Digitale Geländemodelle (DGM) beschreiben das Relief der Erdoberfläche durch ein regelmäßiges oder unregelmäßiges Punktraster, wobei für jeden Rasterpunkt die Lage und die Höhe bekannt sind. Es wird zwischen verschiedenen DGM je nach Höhengenauigkeit und Rasterweite unterschieden.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Luftbilder sind ein photographisches Abbild der Landschaft. Sie zeigen ein reales Bild aller aus der Vogelperspektive sichtbaren Objekte wie das Straßennetz, die Bebauung, Gewässer und den Bewuchs, aber auch ortsungebundene Objekte wie zum Beispiel Autos, die zum Zeitpunkt der Aufnahme an der aufgenommenen Stelle waren. Wegen der besonderen Abbildungsbedingungen (Zentralperspektive) hat ein Luftbild, im Gegensatz zu einer Karte, keinen exakt einheitlichen Maßstab. Bei der photographischen Aufnahme aus der Luft entstehen durch die Höhenunterschiede im Gelände Lageabweichungen. Diese nehmen zum Bildrand hin stark zu. Durch rechnerische Entzerrung und digitale Bildverarbeitung entstehen aus den Original-Luftbildern Digitale Orthophotos (DOP), die maßstabsgetreu und georeferenziert die Erdoberfläche abbilden.
Orthophotos sind differenziell entzerrte, massstäbliche Luftbilder. Unter Verwendung eines digitalen Geländemodells werden die Luftbilder in digitale Orthophotos umgerechnet. Hinsichtlich der Lagegenauigkeit sind die Orthophotos bei gleichem Maßstab einer Karte gleichwertig. Orthophotos enthalten zum Zeitpunkt der Aufnahme alle topographischen Objekte. Die farbigen Orthophotos (RGB) wurden um das Nahe Infrarot als 4. Kanal erweitert. Neben den klassischen RGB-DOP können daher auch IR-DOP oder CIR-DOP abgegeben werden.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Dieser Datensatz stellt die Gebäude der Freien und Hansestadt Hamburg aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) im INSPIRE Zielmodell dar.
Der Dienst umfasst Rasterdaten der Digitalen Topographischen Karte 1:25000 vom gesamten Landesgebiet Schleswig-Holstein mit einer hohen Auflösung. Bei diesem Dienst handelt es sich um einen kostenpflichtigen Web Coverage Service in einer farbig kombinierten Darstellung aller Layer.
Der Dienst umfasst Rasterdaten der Digitalen Topographischen Karte 1:50.000 (DTK50) vom gesamten Landesgebiet Schleswig-Holstein mit einer hohen Auflösung. Bei diesem Dienst handelt es sich um einen kostenpflichtigen Web Coverage Service in einer farbig kombinierten Darstellung aller Layer. Die Kacheln wurden nach dem AdV- Schema berechnet.
Der Dienst umfasst Rasterdaten der topographischen Geobasisdaten in den folgenden Maßstäben: Übersichtskarte (Maßstab kleiner gleich 1:100.000), Digitale Topographische Karten 1:100.000 (Maßstab 1:100.000 bis 1:50.000), Digitale Topographische Karten 1:50.000 (Maßstab 1:50.000 bis 1:25.000), Digitale Topographische Karten 1:25.000 (Maßstab 1:25.000 bis 1:10.000) und Digitale Topographische Karte 1:5.000 (Maßstab 1:10.000 bis 1:1) vom gesamten Landesgebiet Schleswig-Holstein mit einer hohen Auflösung. Bei diesem Dienst handelt es sich um einen kostenpflichtigen Web Map Service in einer graustufigen kombinierten Darstellung aller Layer.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).