Digitale Orthophotos mit einer Bodenpixelgröße von 20cm x 20cm (ATKIS®-DOP20) werden aus Luftbildern der Befliegungen des Landes hergestellt. Dabei werden durch Umbildung die perspektivischen Verzerrungen der Luftbilder beseitigt und ein Bild mit Parallelprojektion erzeugt, welches einen über die ganze Bildfläche einheitlichen Maßstab hat. In den Orthophotos können somit Strecken und Flächen gemessen werden. Mit dem Bildflug 2019 wurde bei den Digitalen Orthophotos die neue Qualität True Orthophoto - TrueDOP eingeführt. Sie entstehen durch eine Entzerrung der Luftbilder mit Hilfe eines bildbasierten Digitalen Oberflächenmodells (bDOM). Inhaltlich unterscheiden sich TrueDOP von den bisherigen DOP, insbesondere durch den Wegfall der Umklappeffekte der auf der Erdoberfläche stehenden Objekte, das heißt man blickt senkrecht von oben auf diese.
Dieser Downloaddienst stellt die Verwaltungsgebiete 1:5 000 000 (VG5000) mit Stand 31.12. für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bereit. Der Datensatz der Verwaltungsgebiete (VG) umfasst die Verwaltungseinheiten aller hierarchischen Verwaltungsebenen vom Staat bis zu den Gemeinden mit den jeweiligen Verwaltungsgrenzen, statistischen Schlüsselzahlen, den Namen der Verwaltungseinheiten sowie der spezifischen Bezeichnungen der Verwaltungsebenen. Die Daten sind ebenenweise in Staat, Länder, Regierungsbezirke, Kreise, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden gegliedert. Darüber hinaus liegen dem Datensatz amtliche Zusatzbezeichnungen, Namen der nationalen Minderheiten bzw. regionalsprachliche Namen sowie Übersichten der Verwaltungszuordnung und Verwaltungseinheiten bei. Mit dem Stand 31.12. ist der Anschluss an die Bundesstatistik möglich. Maßstab: 1:5000000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Dieser Darstellungsdienst stellt die Verwaltungsgebiete 1:5 000 000 (VG5000) mit Stand 31.12. für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bereit. Der Datensatz der Verwaltungsgebiete (VG) umfasst die Verwaltungseinheiten aller hierarchischen Verwaltungsebenen vom Staat bis zu den Gemeinden mit den jeweiligen Verwaltungsgrenzen, statistischen Schlüsselzahlen, den Namen der Verwaltungseinheiten sowie der spezifischen Bezeichnungen der Verwaltungsebenen. Die Daten sind ebenenweise in Staat, Länder, Regierungsbezirke, Kreise, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden gegliedert. Darüber hinaus liegen dem Datensatz amtliche Zusatzbezeichnungen, Namen der nationalen Minderheiten bzw. regionalsprachliche Namen sowie Übersichten der Verwaltungszuordnung und Verwaltungseinheiten bei. Mit dem Stand 31.12. ist der Anschluss an die Bundesstatistik möglich. Maßstab: 1:5000000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Der Datensatz "Rechtsverbindliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen Aachen" beinhaltet die räumlichen Geltungsbereiche aller rechtswirksamen Aachener Satzungen, welche unter § 172 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) oder § 86 (1) der Landesbauordnung (BauO NRW) fallen. Der Datenbestand ist vollständig, Stand Februar 2022 umfasste er 31 Satzungen. Jeder Geltungsbereich ist mit Sachinformationen verknüpft. Dazu gehören unter anderem Hyperlinks zu den jeweiligen Satzungstexten. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn eine neue Erhaltungs- und/oder Gestaltungssatzung rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung einer bestehenden Satzung. Im Land NRW besteht für die Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der INSPIRE-Richtlinie. Der Datensatz wird unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht.
