Die Gewässerstationierungskarte mit den zugehörigen Verzeichnissen bildet die Grundlage für eine bundesweit abgestimmte Systematik für die Zuweisung von Daten und Informationen zu Fließgewässern, stehenden Gewässern und deren Einzugsgebiete. Zudem ist sie auf die Anwendung der automatisierten Datenverarbeitung, wie geografische Informationssysteme, Datenbanken, etc., abgestellt. Sie basiert auf den Regelungen der "Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung" der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) aus dem Jahre 2005.
Dieser Dienst dient der projektbezogenen Darstellung von Flächen-, Linien-, Punkt- und Textobjekten, die Bürgern und Verwaltung spontan für einen kurzen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Der Datensatz ist bewusst allgemein gehalten, da die darzustellenden Objekte von unterschiedlicher Art sein können. Sollten keine Objekte vorhanden sind, kann dies darauf hindeuten, dass derzeit keine relevanten Themen oder Projekte anstehen. Aktualisierung erfolgt im Bedarfsfall.
Im WMS NW vDOP stellt Geobasis NRW Zwischenergebnisse aus dem Herstellungsprozess der Digitalen Orthophotos (DOP) zur Verfügung. Der Dienst beinhaltet aktuelle, aber VORLÄUFIGE Ergebnisse aus den Produktionsprozessen des jeweils aktuellen Jahresprogramms der Orthophoto-Herstellung, die dem Qualitätsstandard des Amtlichen deutschen Vermessungswesens noch nicht umfänglich entsprechen. Der Dienst ist mit einem kennzeichnenden Wasserzeichen ausgestaltet. Die vorläufigen DOP (vDOP) werden im WMS nur temporär dargestellt. vDOP-Kacheln werden unverzüglich gelöscht, sobald die qualitätsgesicherte Produktion der entsprechenden DOP-Kacheln abgeschlossen ist.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Digitale Orthophotos (DOP) sind verzerrungsfreie und maßstabsgetreue Rasterdaten photographischer Abbildungen der Erdoberfläche. Sie werden aus orientierten Luftbildern und einem Digitalen Höhenmodell abgeleitet. Der Datensatz umfasst das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als überlapppungsfreies und lückenloses Mosaik der an den Landesgrenzen beschnittenen DOP der Vermessungsverwaltungen der Länder. Die DOP stehen als 3-Kanal-Echtfarbbild (Rot-Grün-Blau), als 1-Kanal-Infrarotbild oder als 3-Kanal-Colorinfrarotbild (NIR-Rot_Grün, sog. Falschfarben) zur Verfügung.
Die Daten sind urheberrechtlich geschützt. Die Daten werden Nutzungsberechtigten nach V GeoBund und V GeoLänder geldleistungsfrei sowie Dritten gemäß V ZSGT gegen Gebühren zur Verfügung gestellt. Bitte informieren Sie sich unter nachfolgendem Link über die Details zu Nutzungsbedingungen und Quellenvermerk: https://gdz.bkg.bund.de/index.php/default/hinweise-zu-nutzungsbedingungen-und-quellenvermerken. Der Quellenvermerk ist zu beachten.
In der Rangfolge unterhalb der Leuchttürme sind so genannte "Notfall-Infopunkte" in der Fläche eingerichtet. An Notfall-Infopunkten können sich die Bürgerinnen und Bürger informieren. Die personelle Besetzung und die Ausstattung sind jedoch nicht so umfangreich wie in den Leuchttürmen. Zum Teil erfolgt die Information auch ausschließlich über den Aushang in Bekanntmachungskästen o.ä.. Kommunen, die Leuchttürme in allen Ortschaften ausweisen, verzichten zum Teil auf die Benennung weiter Notfall-Infopunkte. Teilweise können an den Notfall-Infopunkten auch Notrufe abgesetzt werden. An Bekanntmachungskästen ist dies nicht möglich. Es handelt sich um keine dauerhafte Einrichtungen und werden von den Städten und Gemeinden bei Bedarf im Fall eines Notfalls besetzt.
