Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) ist das topographische Basiskartenwerk in Nordrhein-Westfalen. Es werden neben den Eigentumsgrenzen alle wesentlichen Formen und Nutzungen der Erdoberfläche vollständig, lage- und grundrisstreu dargestellt. Die DGK5 stellt das Verbindungsglied zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte (ALKIS) und den mittelmassstäbiegn topographischen Landeskartenwerken dar. Die Dienst basiert auf der DGK5 im Rasterformat (Gauß-Krüger-System (Bessel), 3. Streifen, EPSG 31467). Der Dienst liefert auch die Daten der Höhenfolie (Höhenlinien).
Als Hausumringe (georeferenzierte Gebäudegrundrisse) bezeichnet man die Gebäudegrundrisse (Haupt- und Nebengebäude) aus der Liegenschaftskarte als georeferenzierte Umringpolygone.
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Ein beliebiges reales Objekt, das mit einem oder mehreren Eigennamen bezeichnet wird." Die Daten werden vierteljährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Dieser INSPIRE Datensatz beinhaltet die Adresskennsätze der Grundstücke des Saarlandes. Die Transformation erfolgte gemäß den INSPIRE Richtlinien Addresses in der Version 4.0. Folgende Feature Typen werden derzeit zu diesem Thema bereitgestellt: * AD Address * AD Administrative Unit Name * AD Address Area Name * AD Thoroughfare Name * AD Postal Descriptor Das Feature Address Die Adresse wird im Anwendungsschema als räumliches Objekt mit einer INSPIRE-Kennung, einer möglichen alternativen Kennung sowie zeitlichen Eigenschaften und Lebenszyklusinformationen verwaltet. Das Feature Administrative Unit Name Es bezieht sich auf die Verwaltungseinheiten: "Verwaltungseinheiten, die Gebiete aufteilen, in denen Mitgliedsstaaten Hoheritsbefugnis besitzen und /oder ausüben, für lokale, regionale und nationale Verwaltungen, die durch Verwaltungsgrenzen getrennt sind. Das Feature Address Area Name Es beinhaltet die Bezeichnungen eines lokalen Gebietes, das keine Administartive Einheit darstellt. Es soll die Lokalisierung von adressierbaren Objekten ermöglichen. Z.B. Gemeindeteile, Orte oder Städte. Das Feature Thoroughfare Name Es beinhaltet alle Wege-, Gewässer- und Straßenbezeichnungen welche eine Navigation ermöglichen sollen. Das Feature Postal Descriptor Es beinhaltet sämtliche Postleitzahlen und die Bezeichnung des postalischen Bereiches.
Die ATKIS - Verwaltungsgrenzen beinhalten die Verwaltungsgrenzen (Stadtbezirke, Stadtteile, Gemeindeteile, Ortsteile) für Bremen und Bremerhaven sowie die Landesgrenze des Landes Bremen. Sie werden aus dem ATKIS - Basis-DLM abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Anhang III der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Geografischer Standort von Gebäuden." Die Daten werden halbjährlich aus ALKIS abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Anhang II der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Physische und biologische Bedeckung der Erdoberfläche, einschließlich künstlicher Flächen, landwirtschaftlicher Flächen, Wäldern, natürlicher (naturnaher) Gebiete, Feuchtgebieten und Wasserkörpern." Die Daten werden halbjährlich aus ALKIS abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).