„Entlang weiter Strecken an der Küste liegen die Salzwiesen, soweit nicht bereits baulich gesichert, im Abbruch. Die eigentlichen Probleme verursacht dabei die Erosion an der Vorlandkante, nicht die Flächenerosion. Von Seiten des Küstenschutzes werden daher zunehmend Maßnahmen zur Sicherung der Abbruchkanten gefordert. Auch der Naturschutz beobachtet diese Abbrüche mit Sorge, steht aber vor dem Konflikt, dass - werden entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergriffen - damit anderen Zielsetzungen des Naturschutzes im Nationalpark entgegengewirkt werden. Die Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NLP-V) hat die Problematik des Kantenabbruchs und des Umgangs mit diesen Abbrüchen deshalb als ein Thema von besonderer Bedeutung eingestuft. Als ein möglicher Kompromiss wird zwischen Küstenschutz und Naturschutz die Anlage von Lahnungsfeldern erörtert. Diese Lahnungsfelder werden bei Vorliegen geeigneter Randbedingungen den bestehenden, im Abbruch liegenden Salzwiesen vorgelagert. Dadurch kann der Abbruch an der Kante erfahrungsgemäß deutlich verlangsamt und in vielen Fällen langfristig sogar gestoppt werden. Gleichzeitig fördert diese Maßnahme die Verlandung und damit die Neubildung von Salzwiesen. Während der Küstenschutz die Lahnungsfelder vorrangig unter dem Gesichtspunkt der Schutzwirkung betrachtet, bewertet der Naturschutz Lahnungsfelder in erster Linie unter den Zielsetzungen des Nationalparks. Ein wesentlicher Gesichtspunkt dabei ist die Leistungsfähigkeit solcher Lahnungsfelder für den Naturhaushalt. Für den Naturschutz interessant sind deshalb vor allem naturnah aufwachsende Lahnungsfelder. Gerade hierzu aber liegen bisher wenig Erfahrungen und Kenntnisse vor. Auf Seiten der NLP-V besteht daher das große Interesse, einen besseren Kenntnisstand über die Auswirkungen und Entwicklungsmöglichkeiten naturnah aufwachsender Lahnungsfelder zu erhalten, insbesondere um mögliche zukünftige Lahnungsbauten naturschutzfachlich besser gestalten und bewerten zu können. […] Im Rahmen dieses Projekts werden mit der vorliegenden Arbeit die sedimentologischmorphologischen sowie die vegetationskundlichen Daten aufbereitet und teilweise in ein Geographisches Informationssystem überführt. Ziel ist letztlich die Bewertung der unbegrüppten und unbeweideten, also relativ naturnah entwickelten Lahnungsfelder am Cappeler Tief im Hinblick auf ihre Eignung bzw. auf ihre Leistungsfähigkeit für die Ziele des Naturschutzes im Nationalpark. Aufbauend darauf werden dann Kriterien zur Absicherung von Entscheidungen bei künftigen Planungen entwickelt und Zielvorstellungen formuliert. Das Projekt wurde mit Mitteln der Niedersächsischen Wattenmeerstiftung gefördert.“
Dieser Dienst zeigt die digitalen Listen der nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellten Objekte der einzelnen Kommunen. Bitte beachten: Dieser Dienst befindet sich zur Zeit noch im Aufbau und kann daher u.U. bezüglich der bereitgestellten Informationen unvollständig sein. Außerdem wird der zugrunde liegende Datenbestand nur periodisch abgeleitet und kann insofern eine geringere Aktualität aufweisen als der Ausgangsdatenbestand.
Daten der nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellten Objekte der einzelnen Kommunen. Daten werden regelmässig aktualisiert und befinden sich noch im Aufbau.
