WMS-Dienst für die Einsicht der rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Übach-Palenberg.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) ist eine topographische Basiskarte. Sie stellt die Erdoberfläche geometrisch unter Berücksichtigung der Eigentumsgrenzen dar. Die Fortführung wurde Ende 2013 eingestellt, zukünftig wird die DGK5 durch die Amtliche Basiskarte (ABK) abgelöst.
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) ist eine topographische Basiskarte. Sie stellt die Erdoberfläche geometrisch unter Berücksichtigung der Eigentumsgrenzen dar. Die Fortführung wurde Ende 2013 eingestellt, zukünftig wird die DGK5 durch die Amtliche Basiskarte (ABK) abgelöst.
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) ist eine topographische Basiskarte. Sie stellt die Erdoberfläche geometrisch unter Berücksichtigung der Eigentumsgrenzen dar. Die Fortführung wurde Ende 2013 eingestellt, zukünftig wird die DGK5 durch die Amtliche Basiskarte (ABK) abgelöst.
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 Höhenlinien (DGK5H) ist die Höhendarstellung in der DGK5. Die Fortführung der DGK5 wurde Ende 2013 eingestellt, zukünftig wird diese durch die Amtliche Basiskarte (ABK) abgelöst.
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 Höhenlinien (DGK5H) ist die Höhendarstellung in der DGK5. Die Fortführung der DGK5 wurde Ende 2013 eingestellt, zukünftig wird diese durch die Amtliche Basiskarte (ABK) abgelöst.
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 Höhenlinien (DGK5H) ist die Höhendarstellung in der DGK5. Die Fortführung der DGK5 wurde Ende 2013 eingestellt, zukünftig wird diese durch die Amtliche Basiskarte (ABK) abgelöst.