Darstellung klimatischer Funktionen von Flächen auf gesamtstädtischer Ebene. Die klimatische Wertigkeit einer Fläche zeichnet sich unter anderem durch den Versiegelungsgrad, den Grad und die Art der Vegetation, die Lage zur Bebauung und damit einhergehend die thermische Belastung und die Bedeutung für vorhandene Kaltluftentstehungsgebiete und Luftleitbahnen aus. Diese Informationen sind Teil der Nachhaltigkeitsstrategie und können aus den hier dargestellten Karten gewonnen werden.
Dargestellt werden die Bereiche der Gemeinden Geldern, Straelen, Issum, Wachtendonk, Kerken und Rheurdt. Die Schummerungsbilder wurden auf der Datengrundlage des DGM (Digitalen Geländemodelles) aus den LiDAR-Daten (Light Detection And Ranging) der kreiseigenen Befliegung abgeleitet. Die Rasterbilder visualisieren die relativen Höhenunterschiede durch eine simulierte Schattierung des Geländes. Hierzu wird der Sonnenstand und Einfallswinkel künstlich errechnet und das Gelände entsprechend der Schattenwürfe in Scharz/Weiß eingefärbt. In der NO-Variante im Nordosten (Azimuth 45) bei einem Einfallswinkel von 35°.
Ermittelt aus Überlagerung der Erosionsgefährdung nach „Allgemeiner Bodenabtragsgleichung (ABAG)“ mit ermittelten Fließwegen aus Starkregen-Gefährdungsanalyse.
Andere - Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Kreis Viersen. Die Nutzung ist nur verwaltungsintern für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreis Viersen und dessen kreisangehöriger Kommunen zulässig
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Standorte der Beschilderung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen, Geschützten Landschaftsbestandteilen, Reitwegen sowie naturbezogenen Informations- und Hinweistafeln. Auch die Erfassung von Ergänzungsschildern (z.B. Piktogrammen) oder temporären Schildern (z.B. Amphibienwanderung) ist hier möglich. Derzeit sind überwiegend die Standorte der Schutzgebietsbeschilderung (NSG und LSG) erfasst. Jeder Standort besitzt eine eindeutige Kennung.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Dieser Dienst zeigt verschiedene kühle Orte innerhalb vom Kreis Viersen, die öffentlich zugänglich sind oder innerhalb eines Gebäudes liegen. Die Layer im Dienst enthalten Datenpunkte, die im Rahmen von Mitmachaktionen erhoben sowie durch Mitarbeitende des Kreis Viersen und der kreisangehörigen Kommunen ergänzt wurden. Die Einträge werden im Rahmen der verfügbaren Ressourcen auf Plausibilität geprüft; eine vollständige fachliche Validierung aller Inhalte kann jedoch nicht gewährleistet werden. Der Dienst wird je nach Bedarf aktualisiert.
"Die Ermittlung der Risikobereiche erfolgte durch visuelle Auswertung der Starkregengefahrenkarte. Maßgebend waren solche Bereiche, in denen großflächig höhere Einstautiefen und / oder hohe Fließgeschwindigkeiten auftreten können und in denen sich Gebäude befinden. Zusätzlich wurde zur Herleitung dieser Bereiche noch geprüft, woher die Gefährdung kommt, aus dem Außenbereich oder ausschließlich aus der Ortsentwässerung. Dies spielt bei den möglichen Schutzmaßnahmen eine Rolle. Innerhalb der Ortslagen ist die Auswahl an Schutzmaßnahmen begrenzt und schwierig umzusetzen. Basierend auf diesen Vorgaben wurden die Risikobereiche ermittelt. Zusätzlich zu den Risikobereichen wurden Handlungsbereiche für Maßnahmen erstellet, die dem Einzugsgebiet der Risikobereiche entsprechen. Diese sind zusammen mit Vorschlägen für potentielle technische Schutzmaßnahmen in Maßnahmensteckbriefen dargestellt. Handlungsbereiche und Maßnahmensteckbriefe sind nicht in GMSC vorhanden. "
Andere - Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Kreis Viersen. Die Nutzung ist nur verwaltungsintern für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreis Viersen und dessen kreisangehöriger Kommunen zulässig