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Kompensationsflächenkataster Die unteren Naturschutzbehörden sind dazu verpflichtet, ein Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster zu führen. Die Aufstellung des Katasters ermöglicht es, unter anderem einen graphischen Überblick über vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen (Kompensationsflächen) zu erlangen. So können z.B. Doppelbelegungen ausgeschlossen werden, da die Fläche nun nicht mehr für andere Ausgleichs- und Ersatzflächenmaßnahmen herangezogen werden kann. Außerdem spielt die Erfassung solcher Flächen bei Planungen eine wichtige Rolle: Es werden Standortentscheidungen für Eingriffe, aber auch für Ausgleich beeinflusst. Gem. § 34 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) werden jedoch nur Flächen aufgenommen, die größer als 500 m² sind. Im Rahmen des Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster sind auch die nach § 34 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen. CEF-Maßnahme - CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures), auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen genannt, sind Maßnahmen des Artenschutzes, die vor geplanten oder notwendigen Eingriffen stattfinden müssen. Sie sollen eine ökologisch-funktionale Kontinuität betroffener Tierarten oder Populationen sichern. Ersatzaufforstung – Ersatzaufforstungen sind Kompensationsmaßnahmen, bei denen Wald, der an anderer Stelle verloren gegangen ist, wiederhergestellt wird. Ein Waldersatz nach dem Landesforstgesetz stellt auch eine ökologische Aufwertung dar. Kohärenzsicherungsmaßnahme - Als Kohärenzsicherungsmaßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die der Erhaltung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) dienen. Maßnahmen zur Kohärenzsicherung zielen darauf ab, für die betroffenen Lebensraumtypen und Arten an anderer Stelle eine Verbesserung ihres Erhaltungszustands zu erreichen. Kompensationsfläche - Für Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben, die geeignet sind, die jeweiligen Eingriffe in den Naturhaushalt wiedergutzumachen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Handhabung der Eingriffsregelung sind den §§ 13 – 18 Bundesnaturschutzgesetz sowie den §§ 30-34 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen. Für die Anforderungen der Eingriffsregelung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches. Ausgleichsmaßnahmen werden direkt am Ort des Eingriffs durchgeführt, bei Ersatzmaßnahmen werden die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts an anderer Stelle in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederhergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet. Ökokontofläche – In Ökokonten sind Kompensationsflächen zusammengefasst, auf denen bereits im Vorfeld von Eingriffen Maßnahmen zur ökologischen Kompensation durchgeführt und bewertet werden. Bei Bedarf können diese Flächen einem Eingriff zugeordnet und durch die Eingriffsverursachenden gegenfinanziert werden. Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung. Schadenbegrenzungsmaßnahme – Schadenbegrenzungsmaßnahmen nach § 53 LNatSchG sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die gewährleisten, dass erhebliche Auswirkungen auf ein Natura 2000-Gebiet ausbleiben. Sie werden im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung festgelegt. Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung.
Digitale Listen der nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellten Objekte der einzelnen Kommunen. Bitte beachten: Der Datenbestand befindet sich noch im Aufbau.