Darstellung von Geodaten zu Natur und Umwelt im Kreis Warendorf. Neben der Übersicht der Landschaftspläne können auch deren Festsetzungen und Entwicklungsziele dargestellt werden. Verschiedene Schutzgebiete (FFH-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete) können angezeigt werden. Naturdenkmale, nach §42 geschützte Biotope und geschützte Landschaftsbestandteile sind ebenfalls darstellbar.
In der Festsetzungskarte des Landschaftsplans Osning werden Schutzgebiete und Maßnahmen zur Verbesserung der Landschaft festgesetzt. Der Landschaftsplan erstreckt sich über die Städte Borgholzhausen und Werther sowie über Teile der Stadt Halle (nördlich der B 68) und einen kleinen Teil der Stadt Versmold (Naturschutzgebiet Salzenteichs Heide). Es handelt sich um eine Zusammenstellung mehrerer Shapedateien mit zugehöriger Layerdatei für die Darstellung.
Die Bereiche für den Schutz der Natur umfassen insbesondere die - durch die Fachplanung gesicherten naturschutzwürdigen Gebiete und - weitere naturschutzwürdige Lebensräume (Biotope), die entsprechend zu schützen sind. Darüber hinaus enthalten sie Teilbereiche, die für die Fachplanung als Suchräume gelten, in denen die Fachplanung die Möglichkeiten zur Ergänzung der vorhandenen naturschutzwürdigen Lebensräume und zum Aufbau eines Biotopverbundsystems zu bestimmen und zu entwickeln hat.
Schlagskizzen der landwirtschaftlichen Anträge aus dem Jahr 2017 für die Flächen, die im Vertragsnaturschutz (Kultur-Landschaftsprogramm) vom Kreis Gütersloh gefördert wurden. Die Daten beinhalten u.a. die Teilschlagbezeichnung und deren Größe. Die Daten stammen von der Landwirtschaftskammer NRW und wurden der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Gütersloh über das LANUV für die Bearbeitung der Bewilligungen im Vertragsnaturschutz zur Verfügung gestellt.
mit Naturschutzauflagen verpachtete landwirtschaftliche Nutzflächen im öffentlichen Eigentum in Naturschutzgebieten. Es wurden bisher vor allem Daten in folgenden Naturschutzgebieten erfasst: Rietberger Emsniederung, Grasmeerwiesen, Große Wiese, Feuchtwiesen Hörste, Feuchtwiesen Vennheide, In den Wösten, Versmolder Bruch. In Einzelfällen wurden auch Flächen im öffentlichen Eigentum erfasst, die nicht verpachtet sind (z.B. gehölzbestandene Flächen), um einen Gesamtüberblick zu erhalten.
Darstellung von Bereichen, in denen vorrangig Kompensationsmaßnahmen (Ersatzmaßnahmen) für Eingriffe in Natur und Landschaft umgesetzt werden sollen. Es handelt sich um ein Konzept, das mit Kreis, Kommunen und Vertretern der Landwirtschaft abgestimmt wurde. Bei den Bereichen handelt es sich um Fließgewässer, Naturschutzgebiete, Natura2000-Gebiete und Wasserschutzgebiete. Es handelt sich um eine Zusammenstellung von verschiedenen Shape-Dateien in spezieller Darstellung.
Nutzungseinschränkung: Die Nutzung der Daten macht für Dritte nur in Form eines Dienstes oder als pdf-Datei bzw. Papier-Ausdruck Sinn.
Die Datengrundlage stammt teilweise vom Land (Wasserschutzgebiete).
Kompensationsflächen dienen der Natur als Ausgleich für Eingriffe und sind daher keiner anderen Nutzung zugänglich. Das Kataster wird sukzessive aufgebaut und erhebt methodenbedingt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gemäß § 6 Abs. 8 LG NW sind festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in ein Verzeichnis einzutragen. Zuständig für die Führung eines Verzeichnisses sind gem. Runderlass des MUNLV die Kreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörde.
Dargestellt werden Agrarflächen mit Nutzpflanzenanbau auf Ackerflächen (Ackerfutter, Eiweißpflanzen, Energiepflanzen, Gemüse, Getreide, Hackfrüchte, Küchenkräuter, Ölsaaten), Dauerkulturen und Dauergrünland außerhalb von Mooren, Naturschutzgebieten und gesetzlich geschützter Biotope, sowie schützenswerter Biotoptypen in der Metropole Ruhr. Alle Dauergrünlandflächen liegen außerhalb von Natura 2000-Gebieten (FFH- und VSG-Flächen).
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.