Für alle Flurstücke weist das Liegenschaftskataster deren Form (Geometrie samt bestimmender Koordinaten), Lage, Nutzung, Größe, Bebauung und weitere Eigenschaften wie die Lagebezeichnung und das Flurstückkennzeichen nach. Neben den geometrischen Merkmalen eines Gebäudes werden auch beschreibende Eigenschaften wie Gebäudefunktion, Baujahr, Bauweise und Angaben zur Lage geführt. Zudem sind im Datenumfang enthalten: Charakteristische Topographie, Tatsächliche Nutzung, Bodenschätzung, Relief/Geländeform und Öffentlich-rechtliche sowie sonstige Festlegungen. Am Ende eines Jahres werden die Datenbestände der Grundrissdaten (Bestandsdatenauszug) als Zeitschnitte historisiert und bereitgestellt. Die Jahresschnitte sind ab 2016 verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Der Datensatz enthält ausschließlich folgende Geo-Objekte beschränkt auf die wesentlichen Eigenschaften im Format eines vereinfachten Datenaustauschschemas, das in der „AdV-Produktspezifikation ALKIS-WFS und Ausgabeformate (Geopackage, Shape, CSV)“ (siehe www.adv-online.de) festgelegt ist: Flurstücke [ohne Eigentümer], Gebäude/Bauwerke, Tatsächliche Nutzungen, Verwaltungseinheiten, Katasterbezirke. Es sind keine Angaben zur Bodenschätzung enthalten. Sind multiple Attribute vorhanden (z. B. tatsächliche Nutzungen oder Adressen), werden diese durch definierte Trennzeichen getrennt hintereinander im entsprechenden Attribut aufgeführt. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
„Im Sommer 1980 wurden an vier Miniaturästuaren auf Borkum, Norderney und im Kreis Cuxhaven die Zusammensetzung und Verteilung der Bodenfauna – unter besonderer Berücksichtigung der genuinen Brackwasserarten – in Gezeitenzonen und Flachwasser untersucht. Siebauwerke verhindern weitgehend die Ausbildung von natürlichen Brackwasserzonen in den binnendeichs gelegenen Abschnitten. Diese sind ferner auf Borkum und Norderney durch Abwässer belastet, so dass sich keine reichere Fauna ausbilden kann. Es zeigt sich, dass die extrem poikilohalinen Bedingungen in den außendeichs gelegenen Abschnitten der Ästuare, die Mehrheit der zu erwartenden Arten anschließen. Selbst im unbelasteten Oxstedter Bach können von fünfzehn aus großen Ästuaren bekannten genuinen Brackwasserarten nur sechs existieren.“
Die Leybucht wurde im Sommer 1959 biologisch-bodenkundlich untersucht, um den jetzigen Zustand und die Entwicklungstendenz des Wattes kennen zu lernen. Folgerungen für die Praxis sollten daraus abgeleitet werden. Auf dem Watt wurden 429 Untersuchungsstationen eingemessen. Insgesamt wurden über 4000 quantitative Messungen, Untersuchungen und Analysen vorgenommen. Sie betrafen hauptsächlich: Menge und Zusammensetzung der Flora und Fauna, Menge und Zusammensetzung der Sinkstoffe, Chemismus und Korngrößen des Sedimentes, Salzgehaltsbestimmungen und Verlandungsuntersuchungen. Schließlich werden die Untersuchungsergebnisse in ihrer Bedeutung für die Praxis ausgelegt und eine Stellungnahme zur Eindeichung und der späteren Nutzung der Leybucht abgegeben. Sämtliche untersuchten Faktoren deuten auf eine Stabilisierung und Aufhöhung der Watten hin.
Während des Sommers 1972 wurden Bodenproben im westlichen Teil des Knechtsandgebietes entnommen zur Analyse des Mikrophytobenthos und der Makrofauna (HAUSER u. MICHAELIS 1975). Aufgrund des Sedimenttypus wurden mehrere Biotope unterschieden. Die Verteilung der Kieselalgengesellschaften über diese Biotope wurde mit Hilfe einer Clusteranalyse untersucht. Die Ergebnisse zeigen gute Übereinstimmung zwischen Kieselalgengesellschaften und Biotopen, besonders dort, wo es sich um extreme Biotope handelt (z.B. das Farbstreifenwatt). Es wird darauf hingewiesen, dass die scharfen Unterschiede zwischen den von BROCKMANN vorgeschlagenen Gesellschaften nicht immer existieren und das weitere Untersuchungen mit Hilfe von Dauerstationen erforderlich sind, um den Einfluss jahreszeitlicher Periodizität der dominanten Arten auf die Struktur der Gesellschaften erkennen zu können.
Der Kulturstadtplan für Duisburger Kinder ist ein Gemeinschaftsprojekt. Die Schulkulturkontaktstelle des Amts für Schulische Bildung hat ihn mit der Schulaufsicht, dem Amt für Bodenordnung, Geomanagement und Kataster, den Künstlern Detlef Kelbassa und Corinna Kuhn und der Bürgerstiftung Duisburg realisiert. Die Stiftung „Unsere Kinder – unsere Zukunft“ der Sparkasse Duisburg ermöglichte, dass alle Duisburger Grundschulen und Förderschulen ihn im Jahr 2014 als Unterrichtsmaterial erhalten konnten. Unter dem Motto DER LEBENDIGE KULTURSTADTPLAN finden seit 2015 Aktionen für Schulen und Familien statt, die Kulturorte der Stadt sichtbar und erlebbar machen - auch dies ist möglich durch das Engagement der Stiftung „Unsere Kinder – unsere Zukunft“. Als Weiterentwicklung des Kulturstadtplans für Duisburger Kinder, findet der Kulturstadtplan für Familien im Januar 2022 Einzug in die "Mein Duisburg" - App.