis der dargestellten Gunst- und Tabuflächen werden Eignungsflächen berechnet, auf denen nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) die Installation einer PV-Anlage in NRW grundsätzlich möglich und förderungswürdig ist und die von keinen aufgeführten Tabuflächen überlagert werden. Eignungsflächen sind für Freiflächen-PV-Anlagen demnach besonders geeignet und sollten bevorzugt ausgewählt werden. Flächen unter 50 m² sind nicht enthalten.
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Datenquelle: Flächennutzungskartierung (Militäreinrichtungen: Gebäude/Anlagen/Freiflächen/sonstige Flächen). Vorgehensweise: Abgleich der Militärflächen (FNK) aus den Jahren 1997/1998 bis 2017 mit der aktuellen FNK aus den Jahren 2018/2019 (entsprechend der Befliegung im RVR-Gebiet), um ehemals militärisch genutzte Flächen als potentielle Konversionsflächen für Freiflächenphotovoltaik zu identifizieren. Es wurden lediglich unbebaute Freiflächen berücksichtigt. Im Einzelfall ist zu klären, ob die jeweilige Fläche die Bedingungen des EEG für Konversionsflächen aus militärischer Nutzung erfüllt. Flächennutzungkartierung 2018/2019 des RVR/Referat Geoinformation und Urbane Daten/Auszug vom 2021-02-11
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Über das Geoportal stehen öffentliche Geodaten der Fachämter des Kreises Warendorf sowie externer Stellen kostenfrei zur Verfügung. Das Geoportal des Kreises Warendorf ist frei im Internet verfügbar und enthält öffentlich zugängliche Informationen. Es ist primär für Bürger und die Öffentlichkeit gedacht. Die dargestellten Geodaten werden in unterschiedlichen Abständen aktualisiert. Zu jedem Thema ist eine Zeichenerklärung (Legende) verfügbar, die Adresse des Web-Dienstes und die Copyrightinformationen können angezeigt werden. Neben Basiskarten, die z.B. als Hintergrund dienen, können Fachthemen eingeblendet werden. Die Transparenz und Reihenfolge kann dabei frei gewählt werden. Mit Werkzeugen können beispielsweise Koordinaten abgefragt und dargestellt, eigene Webdienste hinzugeladen oder Ausdrucke erzeugt werden.
Auf Basis der dargestellten Gunst- und Tabuflächen werden Eignungsflächen berechnet, auf denen nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) die Installation einer PV-Anlage in NRW grundsätzlich möglich und förderungswürdig ist und die von keinen aufgeführten Tabuflächen überlagert werden. Eignungsflächen sind für Freiflächen-PV-Anlagen demnach besonders geeignet und sollten bevorzugt ausgewählt werden.
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Der Datenstand der Anlagenstandorte zeigt den Ausbaustand der in Betrieb befindlichen PV-Freiflächenanlagen in der Metropole Ruhr Ende 2021 mit einer Leistung von über 30 kWp. Aus Datenschutzgründen dürfen Anlagen kleiner 30 kWp nicht an ihrem exakten Standort gezeigt werden. Ebenso dürfen keine anlagenscharfen Erträge veröffentlicht werden. Daten zum Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Flächengrößen stammen aus dem öffentlich einsehbarem Marktstammdatenregister. Bei fehlenden Angaben zur Flächengröße wurden die Flächen auf Basis von Luftbildern vermessen und ergänzt.
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