Digitale Listen der nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellten Objekte der einzelnen Kommunen. Bitte beachten: Der Datenbestand befindet sich noch im Aufbau.
Dargestellt in diesem Datensatz sind die über Satellitendatenauswertung erkannten Nadelholzflächen, bei denen seit 2018 eine sehr starke Abnahme der Vitalität zu beobachten war und die deshalb mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit als Kalamitätsflächen gelten können. Des Weiteren enthalten die Daten zusammengefasst die Zeitschnitte dieser Vitalitätsabnahme im Nadelwald ("Schad_agg"). Diese sind in der Anwendung Waldinfo.NRW unter der Kartenebene "Kalamitätskarte" angezeigt. Folgendes ist bei dieser Zusammenfassung zu beachten: Wenn in den Karten der Vitalitätsabnahme im Nadelholz für eine Fläche zu verschiedenen Zeitpunkten unterschiedliche Schadstufen (z.B. Stufe 2 = deutlich sichtbare Schäden und Stufe 3 = abgestorben oder geräumt) klassifiziert wurden, ist das Aggregationsergebnis für die Kalamitätskarte die Schadstufe = 3. Eine Fläche wurde nur dann in die Kalamitätskarte übernommen, wenn sie mindestens 0,1 ha groß und mit einer bzw. mit beiden der oben genannten Schadstufen klassifiziert war. Das Datum der letzten Auswertung ist September 2022, alle Kalamitätsflächen, die danach aufgetreten sind, sind somit noch nicht berücksichtigt.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer FFH-Gebiete (nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) des Web Map Service Lanschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der FFH-Gebiete in Nordrhein-Westfalen. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie dient damit der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992).
Darstellung von landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten, für die die antragstellenden Betriebe je nach Stärke der Benachteiligung (EMZ) Ausgleichszulagen erhalten können. Gemeinden und Gemarkungen in benachteiligten Gebieten gemäß der VO (EU) 1305/2013, Artikel 31 und 32 und der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) i.d.F.v. 1.6.2015. Der aktuelle Datenbestand wird jährlich abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Unter Globalstrahlung versteht man die gesamte am Erdboden ankommende Strahlung, also die Summe aus direkter Sonnenstrahlung und diffuser (also durch Lichtstreuung Infolge von Wolken oder Nebel indirekt eintreffende) Himmelsstrahlung. Die Stärke der den Boden erreichenden Strahlung ist abhängig von geographischer Breite, Tageszeit, Jahreszeit und der Geländeform, d. h. dem Winkel, unter dem die Strahlen auftreffen. Durch die unterschiedlichen Einfallswinkel der Sonne während des Jahres und der Tage ist die Globalstrahlung im Sommer stärker als im Winter und am Mittag stärker als am Morgen und am Abend. Die Flächenkarten der Globalstrahlung werden in der Einheit Kilowattstunde pro Quadratmeter (kWh/m2) zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um Karten der Mittelwerte der Monate, der Jahreszeiten und für das gesamte Jahr der Klimanormalperioden ab 1981 - 2010 und 1991 - 2020. Bei allen Daten handelt es sich um absolute Werte, die als Raster im GeoTiff-Format zur Verfügung gestellt werden.
Heilwasser zählt zu den klassischen Naturheilmitteln. Es entstammt unterirdischen Wasservorkommen und weist je nach Herkunft einen natürlichen Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen auf. Durch Festsetzungen von Heilquellenschutzgebieten sollen staatlich anerkannte Heilquellen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge werden qualitative Schutzzonen ausgewiesen. Üblicherweise erfolgt eine Untergliederung in die Zonen I-III, wie bei Trinkwasserschutzgebieten. Bei älteren Schutzgebieten finden sich auch Zonen IV und V. In diesem Kartenlayer werden die geplanten Heilquellenschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Heilwasser zählt zu den klassischen Naturheilmitteln. Es entstammt unterirdischen Wasservorkommen und weist je nach Herkunft einen natürlichen Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen auf. Durch Festsetzungen von Heilquellenschutzgebieten sollen staatlich anerkannte Heilquellen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge werden qualitative Schutzzonen ausgewiesen. Üblicherweise erfolgt eine Untergliederung in die Zonen I-III, wie bei Trinkwasserschutzgebieten. Bei älteren Schutzgebieten finden sich auch Zonen IV und V. In diesem Kartenlayer werden die festgesetzten Heilquellenschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung werden Wasserschutzgebiete festgesetzt. Für die in NRW meist unterirdisch gewonnenen Wässer werden Grundwasserschutzgebiete, ansonsten Trinkwassertalsperrenschutzgebiete abgegrenzt. Wasserschutzgebiete sind in Zonen untergliedert. In diesem Kartenlayer werden die festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.