"Informationen zum Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen (NRW) Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie in Deutschland werden durch Bundesrecht festgelegt. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gibt bundeseinheitliche Flächenziele für alle Bundesländer vor. Bundesweit sollen 2 % der Landesfläche für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden. Nordrhein-Westfalen (NRW) muss einen Anteil von 1,8 % seiner Landesfläche, also rund 61.400 Hektar bereitstellen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Landesentwicklungsplan (LEP) festgelegt, dass das Erreichen der Windenergie-Flächenziele des WindBG über die Regionalplanung sichergestellt wird. Zu diesem Zweck wurden regionale Flächenziele definiert. Die im Rahmen der Regionalplanung ausgewiesenen Bereiche werden in NRW als Windenergiebereiche (WEB) bezeichnet. Darüber hinaus können Kommunen zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung ausweisen. Hierbei kann es sich um bereits länger bestehende Planungen (ehemalige Konzentrationszonen) oder neue, im Rahmen der sogenannten Positivplanung nach Baugesetzbuch (BauGB) ausgewiesene Flächen handeln, die die bestehenden WEB der Regionalplanung ergänzen. Bitte beachten Sie bei diesem Datensatz: Die Windenergiebereiche der Regionalplanung sind bislang in den Planungsregionen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster rechtskräftig. Weitere WEB werden veröffentlicht, sobald die jeweiligen Regionalplanungsverfahren abgeschlossen sind. Die kommunalen Windenergieflächen werden ohne Gewähr auf Vollständigkeit im Energieatlas NRW dargestellt. aber nicht als Geodaten veröffentlicht. Hinweise zur Nutzung der Geodaten: Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne basieren auf Kartengrundlagen im Maßstab 1:50.000 und sind nicht parzellenscharf, sondern generalisiert dargestellt. Aussagekraft entfalten die Daten erst durch die korrekte Kombination mit den jeweils gültigen Planzeichen und der passenden topografischen Hintergrundkarte. Eine Nutzung außerhalb des vorgesehenen Maßstabsbereichs oder ohne passenden topografischen Bezug kann zu Fehlinterpretationen führen. Die zur Verfügung gestellten Geodaten dienen ausschließlich zur unverbindlichen, informellen Information. Rechtsverbindlich ist nur die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (s. Niederlegungsexemplar) im Maßstab 1:50.000. Die bereitgestellten Daten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Gleichwohl wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen übernommen. Bei Rückfragen zur planerischen Aussage oder zur Interpretation der regionalplanerischen Festlegungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalplanungsbehörde."
„Im Jahr 1985 begann das StAWA Aurich (heute NLWK Betriebsstelle Aurich) mit der Maßnahme „Küstenschutz Leybucht“. Die Forschungsstelle Küste des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (NLÖ-Forschungsstelle Küste) wurde 1989 in Abstimmung mit der Bezirksregierung Weser-Ems / Dezernat Wasserwirtschaft und dem damaligen StAWA Aurich mit den Beweissicherungsuntersuchungen zur Baumaßnahme beauftragt. Im Zuge der ersten Untersuchungsphase (1989 – 1997) wurde bezüglich des vegetationskundlichen Teils 1997 ein erster Überblick über die Vegetationsentwicklung der Leybucht von 1948 bis 1996 vor dem Hintergrund bereits durchgeführter oder noch geplanter Baumaßnahmen und Nutzungsänderungen im Gebiet vorgelegt (ARENS 1997). Mit dem Schreiben vom 18.12.1997 wurde das NLÖ-Forschungsstelle Küste von der Bezirksregierung Weser-Ems (Dez. 502) in Absprache mit dem NLWK Betriebsstelle Aurich mit der Fortsetzung der Beweissicherung und damit der Einleitung der zweiten Untersuchungsphase (1998-2000) beauftragt. In diesem Rahmen wurden 1998 erstmals das Naturschutzgebiet Leyhörn vegetationskundlich erfasst (ARENS 1999) sowie die Kompensationsflächen Hauener Hooge 1998 und 2000 abermals kartiert (ARENS 2000, KAYSER 2002). Weiterhin wurde ein erster Zwischenbericht über die Vegetationsentwicklung in den Dauerflächen der Leybucht von 1995 bis 2000 vorgelegt (ARENS 2001). Im Rahmen der dritten Untersuchungsphase waren für das Jahr 2002 eine abschließende