Dieser Datensatz enthält das Luftbild (Orthofoto) aus dem Herstellungsjahr 1999 für das gesamte Stadtgebiet Düsseldorf. Die Bodenauflösung beträgt 14 Zentimeter - dies bedeutet: 1 Pixel entspricht 14 Zentimeter in der Natur. Bei diesem Luftbild handelt es sich um komprimierte Daten.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
Dieser Datensatz enthält das Luftbild (Orthofoto) aus dem Herstellungsjahr 2021 für das gesamte Stadtgebiet Düsseldorf. Die Bodenauflösung beträgt 14 Zentimeter - dies bedeutet: 1 Pixel entspricht 14 Zentimeter in der Natur. Bei diesem Luftbild handelt es sich um komprimierte Daten.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
Dieser Datensatz enthält das Luftbild (Orthofoto) aus dem Herstellungsjahr 2024 für das gesamte Stadtgebiet Düsseldorf. Die Bodenauflösung beträgt 14 Zentimeter - dies bedeutet: 1 Pixel entspricht 14 Zentimeter in der Natur. Bei diesem Luftbild handelt es sich um komprimierte Daten.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
Das Monitoring vegetationskundlicher Dauerflächen „DF“ ist das geeignete Werkzeug um verlässliche Aussagen über Veränderungen von Lebensräumen mit deren Flora und Vegetation zu erlangen. 2006 wurden zwei von der Nds. Wattenmeer-Stiftung finanzierte Projekte erfolgreich abgeschlossen, welche die Grundlage für ein zukünftiges zielgerichtetes vegetationskundliches Dauerflächen-Monitoring bilden. Das erste dieser Projekte, das sich mit den Dauerflächen auf den Ostfriesischen Inseln befasst, wurde von Dr. Jörg Petersen – nature-consult - bearbeitet. Das zweite Projekt erstreckt sich auf das Küstenvorland und wurde ergänzend zum 1. Teilprojekt von Frau Sabine Arens bearbeitet. Ein Schwerpunkt dieser beiden Projekte war es, das über verschiedene Institutionen und Personen verteilte und teilweise schwer zugängliche Wissen über bereits vorhandene DF zu sichern und nutzbar zu machen.
Der Layer „Ausschluss Flächen“ stellt für die Kommune Goch, die auszuschließenden Flächen für raumbedeutsame Freiflächenphotovoltaikanlagen entsprechend Landesentwicklungsplans dar. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und sind pro Kommune ausgewertet.
Der Layer „Ausschluss Flächen“ stellt für die Kommune Issum, die auszuschließenden Flächen für raumbedeutsame Freiflächenphotovoltaikanlagen entsprechend Landesentwicklungsplans dar. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und sind pro Kommune ausgewertet.
Der Layer „Ausschluss Flächen“ stellt für die Kommune Weeze die auszuschließenden Flächen für raumbedeutsame Freiflächenphotovoltaikanlagen entsprechend Landesentwicklungsplans dar. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und sind pro Kommune ausgewertet.
Der Layer „Ausschluss Flächen“ stellt für die Kommune Straelen die auszuschließenden Flächen für raumbedeutsame Freiflächenphotovoltaikanlagen entsprechend Landesentwicklungsplans dar. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und sind pro Kommune ausgewertet.
Der Layer „Ausschluss Flächen“ stellt für die Kommune Kerken die auszuschließenden Flächen für raumbedeutsame Freiflächenphotovoltaikanlagen entsprechend Landesentwicklungsplans dar. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und sind pro Kommune ausgewertet.
Darstellung der Gebiete, die im Kreis Gütersloh durch einen Landschaftswächter betreut werden. Die Aufgabe der Landschaftswächter ist es, die Naturschutzbehörde über nachteilige Veränderungen in der Landschaft zu informieren und sich dafür einzusetzen, dass niemand Schäden in Natur und Landschaft anrichtet. Gleichzeitig werben sie vor Ort für den Naturschutz.