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Kompensationsflächenkataster Die unteren Naturschutzbehörden sind dazu verpflichtet, ein Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster zu führen. Die Aufstellung des Katasters ermöglicht es, unter anderem einen graphischen Überblick über vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen (Kompensationsflächen) zu erlangen. So können z.B. Doppelbelegungen ausgeschlossen werden, da die Fläche nun nicht mehr für andere Ausgleichs- und Ersatzflächenmaßnahmen herangezogen werden kann. Außerdem spielt die Erfassung solcher Flächen bei Planungen eine wichtige Rolle: Es werden Standortentscheidungen für Eingriffe, aber auch für Ausgleich beeinflusst. Gem. § 34 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) werden jedoch nur Flächen aufgenommen, die größer als 500 m² sind. Im Rahmen des Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster sind auch die nach § 34 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen. CEF-Maßnahme - CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures), auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen genannt, sind Maßnahmen des Artenschutzes, die vor geplanten oder notwendigen Eingriffen stattfinden müssen. Sie sollen eine ökologisch-funktionale Kontinuität betroffener Tierarten oder Populationen sichern. Ersatzaufforstung – Ersatzaufforstungen sind Kompensationsmaßnahmen, bei denen Wald, der an anderer Stelle verloren gegangen ist, wiederhergestellt wird. Ein Waldersatz nach dem Landesforstgesetz stellt auch eine ökologische Aufwertung dar. Kohärenzsicherungsmaßnahme - Als Kohärenzsicherungsmaßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die der Erhaltung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) dienen. Maßnahmen zur Kohärenzsicherung zielen darauf ab, für die betroffenen Lebensraumtypen und Arten an anderer Stelle eine Verbesserung ihres Erhaltungszustands zu erreichen. Kompensationsfläche - Für Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben, die geeignet sind, die jeweiligen Eingriffe in den Naturhaushalt wiedergutzumachen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Handhabung der Eingriffsregelung sind den §§ 13 – 18 Bundesnaturschutzgesetz sowie den §§ 30-34 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen. Für die Anforderungen der Eingriffsregelung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches. Ausgleichsmaßnahmen werden direkt am Ort des Eingriffs durchgeführt, bei Ersatzmaßnahmen werden die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts an anderer Stelle in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederhergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet. Ökokontofläche – In Ökokonten sind Kompensationsflächen zusammengefasst, auf denen bereits im Vorfeld von Eingriffen Maßnahmen zur ökologischen Kompensation durchgeführt und bewertet werden. Bei Bedarf können diese Flächen einem Eingriff zugeordnet und durch die Eingriffsverursachenden gegenfinanziert werden.
Die Betroffenheitsanalyse dient der Identifikation von Räumen, in denen eine erhöhte thermische Belastung mit einer erhöhten Sensitivität der Bevölkerung gegenüber Hitze zusammenfällt. Sie stellt damit ein zentrales Instrument zur Ableitung von Handlungsschwerpunkten im Kontext der Klimaanpassung dar. Der konzeptionelle Ansatz basiert auf der Annahme, dass sich gesundheitliche Risiken durch Hitze insbesondere dort verstärken, wo physische Belastung (Hitze) und gesellschaftliche Verwundbarkeit räumlich überlagert sind. Die Betroffenheit ergibt sich somit aus dem Zusammenwirken von: thermischer Belastung (z. B. hohe Lufttemperaturen, reduzierte nächtliche Abkühlung) und Sensitivität der Bevölkerung gegenüber diesen Belastungen. Dazu wird in Anlehnung an den Handlungsleitfaden zur kommunalen Klimaanpassung in Hessen „Hitze und Gesundheit“ des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) (HLNUG 2019) vorgegangen. In NRW wird die Betroffenheitsanalyse auf Basis der ZENSUS 2022-Daten durchgeführt, die für die Betroffenheitsanalyse landesweit auf der Ebene von Baublöcken ausgewertet wurden (IT.NRW 2025). Es kommt daher zu leichten Anpassungen aufgrund der Datenverfügbarkeiten gegenüber dem Ansatz des HLNUG. So werden in der Betroffenheitsanalyse der Klimaanalyse NRW 2026 folgende Basisindikatoren betrachtet: Hochaltrigendichte (ab 80 Jahre), Kinderdichte (unter 6 Jahre) und die durchschnittliche Nettokaltmiete. Die durchschnittliche Nettokaltmiete wird verwendet, da für NRW keine räumlich ausreichend differenzierten Informationen zur Armutsgefährdung wie z. B. zu Empfängern nach SGB vorliegen. Bei der durchschnittlichen Nettokaltmiete wird davon ausgegangen, dass