Anlass für diese Sonderveröffentlichung war der bereits damals große Bedarf an mineralischen Rohstoffen in Nordrhein-Westfalen. Unter diesen Rohstoffen nehmen Steine und Erden, insbesondere die nutzbaren Lockergesteine, einen bedeutenden Platz ein. Das Werk gibt einen Überblick über Verbreitung, Ausbildung, Abbau und Verwendung nutzbarer Lockergesteine in Nordrhein-Westfalen und ergänzt die Beschreibung der nutzbaren Festgesteine (Vgl. „Nutzbare Festgesteine in Nordrhein-Westfalen, 1977“). [1978. 96 S., 11 Abb., 1 Tab., 1 Taf. in der Anl.; ISBN 978-3-86029-908-1]
Die Kreise und Kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen (NRW) unterhalten Leitstellen zur Abfrage der Notrufe bei Bränden oder medizinischen Notfällen über die Notrufnummer 112. Sie koordinieren die daraus resultierenden Einsätze und disponieren die notwendigen Einsatzmittel von Feuerwehr, Rettungsdienst und im Katastrophenschutz. Das Thema stellt Informationen zu allen Leitstellen in NRW bereit. Folgende Angaben werden angezeigt: Regierungsbezirk, Kreis / Kreisfreie Stadt, Gemeinde, Leitstelle, Adresse, Telefon, Telefax, Notruffax, Schreibtelefon (ja/nein)
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Der Datensatz ist für das INSPIRE-Thema Geologie (Anwendungsschema Geophysik) aufbereitet und umfasst die Lage der geoelektrischen Erkundungen, die für die geowissenschaftliche Landesaufnahme in den Jahren 1980 bis 2005 durchgeführt wurden. Vermerkt sind die Schusspunkte aus den Untersuchungen, außerdem die Messgebiete des geoelektrischen Widerstandes als umhüllende Flächen. Die Messergebnisse wurden in der Auswertung unterschiedlichen Petrographien zugeordnet. Die Berichte wurden dem Archiv des Geologischen Dienstes NRW zugeführt, die Signaturen der Archivarien sind den Untersuchungsgebieten beigefügt.
Die Flurkarte ist eine Standardausgabe des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®). Sie liefert neben dem amtlichen Raumbezug auch den amtlichen Grundstücksbezug im Sinne der Grundbuchordnung. Es handelt sich um eine flächendeckende und blattschnittfreie Darstellung der Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) mit Angaben zur charakteristischen Topographie, Nutzungsarten, politische Grenzen, Geländeformen und Vermessungspunkten.
Die Amtliche Basiskarte ist eine spezielle Ausgabe des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®). Die Amtliche Basiskarte ist eine topografische Karte, die die Deutsche Grundkarte (DGK5) im Maßstab 1:5.000 ablöst.
Die Stadtgrundkarte ist eine spezielle Ausgabe des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®). Die Stadtgrundkarte ist auf Basis der Flurkarte, der Luftbildauswertung und der Ergebnisse des Feldvergleichs hergestellt worden. Neben den Eigentumsgrenzen beinhaltet die Karte die gesamte Topographie.
Folgende Stadtkartenvarianten sind verfügbar: - Farbig - Grau Standard; gut geeignet als Hintergrundkarte - Grau Alternativ; stärkere Hervorhebung der Wald- und Industrieflächen Zusätzlich werden die Karten auch ohne Koordinatengitter oder Symbole angeboten.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Der Ausbau der Windenergie ist von entscheidender Bedeutung, um die Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Das am 28.12.2023 in Kraft getretene Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG) soll die Akzeptanz von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Gemeinden für diesen Ausbau steigern, indem es die rechtliche Grundlage für eine finanzielle Beteiligung an neu geplanten Windenergieanlagen schafft. Die Online-Transparenzplattform (www.transparenzplattform.nrw.de) informiert über neue Vorhaben im Anwendungsbereich des BürgEnG und die jeweiligen Beteiligungsmodelle. Sie ist Teil des Energieatlas NRW (www.energieatlas.nrw.de), der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) bereitgestellt wird. In der Excel-Tabelle sind alle auf der Transparenzplattform veröffentlichten Daten zu den Vorhaben und den einzelnen Windenergieanlagen enthalten.
Das „Genehmigungsmonitoring Windenergie“ wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Natur und Verkehr (MUNV) durchgeführt. Erfasst werden Daten genehmigter oder sich im Verfahren befindlicher Windenergieanlagen ab dem 01.01.2023. Im Datensatz werden tabellarisch sowohl wichtige Kennzahlen zu den beantragten Anlagen als auch Informationen zu den verknüpften Verfahren dargestellt.
Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks, Stichtag 01.01.2024 - Rheinland-Pfalz:Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks im Landkreis Bad Dürkheim und in Neustadt an der Weinstraße, Stichtag 01.01.2024
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