Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und mindestens einem Kind oder Jugendlichen. Die Mitglieder sind im SGB-II-Bezug und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen.
Anzahl der Personen, die Leistungen nach dem SGB XII außerhalb der Regelaltersgrenze beziehen. Die Leistungsbeziehenden sind von Altersarmut betroffen.
Anzahl der Bürgergeld-Beziehenden (55 bis unter 68 Jahre) an allen Personen dieser Altersklasse. Die Betroffenen sind auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen und befinden sich in einem fortgeschrittenen erwerbsfähigen Alter.
Anteil der der Personen, die Leistungen nach dem SGB XII außerhalb der Regelaltersgrenze beziehen, an allen Personen dieser Altersklasse. Der Anteil lässt Rückschlüsse auf die Ausprägung der Altersarmut zu.
Anzahl der Bürgergeld-Beziehenden (0 bis unter 15 Jahre). Die Kinder und Jugendliche sind auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen und befinden sich noch nicht im erwerbsfähigen Alter.