in der Regel eine hohe Miete mit einer hohen Kaufkraft und eine geringe Miete zumindest tendenziell mit einer niedrigen Kaufkraft und damit einer potenziellen Armutsgefährdung einher geht. Die Basisindikatoren werden zunächst einzeln betrachtet (Einzelsensitivität) bevor sie zu einer Gesamtbetrachtung zusammengeführt werden. Bei der Einzelauswertung wird zunächst die Personenanzahl der Basisindikatoren Hochaltrige und kleine Kinder auf die Fläche des Baublocks bezogen. Bei der Nettokaltmiete kann auf diesen Schritt verzichtet werden, da die Daten schon auf eine Flächeneinheit bezogen (m²) vorliegen. Die Sensitivitätsanalyse soll die räumliche Verteilung der vulnerablen Bevölkerungsgruppen in NRW aufzeigen. Jeder der drei Indikatoren wird in Dezilen eingeteilt (10 gleich groß besetzte Klassen). Die Dezile werden für jede Gemeinde separat bestimmt und ermöglichen damit eine Vergleichbarkeit der Gemeinden untereinander. Die Dezile (Klassen) werden wie folgt bewertet: Klassen 1 bis 7: weniger sensitive Gebiete , Klasse 8: sensitive Gebiete, Klasse 9: hoch sensitive Gebiete, Klasse 10: extrem sensitive Gebiete. Die Nettokaltmiete wurde so eingeteilt, dass eine niedrige durchschnittliche Nettokaltmiete die höchste Bewertung (Dezil 10) erhält. Die Einzelsensitivitäten werden anschließend kombiniert, um die Gesamtbetrachtung zu erhalten. Dabei wurde die Bewertung nach folgender Einteilung vorgenommen. Extrem sensitives Gebiet: Hochaltrigendichte: Klassen 8 bis 10 UND Kinderdichte: Klasse 10 UND Durch Armut Gefährdete (Nettokaltmiete): Klasse 10; Hoch sensitives Gebiet: Hochaltrigendichte: Klassen 8 bis 10 UND Kinderdichte Klasse: 10 ODER Durch Armut Gefährdete (Nettokaltmiete) Klasse: 10; Sensitives Gebiet: Hochaltrigendichte: Klassen 8 bis 10 ODER Kinderdichte Klasse 10 ODER Durch Armut Gefährdete (Nettokaltmiete) Klasse 10; Weniger sensitives Gebiet: Keines der Kriterien ist zutreffend. Die Gesamtbetrachtung wird zusätzlich mit den hitzebelasteten Quartieren aus der Planungshinweiskarte „Handlungspriorität 1 + 2“ (dringender Handlungsbedarf) verschnitten, so dass die Mehrfachbelastungen ablesbar sind und Quartiere, für die Maßnahmen zur Klimaanpassung eine besonders hohe Priorität haben, ermittelt werden können.
Schuldner- sowie Insolvenzberatungsstellen in Deutschland: Es werden vor allem die gemeldeten Daten der zuständigen Obersten Landesbehörden genutzt. Diese werden jährlich vom Statistischen Bundesamt angefragt. Da meist nur Daten zu anerkannten und/oder geförderten Beratungsstellen in den Landesbehörden bekannt sind, werden die gemeldeten Angaben durch eigene Internetrecherchen erweitert. Der Berichtszeitpunkt umfasst den Stand von Oktober 2019. Durch die Art der Erfassung von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen im Statistischen Bundesamt kann keine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Beratungsstellen gewährleistet werden, da die Adressinformationen ausschließlich aus externen Quellen generiert werden. Die Grundlage für die Berechnung von Erreichbarkeitszonen von Schuldnerberatungsstellen bildet der Straßendatenbestand des offenen Gemeinschaftsprojektes OpenStreetMap (OSM). Mit Hilfe der Software Esri ArcGIS Desktop und den Programmerweiterungen Network Analyst sowie ArcGIS Editor for OpenStreetMap werden aus den OSM-Daten die relevanten Straßendaten (geometrische Information und zugehörige Attribute) extrahiert und in ein routingfähiges Netzwerkdatenmodell umgewandelt. Dieses erlaubt die Berechnung von Erreichbarkeitszonen, die sogenannten Isochronen. Die Berechnung der Isochronen wird für diskrete Zeitzonen von fünf bis 90 Minuten durchgeführt. Innerhalb einer Zone erfolgt keine nähere Unterscheidung der Fahrzeiten. Die Erreichbarkeiten werden in Form von Gitterzellen (Rastern) mit einer räumlichen Auflösung von 100 Meter * 100 Meter ausgewiesen. Beachten Sie bitte, dass die ausgewiesenen Fahrzeiten abgeleitete Modellgrößen sind, die unter Umständen deutlich von den tatsächlichen Fahrzeiten abweichen können. So wird insbesondere die aktuelle Verkehrslage oder mögliche Einschränkungen des Straßenverkehrs, wie z.B. Staus, Baustellen oder Straßensperrungen