Böden gehören zu unseren wesentlichen Existenzgrundlagen. Sie sind Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen und damit auch Grundlage der menschlichen Ernährung. Sie speichern Wasser und Nährstoffe, das sie aufwachsenden Pflanzen zur Verfügung stellen und wandeln abgestorbene organische Substanzen durch Bodenor-ganismen in pflanzenverfügbare Nährstoffe um. Böden spielen damit eine zentrale Rolle in den globalen Stoffkreisläufen und damit auch im klimarelevanten Kohlenstoffkreislauf. Zudem schützen Böden nach Einsickerung von Niederschlagswasser und Passage durch den Bodenkörper durch Ausfilterung und chemisch-physikalische Bindung das sich neu bildende Grundwasser vor Verschmutzung, so dass sauberes Grundwasser entstehen kann, das Oberflächengewässer speist oder als Trinkwasser aufgearbeitet werden kann. Da sich Böden nur sehr langsam (Jahrhunderte bis Jahrtausende) aus dem Gestein entwickeln bzw. neu bilden können, ist der Schutz bestehender Böden vor Abtrag, Versiegelung, Verdichtung etc. eine zentrale Menschheitsaufgabe. Gesetzliche Grundlage zum Schutz der vielfältigen natürlichen Funktionen des Bodens in Deutschland ist das Bundes-Bodenschutzgesetz von 1998 (BBodSchG §2 Abs. 2 Nr. 1 und 2) zusammen mit der erst jüngst novellierten und im August 2023 in Kraft tretenden Bundesbodenschutzverordnung. Die Untere Bodenschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss hat in den vergangenen Jahren mit Förderung des Landes NRW großmaßstäbliche Bodenfunktionskarten für land- und forstwirtschaftlich genutzte Böden erstellen lassen.
Die wissenschaftlich fundierte bodenkundliche Kartierung (Bodeninventur) mit der Herausgabe von Bodenkarten ist die wichtigste Grundlage für Bodennutzung, Bodenschutz und bodenkundliche Forschung. Hier handelt es sich um nach bodenkundlichen Gesichtspunkten interpretierte Flächendaten der Bodenschätzung zur Verbreitung und zu den Eigenschaften der Böden (nur landwirtschaftliche Flächen). Die Durchführung der landwirtschaftlichen Bodenschätzung erfolgte ab 1934 (nach dem Bodenschätzungsgesetz vom 16. Oktober 1934) nach wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnissen, gesondert für Acker und Grünland. Grundlage bildet die Ermittlung der Bodenart im Gelände, die für Acker in neun, für Grünland in fünf Gruppen eingeteilt wird. Für jede landwirtschaftlich nutzbare Bodenfläche Deutschlands erfolgte nach einheitlichem Schätzungsrahmen eine genaue Kennzeichnung des Bodens nach seiner Beschaffenheit aufgrund bodenkundlicher Kriterien und eine Bewertung der Ertragsfähigkeit nach einer Reinertragsverhältniszahl. Die Bodenkarte 1 : 5 000 auf Grundlage der Bodenschätzung liegt annähernd flächendeckend für die landwirtschaftlichen Nutzflächen von Nordrhein-Westfalen vor. Die Kartenblätter beinhalten Angaben zur Ertragskraft der Flächen (Wertzahlen der Bodenschätzung) sowie Angaben zum Bodentyp und zum geologischen Ausgangsgestein. Dem Kartenwerk liegen keine Geländearbeiten des GD NRW zugrunde, sondern es handelt sich überwiegend um die bodenkundliche Interpretation der Reichsbodenschätzung. Diese großmaßstäbigen Bodenkarten werden in der Regel als Plot auf der Grundlage der Grundriss- oder Normalausgabe der DGK 5 über die Bezirksregierung Köln/Abt. 7 Geobasis NRW sowie die Vermessung- und Katasterämter der Stadt- und Kreisverwaltungen vertrieben.