Die Gewässerstationierungskarte (GSK) mit den zugehörigen Verzeichnissen bildet die Grundlage für eine bundesweit abgestimmte Systematik für die Zuweisung von Daten und Informationen zu Fließgewässern, stehenden Gewässern und deren Einzugsgebiete. Sie basiert auf den Regelungen der "Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung" der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) aus dem Jahre 2005. Bei der Gewässerstationierungskarte des Landes Nordrhein-Westfalen handelt es sich nicht um ein amtliches Kartenwerk, sondern um eine landesweite fachliche Arbeits- und Planungsgrundlage. Sie wird in Form von Auflagen fortgeschrieben.Bei der GSK3E mit Auflage 30.11.2019 handelt es sich um die Fortschreibung der GSK3C mit Auflage vom 30.11.2010.
Dieser Dienst stellt den Datensatz „Bohrungen in NRW“ und damit die Lage der in der Datenbank „Aufschlüsse und Bohrungen in Nordrhein-Westfalen“ [DABO] erfassten sowie der über das Portal „Bohranzeige NRW" angezeigten Bohrungen dar. Aus den Stammdaten der Schichtenverzeichnisse werden Angaben gemacht zu Lage, Nummer, Länge und Zweck der Bohrung sowie zur geologischen Einstufung der tiefsten erbohrten Schicht. Es wird zwischen vier Kategorien unterschieden: Grün = Schichtdaten freigegeben; Rot = Schichtdaten (noch) nicht freigegeben; Orange = Schichtdaten noch nicht verfügbar; Blau = angezeigt, noch nicht gebohrt.
Nutzungsbedingungen: {"id":"dl-by-de/2.0", "name": "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0", "url": "https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0", "Bohrungen in NRW (WMS) @Geologischer Dienst NRW, Jahr des Abrufs"}
Der Datensatz besteht aus hochaufgelösten Luftbildern, die aus kreiseigenen Befliegungsaufträgen stammen und als klassische Digitale Orthophotos (DOP) bereitgestellt werden. Diese Rasterdaten sind verzerrungsfreie, georeferenzierte, hochauflösende und maßstabsgetreue photographische Abbildungen der Erdoberfläche. Die Daten liegen flächendeckend für das ganze Kreisgebiet mit unterschiedlicher Aktualität vor. Seit 2016 wird jährlich 1/3 des Kreisgebietes beflogen. Die Luftbilder des Jahres 2016 liegen für die Kommunen Bedburg-Hau, Kalkar, Kleve, Kranenburg und Rees (Nord) vor. Sie haben eine Bodenauflösung von 10 cm und sind damit datenschutzrechtlich schützenswert.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2025 , gegenwärtig aktuell
"Bodenschätzung" ist die kleinste Einheit einer bodengeschätzten Fläche nach dem Bodenschätzungsgesetz für die eine Ertragsfähigkeit im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist (Bodenschätzungsfläche). "Kulturart" ist die bestandskräftig festgesetzte landwirtschaftliche Nutzungsart, welche die Differenzierung in Ackerland (A), Acker-Grünland (AGr), Grünland (Gr), Grünland-Acker (GrA) enthält. Die Differenzierung der Bodenarten erfolgt entsprechend den Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz. Die Zustandsstufe oder Bodenstufe kann geführt werden. Die Entstehungsart oder Klimastufe / Wasserverhältnisse können geführt werden. Die Bodenzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Die Ackerzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Sonstige Angaben der bodengeschätzten Fläche können geführt werden. Die "Jahreszahl" in dem die Neu- oder Teilkultur angelegt wurde, kann geführt werden.
Der Verursacher von Eingriffen in Natur und Landschaft ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neugestaltet ist (§15 Abs. 2 BNatSchG). In dem Kompensationsverzeichnis sind gesetzlich nur die Kompensationsmaßnahmen zu veröffentlichen, die größer als 500 m² sind. Darüber hinaus nimmt der Kreis Herford auch Kompensationsmaßnahmen schon ab 200 m² im Verzeichnis auf und veröffentlicht sie.