Umweltzone der Stadt Aachen als Umringpolygon. Die Umweltzone wurde zum 1. Februar 2016 in Aachen eingeführt. Es dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette oder Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone fahren. Die Grenze der Umweltzone orientiert sich weitgehend am Aachener Außenring und erfasst alle Straßen innerhalb dieses Gebiets.
Ein Bodenrichtwert für Bauland (§ 196 BauGB) ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Es gibt eine Vielzahl von Sachen, für die der Verdacht besteht, dass es sich um ein Denkmal handeln könnte. Dieses Sachen werden unter Denkmalverdachtsflächen aufgeführt und mit einem roten Quadrat ohne Zifferzusatz aufgeführt. Über dieses gelangt man direkt in eine Auskunftsseite und sieht die dort gemachten und freigegebenen Angaben (z.B. konkreter Ansprechpartner, Angaben über die Denkmalverdachtsflächen).
Der Datensatz enthält Informationen zu folgenden Themen: "Städtebauliche Vertrage": - Städtebauliche Verträge in Bearbeitung und abgeschlossen sowie externe Maßnahmen - ; "Umlegung": - Umlegung, Odnungsnummern, Bestands- und Umlegungskartennummern, Vereinfachte Umlegung, Kein U-Vermerk im Grundbuch, Ratenzahlungen, Nachbesserungen und private Verkehrsflächen - ; "Vorkaufsrechte": Aktenzeichen der Vorkaufsrechtsbescheinigungen und der Teilungen, Sammelbafragen OPR, Rahmenkarten im Gauß-Krüger-Koordinatensystem;
Zugriffseinschränkung: - "Städtebauliche Verträge": Beschränkter Zugang - ohne Zugriff auf personenbezogene und adressbezogene Daten; - "Vorkaufsrechte": Kein Zugang;
- "Umlegung": Kein Zugang.
Nutzungsbedingungen - "Städtebauliche Verträge": gebührenfrei - Keine Vervielfältigung und Verbreitung; Es gelten die Nutzungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen (URL: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/Geoportal/Nutzungsbedingungen.aspx)