Kompensationsfläche - flächig belegt. Die unteren Naturschutzbehörden führen ein Kompensationsverzeichnis für die in ihrem Zuständigkeitsbereich durchgeführten Kompensationsmaßnahmen nach § 15 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes und § 34 LNatschG NRW
Zugriffseinschränkung: Unbeschränkter Zugang. Nutzungsbedingungen: gebührenfrei - Vervielfältigung und Verbreitung in Absprache mit genannter Ansprechperson; Die Daten unterliegen dem Umweltinformationsgesetz i.d.g.F. sowie dem Umweltinformationsgesetz NRW i.d.g.F.. Es gelten die Nutzungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen (URL: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/Geoportal/Nutzungsbedingungen.aspx)
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Digitale Daten (Baumstandorte) der gesetzlich geschützten Alleen nach § 41 LNatschG NRW (zu § 29 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes) - Alleen in NRW; Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteilige Veränderung führen können, sind verboten. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) führt ein landesweites Kataster der gesetzlich geschützten Alleen. Die geschützten Alleen sind nachrichtlich in den Landschaftsplan sowie in die jeweilige ordnungsbehördliche Verordnung zu übernehmen. Der vorliegende Datenbestand stellt eine Konkretisierung (Baumstandorte) des LANUV-Katasters dar.
Die Daten geben die räumliche Lufttemperaturverteilung innerhalb des Stadtgebietes von Gelsenkirchen während austauscharmer Strahlungsnächte wieder. Als Isoanomalenkarte wird hier die Temperaturabweichung (in K) vom gesamtstädtischen Mittelwert dargestellt
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Nutzungsbedingungen: Entstehende Kosten ergeben sich aus dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) in der jeweils aktuellen Fassung- Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet; Es gelten die Nutzungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen (URL: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/Geoportal/Nutzungsbedingungen.aspx)
Stadtbereiche, in denen sich die städtische Hitzeinsel (UHI) und Wärmeinsel ausbilden kann. Es sind hier die aktuellen Bereiche für das Jahr 2011 angegeben als auch die Projektion für das Jahr 2060. Außerdem sind die die Bereiche der Industrie- und Gewerbeklimatope angegeben
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Die Erstellung der Planungshinweiskarte erfolgte auf Basis der synthetischen Klimafunktionskarte. Diese Planungshinweise dienen der Verbesserung bzw. Sicherung der klimatischen und lufthygienischen Verhältnisse im Stadtgebiet. Hierzu werden klimatische Last-, Ungunst und Ausgleichsräume voneinander abgegrenzt sowie eine Reihe spezifischer Planungshinweise mit lokaler Relevanz ausgewiesen, wie z. B. Erhalt von Luftleitbahnen, Verkehrsvermeidung in Straßen, Vermeidung weiterer Bebauung oder Ansiedlung von Emittenten
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Die Daten wurden im Rahmen der Erstellung des Stadtklimamanagementsystems (einem rechnergestützten stadtklimatischen Flächenbewertungskonzept) ermittelt. Sie zeigen eine kleinräumige Klassifizierung des Stadtgebietes in Klimatope. Die klimatische Qualifizierung und Quantifizierung erfolgte über eine Maßzahl, die sowohl die thermischen und austauschrelevanten als auch die lufthygienischen Merkmale der jeweiligen Flächennutzungen objektiv berücksichtigt. Dieser als ¿Klimaqualität¿ bezeichnete Indikator wurde auf sämtliche Flächen des Gelsenkirchener Stadtgebietes angewendet und kann der Karte entnommen werden
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