Dieser Datensatz enthält das Raster bzw. den Blattschnitt der Topographischen Karte 1:50.000 (TK50). Der Blattschnitt orientiert sich an den Netzlinien geografischer Koordinaten mit der Größe von 20' geographischer Länge und 12' geographischer Breite. Die Bezeichnung der Kartenblätter der TK50 besteht aus einer Blattnummer und einem Blattnamen. Die Blattnummer folgt einem tabellarischen System. Die ersten beiden Ziffern geben die Zeile in Nord-Süd-Richtung und die zwei letzten Ziffern die Spalte in West-Ost-Richtung an. Die TK50 ist ein Folgemaßstab aus der TK25. Je vier Kacheln der TK25 ergeben eine Kachel der TK50. Die Nummer der TK50 entspricht der Nummer der linken unteren TK25 Kachel.
Dieser Datensatz enthält das Raster der Digitalen Topographischen Karte 1:50.000 (DTK50) für den Bereich der Kreise Kleve, Viersen und Wesel, sowie für die Stadt Krefeld. Dieses systematische Raster hat eine Kachelgröße von 8km x 8km. Das Bezugssystem (Koordinatensystem) dieses Gitters ist ETRS89/UTM. Die Gitternetzlinien stellen zu Übersichtszwecken glatte Koordinatenwerte dar. Die senkrechten Linien stellen die Ostwerte und die waagerechten Linien die Nordwerte der Koordinaten dar.
Dieser Datensatz enthält das systematische Raster (Koordinatengitter) mit der Kachelgröße 2km x 2km für den Bereich der Kreise Kleve, Viersen und Wesel, sowie für die Stadt Krefeld. Das Bezugssystem (Koordinatensystem) dieses Gitters ist ETRS89/UTM. Die Gitternetzlinien stellen zu Übersichtszwecken glatte Koordinatenwerte dar. Die senkrechten Linien stellen die Ostwerte und die waagerechten Linien die Nordwerte der Koordinaten dar. Die Koordinaten der unteren linken Ecke jedes Gitters (Kachel) ergeben immer die Bezeichnung des Gitters (der Kachel).
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Dieser Datensatz enthält die Aufteilung im gesamten Kreis Kleve in ca. 300 Jagdbezirke. Die Grenzen der Jagdbezirke sind nicht in allen Bereichen flurstücks- oder grundstücksscharf erfasst. Der Datensatz wird in unregelmäßigem Rhythmus bei tatsächlichen Änderungen der Bezirke fortgeführt.
Dieser Datensatz enthält das Raster der Digitalen Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25) für den Bereich der Kreise Kleve, Viersen und Wesel, sowie für die Stadt Krefeld. Dieses systematische Raster hat eine Kachelgröße von 4km x 4km. Das Bezugssystem (Koordinatensystem) dieses Gitters ist ETRS89/UTM. Die Gitternetzlinien stellen zu Übersichtszwecken glatte Koordinatenwerte dar. Die senkrechten Linien stellen die Ostwerte und die waagerechten Linien die Nordwerte der Koordinaten dar.
Dieser Datensatz enthält das systematische Raster (Koordinatengitter) mit der Kachelgröße 500m x 500m für den Bereich der Kreise Kleve, Viersen und Wesel, sowie für die Stadt Krefeld. Das Bezugssystem (Koordinatensystem) dieses Gitters ist ETRS89/UTM. Die Gitternetzlinien stellen zu Übersichtszwecken glatte Koordinatenwerte dar. Die senkrechten Linien stellen die Ostwerte und die waagerechten Linien die Nordwerte der Koordinaten dar. Die Koordinaten der unteren linken Ecke jedes Gitters (Kachel) ergeben immer die Bezeichnung des Gitters (der Kachel).
Dieser Datensatz enthält die vereinfachten Umringe und die minimal umgebenden Rechtecke (Bounding Box) um das Gebiet der Stadt Xanten. Grundlage sind die Gemeindegrenzen des Verbands. Da die zugrundeliegenden Daten einen sehr hohen Detailgrad haben, und die Punktmenge für viele weitere Anwendungen zu hoch ist, werden die Daten über einen Douglas-Peucker-Filter mit einer Toleranz von 20m generalisiert (vereinfacht) und anschließend als OGC WKT String in Textdateien ausgegeben. Diese Textdatei liegt jeweils sowohl in EPSG:4326 (WGS 84) als auch in EPSG:25832 (UTM-32N auf ETRS) vor.
Dieser Datensatz enthält die vereinfachten Umringe und die minimal umgebenden Rechtecke (Bounding Box) um das Land NRW. Grundlage sind die Außengrenzen von NRW. Da die zugrundeliegenden Daten einen sehr hohen Detailgrad haben, und die Punktmenge für viele weitere Anwendungen zu hoch ist, werden die Daten über einen Douglas-Peucker-Filter mit einer Toleranz von 20m generalisiert (vereinfacht) und anschließend als OGC WKT String in Textdateien ausgegeben. Diese Textdatei liegt jeweils sowohl in EPSG:4326 (WGS 84) als auch in EPSG:25832 (UTM-32N auf ETRS) vor.
Dieser Datensatz enthält die vereinfachten Umringe und die minimal umgebenden Rechtecke (Bounding Box) um das Gebiet der Stadt Hamminkeln. Grundlage sind die Gemeindegrenzen des Verbands. Da die zugrundeliegenden Daten einen sehr hohen Detailgrad haben, und die Punktmenge für viele weitere Anwendungen zu hoch ist, werden die Daten über einen Douglas-Peucker-Filter mit einer Toleranz von 20m generalisiert (vereinfacht) und anschließend als OGC WKT String in Textdateien ausgegeben. Diese Textdatei liegt jeweils sowohl in EPSG:4326 (WGS 84) als auch in EPSG:25832 (UTM-32N auf ETRS) vor.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit. Der Aktualisierungszyklus beträgt einen Monat. Stand der verwendeten Daten: 31.03.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.