Dieser Dienst enthält die Standorte aus dem Kultur und Freizeitführer im Rhein-Kreis Neuss. Das sind Schwimmbäder, Wellnesseinrichtungen, Tennishallen, Soccer Hallen, Skateranlagen, Golfplätze, Badeseen, Radstationen, E Bike Ladestationen, Reisemobil-Stellplätze, Freizeiteinrichtungen, Hotels, Pensionen, Biergärten, Schlösser, Historische Einrichtungen, Museum, Theater, Kunstweg Mataré, Eventlocation, Tagungsmöglichkeiten. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Verursacher von Eingriffen in Natur und Landschaft ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neugestaltet ist (§15 Abs. 2 BNatSchG). In dem Kompensationsverzeichnis sind gesetzlich nur die Kompensationsmaßnahmen zu veröffentlichen, die größer als 500 m² sind. Darüber hinaus nimmt der Kreis Herford auch Kompensationsmaßnahmen schon ab 200 m² im Verzeichnis auf und veröffentlicht sie.
Dieser Dienst stellt die für das INSPIRE-Annex-Thema "geplante Bodennutzung (planned land use)" auf landesebene vorliegende Daten (Bauleitpläne) dar. Bitte beachten: Dieser Dienst befindet sich im Aufbau und ist bezüglich der bereitgestellten Informationen unvollständig, da eine Bereitstellung der kommunalen Bauleitpläne an die Landesebene auf freiwilliger Basis erfolgt und daher nicht flächendeckend vorhanden ist. Auch liegen nicht alle Bauleitpläne in digitaler Form vor.
Dieser Dienst enthält die Flächennutzungsplan der Gemeinde Rommerskirchen. Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung dar. Die Darstellung der Flächennutzungspläne dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die zuständige Gemeinde geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält die Kreisgrenze, die Stadt- bzw. Gemeindegrenzen und die Orts- bzw. Stadtteilgrenzen im Rhein-Kreis Neuss. Die Grenzen basieren auf der Amtlichen Liegenschaftskarte.
Dieser Dienst enthält die Flächennutzungsplan der Stadt Kaarst. Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung dar. Die Darstellung der Flächennutzungspläne dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die zuständige Gemeinde geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält die Flächennutzungsplan der Stadt Grevenbroich. Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung dar. Die Darstellung der Flächennutzungspläne dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die zuständige Gemeinde geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:500.000 zur Verfügung.