In dem Layer „Privilegierte Flächen Autobahn Kreis Kleve“ werden die privilegierten Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen angezeigt. Es handelt sich dabei um „Privilegierte Flächen nach § 35 Abs. Satz 8b BauGB“ welche entlang von Autobahnen für die eine Privilegierung nach diesem Paragraphen zulässig ist. Mit einem Klick auf die Fläche können nähere Angaben zum Gebiet an dem Standort angezeigt werden. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Der Datensatz „Installierte Dachanlagen ≥ 30kWp“ stellt die für die Kommune Bedburg-Hau die einzelnen Photovoltaik-Dachanlagen mit einer Leistung größer als 30kWp dar. Alle kleineren Photovoltaikanlagen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. Mit einem Klick auf einen Punkt, können nähere Angeben zu der Photovoltaikanlage an dem Standort angezeigt werden. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und sind pro Kommune ausgewertet.
Der Datensatz „Installierte Dachanlagen ≥ 30kWp“ stellt die für die Kommune Emmerich am Rhein die einzelnen Photovoltaik-Dachanlagen mit einer Leistung größer als 30kWp dar. Alle kleineren Photovoltaikanlagen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. Mit einem Klick auf einen Punkt, können nähere Angeben zu der Photovoltaikanlage an dem Standort angezeigt werden. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und sind pro Kommune ausgewertet.
In dem Layer „Privilegierte Flächen Autobahn Kreis Kleve“ werden die privilegierten Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen angezeigt. Es handelt sich dabei um „Privilegierte Flächen nach § 35 Abs. Satz 8b BauGB“ welche entlang von zweigleisigen Schienenwegen für die eine Privilegierung nach diesem Paragraphen zulässig ist. Mit einem Klick auf die Fläche können nähere Angaben zum Gebiet an dem Standort angezeigt werden. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Digitale landesweite Übersichtskarte aller Geometrien der niedersächsischen Naturparke (NP). Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat die Naturparke einschließlich überarbeiteter Karten, z. T. mit erweiterten Grenzen, 2011 im Nds. Ministerialblatt bekannt gemacht.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Schutzgebiete“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Nordrhein-Westfalen unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Neben baulichen Maßnahmen kommt dabei der Kartierung von Risiken, der Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Vorsorgeplanung sowie der hochwassergerechten Entwicklungsplanung eine zentrale Bedeutung zu. Bis zum Jahr 2015 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel der neuen Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen. Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen (in Kraft seit 1. März 2010). Zur Umsetzung des WHG sind folgende Schritte vorgesehen: Bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete). Bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahren- und risikokarten für diese Gebiete. Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überschwemmungsausdehnung) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (z.B. Anzahl der betroffenen Einwohner, betroffene Wohn- oder Schutzgebiete, gefährdete Kulturobjekte) dargestellt werden.
Dieser WMS stellt das Informationssystem Hydrogeologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 [IS HK 50] dar. Das Kartenwerk basiert auf den Ergebnissen der Integrierten Geologischen Landesaufnahme (IGL), geologischen Untergrundmodellen sowie Grundwasserdaten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW). Der Datensatz ist im Aufbau und nicht flächendeckend. Dargestellte Kartenthemen: Grundlagen, Hydrogeologischer Bau, Hydrogeologische Schnitte, Risiko von Stoffeinträgen in das Grundwasser sowie Transmissivität.
Die Auskunftskarte enthält wichtige, für die räumliche Struktur der Stadt relevante, geplante Maßnahmen der Stadt. Einbezogen sind die in den nächsten 15 Jahren geplanten Maßnahmen der Referate Stadtplanung, Umwelt, Verkehr, Hochbau und Liegenschaften, Wirtschaftsförderung sowie AGG/Gelsenkanal, Gelsendienste und Stadterneuerungsgesellschaft (SEG). Mit der Karte wird das Ziel verfolgt, eine umfassende Information über räumlich relevante Aktivitäten im Stadtgebiet zu bieten, um den gegenseitigen Austausch der Akteure befördern, Maßnahmen besser aufeinander abstimmen und Synergien erzeugen zu können.
Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) -- Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erfasst die geschützten Biotope in der Biotopkartierung und grenzt sie im Einvernehmen mit der Unteren Landschaftsbehörde in Karten eindeutig ab. -- Nach § 30 Abs. 2 BNatSchG sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen Beeinträchtigung der Biotope führen können, verboten. -- Im Einzelfall kann die Untere Landschaftsbehörde gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG eine Ausnahme zulassen, wenn die Beeinträchtigungen der Biotope ausgeglichen werden können.
Daten des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) NRW zu biotopkartierten Flächen. Die landesweite Biotopkartierung liefert seit 1978 wichtige Grundlageninformationen über schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen. Diese Gebiete stellen wertvolle Lebensräume für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten dar und tragen damit zum Überleben bei. Schutzwürdige Biotope werden im Rahmen von Felderhebungen (Kartierungen) in der Landschaft erfasst und beschrieben. Der Datensatz besteht aus zwei Shapedateien (Flächen und Linien). Zu jedem Objekt existiert ein Datenbogen mit Informationen.