Gesamtkartierung der Leybucht und des NSG Leyhörn sowie die Erfassung der Dauerflächen geplant. Aus finanziellen Gründen konnten 2002 nur die vegetationskundlichen Untersuchungen in den Dauerflächen durchgeführt werden. Im Vorjahr wurde ebenfalls aus finanziellen Gründen keine Erfassung der Dauerflächen durchgeführt. Eine Gesamtkartierung der Leybucht sowie des NSG Leyhörn ist das Jahr 2003 geplant. Zum 01.06.2002 erging von Seiten des Landes Niedersachsen, vertreten durch die Betriebsstele Aurich des NLWK, an das Planungsbüro für ökologische Gutachten PlantaGIS, Oldenburg, der Auftrag zur Untersuchung und Darstellung der Dauerflächen in der Leybucht und im NSG Leyhörn für das Jahr 2002. Im Rahmen der Auswertung sollten folgende Fragen beantwortet werden: Welche Veränderungen haben im Bezug zu den früheren Untersuchungen stattgefunden und welche lassen sich für die Zukunft erwarten? Wie verhält sich die Vegetationsentwicklung in den Dauerflächen in Bezug auf die von der Forschungsstelle Küste gegebenen Prognosen zum Sukzessionsverlauf? Welche Auswirkungen haben die im Zuge des Unternehmens „Küstenschutz Leybucht“ umgesetzten Kompensationsmaßnahmen (z. B. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im NSG Leyhörn) auf die Vegetation und wie lassen sie sich naturschutzfachlich bewerten? Welche Änderungen der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sind gegebenenfalls erforderlich, um die Zielvorgaben des Pflege- und Entwicklungsprogramms und des Bewirtschaftungsplanes zu erreichen? Da vegetationskundliche Erfassungen der gesamten Flächen der Leybucht und des NSG Leyhörn 2002 nicht durchgeführt werden konnten, beziehen sch die nachfolgenden Aussagen nur auf die bearbeiteten Dauerflächen.“
Die Online-B-Plan-Auskunft Wuppertal ist eine im Auftrag der Stadt Wuppertal von der Firma cismet GmbH, Saarbrücken, betriebene interaktive Internet-Kartenanwendung für die schnelle Identifikation relevanter laufender oder rechtswirksamer Bebauungsplanverfahren (B-Pläne) im Stadtgebiet von Wuppertal sowie für den Download der zugehörigen PDF-Dokumente. Im September 2024 wurde die B-Plan-Auskunft als Anwendungskomponente innerhalb des Urbanen Digitalen Zwillings der Stadt Wuppertal (DigiTal Zwilling) qualifiziert. Im Konzept des DigiTal Zwillings implementiert die B-Plan-Auskunft einen Teilzwilling, also eine Anwendung zur Befriedigung eines konkreten Informationsbedarfs. Für eine stetig wachsende Zahl an B-Plänen stellt die Anwendung nicht nur die Plandokumente sondern zusätzlich auch die verfahrensbegleitenden Zusatzdokumente bereit (Stand 01/2021 für über 78%). Die Online-B-Plan-Auskunft ist im Internet-Angebot der Stadt Wuppertal unter https://www.wuppertal.de/bebauungsplaene in das weitere städtische Informationsangebot zur Bauleitplanung integriert. Für die Hintergrundkarte nutzt die Anwendung maßstabsabhängige Kombinationen von Internet-Kartendiensten (WMS) des Regionalverbandes Ruhr (Stadtplanwerk 2.0), des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (WebAtlasDE) und der Stadt Wuppertal (wöchentlich aktualisierte Graustufenausgabe der Amtlichen Basiskarte, tagesaktueller B-Plan-Decker). Die selektierbaren B-Plan-Geltungsbereiche prägt die Online-B-Plan-Auskunft dagegen auf der Grundlage eines tagesaktuell mit dem städtischen Web-GIS "Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystem" (WuNDa) abgeglichenen Sekundärdatenbestandes aus. Die Anwendung ermöglicht die Suche nach B-Plänen und das direkte Laden des besten Treffers durch Eingabe einer B-Plan-Nummer, einer Adresse oder eines Point of Interest (POI) sowie kartenorientiert durch Doppelklick an eine bestimmte Position im Kartenfenster oder durch Suche im aktuellen Kartenausschnitt. Der Zugriff auf die PDF-Dokumente zum aktuell selektierten B-Plan erfolgt über Links in den zugehörigen beschreibenden Informationen. Technisch basiert die Online-B-Plan-Auskunft auf Open-Source-Komponenten, insbesondere den JavaScript-Bibliotheken "React" und "Leaflet" sowie auf dem WuNDa. Die Online-B-Plan-Auskunft Wuppertal ist frei zugänglich für beliebige interne Nutzungen. Die Integration in eine eigene online-Applikation oder Website des Anwenders ist generell vertrags- und kostenpflichtig.