NICHT berücksichtigt. Zudem kann keine Gewähr für die Korrektheit der zugrundliegenden Straßengeometrie und der aus ihr abgeleiteten Fahrgeschwindigkeiten übernommen werden. Der OSM-Datenbestand kann Ungenauigkeiten oder Fehler sowohl in der geometrischen als auch hinsichtlich der beschreibenden Information enthalten. So können zum Beispiel fehlende Straßenabschnitte oder falsch ausgewiesene Zugangsbeschränkungen den Anschluss von einzelnen Verkehrsbereichen an das übrige Straßennetz verhindern. Hierdurch können fehlerhafte Berechnungsergebnisse resultieren. Beachten Sie bitte weiterhin, dass der Algorithmus zur Berechnung der Entfernungszonen in den Randbereichen des Straßennetzes u.U. stark generalisierende Ergebnisse erzeugt. Hierdurch können vereinzelt küstennahe Inselflächen mit eingefärbt werden, obwohl sie keinen Anschluss an ein Straßennetz besitzen. Grundsätzlich kann für die Richtigkeit der dargestellten Informationen und Berechnungsergebnisse nicht garantiert werden.
Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zum Download für Vektordaten. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Kompensationsflächenkataster Die unteren Naturschutzbehörden sind dazu verpflichtet, ein Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster zu führen. Die Aufstellung des Katasters ermöglicht es, unter anderem einen graphischen Überblick über vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen (Kompensationsflächen) zu erlangen. So können z.B. Doppelbelegungen ausgeschlossen werden, da die Fläche nun nicht mehr für andere Ausgleichs- und Ersatzflächenmaßnahmen herangezogen werden kann. Außerdem spielt die Erfassung solcher Flächen bei Planungen eine wichtige Rolle: Es werden Standortentscheidungen für Eingriffe, aber auch für Ausgleich beeinflusst. Gem. § 34 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) werden jedoch nur Flächen aufgenommen, die größer als 500 m² sind. Im Rahmen des Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster sind auch die nach § 34 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen. CEF-Maßnahme - CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures), auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen genannt, sind Maßnahmen des Artenschutzes, die vor geplanten oder notwendigen Eingriffen stattfinden müssen. Sie sollen eine ökologisch-funktionale Kontinuität betroffener Tierarten oder Populationen sichern. Ersatzaufforstung – Ersatzaufforstungen sind Kompensationsmaßnahmen, bei denen Wald, der an anderer Stelle verloren gegangen ist, wiederhergestellt wird. Ein Waldersatz nach dem Landesforstgesetz stellt auch eine ökologische Aufwertung dar. Kohärenzsicherungsmaßnahme - Als Kohärenzsicherungsmaßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die der Erhaltung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) dienen. Maßnahmen zur Kohärenzsicherung zielen darauf ab, für die betroffenen Lebensraumtypen und Arten an anderer Stelle eine Verbesserung ihres Erhaltungszustands zu erreichen. Kompensationsfläche - Für Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben, die geeignet sind, die jeweiligen Eingriffe in den Naturhaushalt wiedergutzumachen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Handhabung der Eingriffsregelung sind den §§ 13 – 18 Bundesnaturschutzgesetz sowie den §§ 30-34 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen. Für die Anforderungen der Eingriffsregelung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches. Ausgleichsmaßnahmen werden direkt am Ort des Eingriffs durchgeführt, bei Ersatzmaßnahmen werden die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts an anderer Stelle in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederhergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet. Ökokontofläche – In Ökokonten sind Kompensationsflächen zusammengefasst, auf denen bereits im Vorfeld von Eingriffen Maßnahmen zur ökologischen Kompensation durchgeführt und bewertet werden. Bei Bedarf können diese Flächen einem Eingriff zugeordnet und durch die Eingriffsverursachenden gegenfinanziert werden.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 abrufbar.