Es werden die Geltungsbereiche (Umringe) der kommunalen Flächennutzungspläne im Kreis Kleve dargestellt. Es ist darüber möglich an die Pläne und textlichen Festsetzungen zu gelangen. Der Flächennutzungsplan ist als vorbereitender Bauleitplan ein Instrument der räumlichen Planung. Er enthält die bestehenden und künftigen Flächennutzungen im gesamten Gemeindegebiet (Bauflächen, Wald, Landwirtschaft, Straßen,...) einer Kommune. Der von der Bezirksregierung genehmigte Flächennutzungsplan ist für die jeweilige Kommune verbindlich. Die Daten zum Flächennutzungsplan werden als konsolidierte Version (inclusive aller gültigen Änderungen) vorgehalten. Beim Objekt FP_Plan wird der Link zum Plan als PDF vorgehalten. Für Kleve liegt nur der Geltungsbereich des FNPs mit dem Link auf den Plan als PDF und dazu Rasterdaten mit dem Inhalt des FNP vor.
Im Juli und Oktober 1963 wurde auf dem Knechtsand von der Forschungsstelle Norderney in Zusammenarbeit mit dem Geologischen Institut der Universität Kiel und dem Senckenberg-Institut für Meeresgeologie und -biologie, Wilhelmshaven, eine Untersuchung durchgeführt mit dem Ziel, die Eignung der Luminophorenmethode zum Erkennen des Materialtransportes auf dem Watt zu prüfen und mit dieser und anderen vergleichenden Methoden Erkenntnisse über die Materialwanderung auf dem Knechtsand zu erhalten. Es wurde zu diesem Zwecke ein Versuchsfeld in 100 m Abstand verpflockt und als Stationen 1-811 bezeichnet. An diesen Stationen wurden täglich die Höhenänderungen gemessen, außerdem 545 Kornanalysen und ebenso viele Wassergehalts- und Glühverlustbestimmungen durchgeführt. Die Fauna und Flora wurde untersucht, die Strömungen, Strömungsrichtungen und Wasserstandshöhen auf dem Watt und in der Robinsbalje gemessen sowie rund 300 Wasserproben auf Sinkstoffe, Luminophoren, Salzgehalt und Temperatur untersucht, Die Wetterdaten wurden von der Wetterwarte Cuxhaven zur Verfügung gestellt. (Forschungsstelle Norderney). Weiterhin wurde der Materialtransport an Oberflächenmarken und anhand von Gefügestudien und Stechkästenproben sowohl vom Watt als auch aus der Robinsbalje und den Nordergründen studiert. (Senckenberg-Institut, Wilhelmshaven). Zur Prüfung der Luminophorenmethode und zur Erzielung von Ergebnissen wurden 180 kg gelb und 120 kg rot markierter Sand auf dem Watt sowie 300 kg gelber und roter Sand in der Robinsbalje ausgegeben. Auf dem Watt wurden 1885 Sedimentproben und in der Robinsbalje 72 Bodengreiferproben entnommen und auf Luminophoren untersucht. (Geologisches Institut der Universität Kiel). Die Luminophorenmethode ist zum Studium des Materialtransportes auf dem Sandwatt geeignet, im Mischwatt und Schlickwatt kann sie nicht eingesetzt werden. Mit dieser und den anderen vergleichenden Methoden konnte ein Materialtransport quer über den Knechtsand, über die Wattwasserscheide hinweg, festgestellt werden. Mengenangaben über das transportierte Material sind nicht möglich, jedoch können die zurückgelegten Strecken nachgewiesen werden.
Dargestellt werden Moore und weitere kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen gemäß Kohlenstoffreiche Böden 1 : 50.000 (BHK50), sowie zusätzliche Moorbiotope außerhalb der durch die BHK50 ausgewiesenen Bereiche.Anders als der Datenbestand der zusätzlichen bedeutsamen Moorbiotope in der Kulisse Niedersächsische Moorlandschaften (NML), enthält vorliegender Datenbestand nicht nur die für den Biotopschutz bedeutsamen Moorbiotope, sondern auch weniger bedeutsame Biotope, die gemäß Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (von Drachenfels, 2021) sowie weiteren Einschätzungen des Aufgabenbereichs Landesweiter Biotopschutz (NLWKN: 2020) typischer Weise organischen Standorten zugeordnet werden können. Der Datenbestand beinhaltet nicht nur die für den Klimaschutz oder Biotopschutz relevanten Moore, sondern auch degradiertere (Ab-) Moorbereiche.Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Datenbestand um eine Übersichtsdarstellung handelt. Er kann dazu dienen, sich einen Überblick über die kohlenstoffreichen Böden und darüber hinaus kartierte Biotope Niedersachsens zu verschaffen oder auch Suchräume auszuweisen. Dagegen kann er keine Grundlage für flächenscharfe, regionale Aussagen sein.
INSPIRE-Datensatz zum Annex1-Thema Geografische Bezeichnungen für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten des ATKIS Basis-DLM abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert. -Dieser Datensatz steht ausschließlich bei online-Abruf kostenfrei zur Verfügung.-
Dieser INSPIRE Datensatz beinhaltet die geographischen Bezeichnungen des Saarlandes. Die Transformation erfolgte gemäß den INSPIRE Richtlinien GeographicalNames in der Version 4.0. Folgende Feature Typen werden derzeit zu diesem Thema bereitgestellt: * GN NamedPlace Das Feature NamedPlace Dieser Feature Typ visualisiert jede geographische Verortung, die eine oder mehrere Eigennamen tragen kann. Das soll heißen, dass jedem NamedPlace einem oder mehrere geografische Namen zugeordnet sind. Oder auch Eigenamen, welche sich auf das Räumliche Objekt beziehen und mit dem Datentyp GeographicalName modelliert wurden. Die unterschiedlichen geographischen Namen eines gegebenen räumlichen Objekts können zum Beispiel in verschiedenen Sprachen oder in verschiedenen Formen vorliegen(z. B. vollständige und kurze Formen von Namen von Land- und Verwaltungseinheiten).
Mit der Karte des Deutschen Reiches 1:100 000 (KDR100) lag erstmalig im Jahre 1910 eine einheitliche Karte vom Gebiet des ehemaligen Deutschen Reiches vor, wobei die Erstausgabe für das heutige Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 1880 bis 1892 erfolgte. Die Karte des Deutschen Reiches 1:100 000, die sogenannte Generalstabskarte, wurde als einfarbige Ausgabe mit den Ausmaßen 0°15’ Breite und 0°30’ Länge veröffentlicht. Lieferbar sind Karten mit dem jeweils letzten Stand der Berichtigungen bzw. Nachträge, den die einzelnen Blätter unterschiedlich im Zeitraum 1904 bis 1940 aufweisen.
Die Daten zum Thema Geografische Bezeichnungen der INSPIRE-Richtlinie werden aus dem niedersächsischen Basis-DLM Datenbestand des amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS®) generiert.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Ein beliebiges reales Objekt, das mit einem oder mehreren Eigennamen bezeichnet wird." Die Daten werden vierteljährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).