Die wissenschaftlich fundierte bodenkundliche Kartierung (Bodeninventur) mit der Herausgabe von Bodenkarten ist die wichtigste Grundlage für Bodennutzung, Bodenschutz und bodenkundliche Forschung. Hier handelt es sich um Flächendaten der bodenkundlichen Kartierung zur Verbreitung und zu den Eigenschaften der Böden. Sie sind Grundlage für die Bodenkarte 1 : 10 000. Die Bodenkarten von Nordrhein-Westfalen 1 : 10 000 (BK 10) stellen die Verbreitung der zu Bodeneinheiten zusammengefassten Böden im Blattgebiet dar. Die Kartenlegende enthält für jede Bodeneinheit Angaben über die Bodenartenschichtung bis zu 2 m Tiefe, die Bodentypen und das geologische Ausgangsgestein. In einer besonderen Spalte sind die Wertzahlen der Bodenschätzung, die Nutzungseignung, die Ertragsfähigkeit und Bearbeitbarkeit sowie die Wasserverhältnisse der Böden angegeben. Zu den Blättern der Bodenkarten 1 : 10 000 gibt es Erläuterungshefte, in denen die Böden einschließlich ihrer chemischen und physikalischen Kennzeichen ausführlich beschrieben sind. Die Bodenkarten bilden eine wichtige Unterlage für Aufgaben der Land- und Forstwirtschaft, der Landesplanung, Landespflege, Wasserwirtschaft und des Naturschutzes sowie für Forschung, Lehre und Unterricht. Es handelt sich in diesem Falle um eine Einzelkartierung im Maßstab 1 : 10 000 des Staatsforstes Kottenforst. Die Bodenkarte des Staatsforstes Kottenforst 1 : 10 000 besteht aus vier Teilblättern, dazu gehören zwei Legenden und eine Erläuterung. Auf der Karte sind die vorherrschenden Böden des Staatsforstes Kottenforst zu Bodeneinheiten zusammengefasst und in der Legende ausführlich beschrieben. In der zugehörigen Erläuterung wird insbesondere auf die Genese der Böden sowie auf besondere Merkmale der vorherrschenden Bodeneinheiten im Blattgebiet eingegangen. Zahlreiche Profilbeschreibungen liefern ergänzende Informationen. Diese Karte ist auch digital überarbeitet wie jedes Verfahren des IS BK5 erhältlich. Karte (4-teilig, ungefaltet) mit 2 Legenden und Erläuterung. 1977
Diese Daten beinhalten die Bodenrichtwerte sowie die Bodenrichtwertzonen des Jahres 2013. Die Gutachterausschüsse haben jedes Jahr Bodenrichtwerte, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres, zu ermitteln. Sie sollen bis zum 31. März veröffentlicht werden. Aus allen verfügbaren Bodenrichtwerten des Kreises Kleve wird anschließend ein landeseinheitlicher Datensatz gebildet. Ein Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z. B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt. Er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Die historische Bodenrichtwertkarte des Kreis Viersen des Jahres 2010. Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert für den Boden innerhalb eines Gebiets, das nach seinem Entwicklungszustand sowie nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmende Verhältnisse aufweist. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen des einzelnen Grundstücks hinsichtlich der wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße, Erschließungszustand, Lagebesonderheiten, Bodenbeschaffenheit und Zuschnitt bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Der Datensatz gibt die Inhalte der Bodenkarte 1 : 50.000 von Nordrhein-Westfalen blattschnittfrei, landesweit flächendeckend wieder. Jede einzelne Fläche wird bei Abruf der Informationen aus einem GIS beschrieben hinsichtlich Bodeneinheit, vereinfachtem Bodentyp, Bodenartengruppe des Oberbodens, Staunässe, Grundwasser, Schutzwürdigen Böden, Durchwurzelbarkeit, optimaler Flurabstand, Erodierbarkeit des Oberbodens, Kapillaraufstieg von Grundwasser, nutzbare Feldkapazität, Feldkapazität, Luftkapazität, gesättigte Wasserleitfähigkeit, Versickerungseignung, Kationenaustauschkapazität. ökologische Feuchtestufe, Gesamtfilterfähigkeit, Grabbarkeit, Eignung für Erdwärmekollektoren, Denitrifikationspotential und Verdichtungsempfindlichkeit.