Ein Bodenrichtwert für Bauland (§ 196 BauGB) ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Verfügbare Gewerbe- und Industrieflächen in der Metropole Ruhr. Gewerbliche Potenziale. Erhebung durch die Wirtschafsförderung Metropole Ruhr GmbH (wmr).
Zwischen Winter 2008 und Sommer 2009 wurden die gewerblich geprägten Bereiche (60 abgegrenzte Gebiete) anhand einer Checkliste beschrieben und bewertet. Dabei wurde die aktuelle Situation aufgenommen, eine Einordnung in die Gebietstypen vorgenommen, Stärken und Schwächen aufgezeigt und Handlungsmaßnahmen genannt. Daraus ableitend wurde der städtebauliche Handlungsbedarf und die Handlungsfelder festgelegt. Außerdem wurden Flächen mit Entwicklungs- und Umnutzungspotential benannt.
Reinigungsklassen sowie Straßenreinigungs- und Winterdienstverzeichnis mit Gültigkeit für das aktuelle Jahr. Erläuterungen zu den Reinigungsklassen und Winterdienststufen finden Sie in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung, verfügbar auf der Website der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR. Dort befinden sich auch weitere Informationen zu dem Thema.