Nutzungsbedingungen: NB-GDIKOM-B für Geoportale und -portalkomponenten (Die Online-B-Plan-Auskunft Wuppertal ist frei zugänglich für beliebige interne Nutzungen. Die Integration in eine eigene online-Applikation oder Website des Anwenders ist generell vertrags- und kostenpflichtig.)
„Entlang weiter Strecken an der Küste liegen die Salzwiesen, soweit nicht bereits baulich gesichert, im Abbruch. Die eigentlichen Probleme verursacht dabei die Erosion an der Vorlandkante, nicht die Flächenerosion. Von Seiten des Küstenschutzes werden daher zunehmend Maßnahmen zur Sicherung der Abbruchkanten gefordert. Auch der Naturschutz beobachtet diese Abbrüche mit Sorge, steht aber vor dem Konflikt, dass - werden entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergriffen - damit anderen Zielsetzungen des Naturschutzes im Nationalpark entgegengewirkt werden. Die Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NLP-V) hat die Problematik des Kantenabbruchs und des Umgangs mit diesen Abbrüchen deshalb als ein Thema von besonderer Bedeutung eingestuft. Als ein möglicher Kompromiss wird zwischen Küstenschutz und Naturschutz die Anlage von Lahnungsfeldern erörtert. Diese Lahnungsfelder werden bei Vorliegen geeigneter Randbedingungen den bestehenden, im Abbruch liegenden Salzwiesen vorgelagert. Dadurch kann der Abbruch an der Kante erfahrungsgemäß deutlich verlangsamt und in vielen Fällen langfristig sogar gestoppt werden. Gleichzeitig fördert diese Maßnahme die Verlandung und damit die Neubildung von Salzwiesen. Während der Küstenschutz die Lahnungsfelder vorrangig unter dem Gesichtspunkt der Schutzwirkung betrachtet, bewertet der Naturschutz Lahnungsfelder in erster Linie unter den Zielsetzungen des Nationalparks. Ein wesentlicher Gesichtspunkt dabei ist die Leistungsfähigkeit solcher Lahnungsfelder für den Naturhaushalt. Für den Naturschutz interessant sind deshalb vor allem naturnah aufwachsende Lahnungsfelder. Gerade hierzu aber liegen bisher wenig Erfahrungen und Kenntnisse vor. Auf Seiten der NLP-V besteht daher das große Interesse, einen besseren Kenntnisstand über die Auswirkungen und Entwicklungsmöglichkeiten naturnah aufwachsender Lahnungsfelder zu erhalten, insbesondere um mögliche zukünftige Lahnungsbauten naturschutzfachlich besser gestalten und bewerten zu können. […] Im Rahmen dieses Projekts werden mit der vorliegenden Arbeit die sedimentologischmorphologischen sowie die vegetationskundlichen Daten aufbereitet und teilweise in ein Geographisches Informationssystem überführt. Ziel ist letztlich die Bewertung der unbegrüppten und unbeweideten, also relativ naturnah entwickelten Lahnungsfelder am Cappeler Tief im Hinblick auf ihre Eignung bzw. auf ihre Leistungsfähigkeit für die Ziele des Naturschutzes im Nationalpark. Aufbauend darauf werden dann Kriterien zur Absicherung von Entscheidungen bei künftigen Planungen entwickelt und Zielvorstellungen formuliert. Das Projekt wurde mit Mitteln der Niedersächsischen Wattenmeerstiftung gefördert.“
Dieser Dienst zeigt die digitalen Listen der nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellten Objekte der einzelnen Kommunen. Bitte beachten: Dieser Dienst befindet sich zur Zeit noch im Aufbau und kann daher u.U. bezüglich der bereitgestellten Informationen unvollständig sein. Außerdem wird der zugrunde liegende Datenbestand nur periodisch abgeleitet und kann insofern eine geringere Aktualität aufweisen als der Ausgangsdatenbestand.
Daten der nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellten Objekte der einzelnen Kommunen. Daten werden regelmässig aktualisiert und befinden sich noch im Aufbau.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Kompensationsflächenkataster Die unteren Naturschutzbehörden sind dazu verpflichtet, ein Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster zu führen. Die Aufstellung des Katasters ermöglicht es, unter anderem einen graphischen Überblick über vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen (Kompensationsflächen) zu erlangen. So können z.B. Doppelbelegungen ausgeschlossen werden, da die Fläche nun nicht mehr für andere Ausgleichs- und Ersatzflächenmaßnahmen herangezogen werden kann. Außerdem spielt die Erfassung solcher Flächen bei Planungen eine wichtige Rolle: Es werden Standortentscheidungen für Eingriffe, aber auch für Ausgleich beeinflusst. Gem. § 34 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) werden jedoch nur Flächen aufgenommen, die größer als 500 m² sind. Im Rahmen des Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster sind auch die nach § 34 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen. CEF-Maßnahme - CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures), auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen genannt, sind Maßnahmen des Artenschutzes, die vor geplanten oder notwendigen Eingriffen stattfinden müssen. Sie sollen eine ökologisch-funktionale Kontinuität betroffener Tierarten oder Populationen sichern. Ersatzaufforstung – Ersatzaufforstungen sind Kompensationsmaßnahmen, bei denen Wald, der an anderer Stelle verloren gegangen ist, wiederhergestellt wird. Ein Waldersatz nach dem Landesforstgesetz stellt auch eine ökologische Aufwertung dar. Kohärenzsicherungsmaßnahme - Als Kohärenzsicherungsmaßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die der Erhaltung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) dienen. Maßnahmen zur Kohärenzsicherung zielen darauf ab, für die betroffenen Lebensraumtypen und Arten an anderer Stelle eine Verbesserung ihres Erhaltungszustands zu erreichen. Kompensationsfläche - Für Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben, die geeignet sind, die jeweiligen Eingriffe in den Naturhaushalt wiedergutzumachen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Handhabung der Eingriffsregelung sind den §§ 13 – 18 Bundesnaturschutzgesetz sowie den §§ 30-34 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen. Für die Anforderungen der Eingriffsregelung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches. Ausgleichsmaßnahmen werden direkt am Ort des Eingriffs durchgeführt, bei Ersatzmaßnahmen werden die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts an anderer Stelle in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederhergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet. Ökokontofläche – In Ökokonten sind Kompensationsflächen zusammengefasst, auf denen bereits im Vorfeld von Eingriffen Maßnahmen zur ökologischen Kompensation durchgeführt und bewertet werden. Bei Bedarf können diese Flächen einem Eingriff zugeordnet und durch die Eingriffsverursachenden gegenfinanziert werden. Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung. Schadenbegrenzungsmaßnahme – Schadenbegrenzungsmaßnahmen nach § 53 LNatSchG sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die gewährleisten, dass erhebliche Auswirkungen auf ein Natura 2000-Gebiet ausbleiben. Sie werden im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung festgelegt. Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung.
Digitale Listen der nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellten Objekte der einzelnen Kommunen. Bitte beachten: Der Datenbestand befindet sich noch im Aufbau.
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Das Landeskartenwerk Digitale Topographische Karte 1:25 000 visualisiert die amtlichen Geobasisdaten ATKIS und ALKIS-Gebäude im bundeseinheitlichen Regelblattschnitt. Die Ebene "Blattschnitt DTK25" enthält Informationen zur Aktualität der einzelnen Kartenblätter.
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