Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes, hier mit Planstatus "Archiviert". Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Bebauungsplanumring (Geltungsbereich) mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektor) der Bebauungspläne; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.
Der Dienst stellt Baudenkmäler(A), bewegliche Denkmäler(C), Denkmalbereiche(D) und Gartendenkmäler(E) dar, die gemäß der Denkmalliste bereits eingetragen sind oder sich in der Vorbereitung zur Eintragung befinden. Denkmäler sind Zeugnisse vergangener Epochen, die aufgrund ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung unter Denkmalschutz stehen und somit als erhaltenswert gelten. Die Objekte liegen als Flächenobjekte vor. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Der Dienst stellt Baudenkmäler(A), bewegliche Denkmäler(C), Denkmalbereiche(D) und Gartendenkmäler(E) dar, die gemäß der Denkmalliste bereits eingetragen sind oder sich in der Vorbereitung zur Eintragung befinden. Denkmäler sind Zeugnisse vergangener Epochen, die aufgrund ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung unter Denkmalschutz stehen und somit als erhaltenswert gelten. Die Objekte liegen als Flächenobjekte vor. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Das SRRM Kreis Viersen wurde in Kooperation mit dem Schwamverband erstellt, unter enger Einbindung der kreisangehörigen Kommunen und der weiteren Wasserverbände. Eingeflossen sind zahlreiche Daten und vor-Ort-Kenntnisse dieser Akteure. Die Starkregengefahrenkarten liegen für die Szenarien „Selten“, „Außergewöhnlich“ und „Extrem“ vor. Basierend auf der Gefährdungsanalyse wurden in der Risikoanalyse weitere Kartenwerke (z.B. Karte Gebäudebetroffenheit) sowie Analysen gefährdeter vulnerabler Einrichtungen erstellt. Die Aktualisierung der Daten erfolgt voraussichtlich ca. alle 5 Jahre.
Die Schrägluftbilder stammen aus Luftaufnahmen mit einem bestimmten Neigungswinkel (Obliqueaufnahmen) aus kreiseigenen Befliegungsaufträgen. Diese Rasterdaten sind verzerrungsfreie, georeferenzierte, hochauflösende und maßstabsgetreue photographische Abbildungen der Erdoberfläche. Die Daten liegen flächendeckend für das ganze Kreisgebiet mit unterschiedlicher Aktualität vor. Seit 2016 wird jährlich 1/3 des Kreisgebietes beflogen. Die Schrägluftbilder des Jahres 2018 liegen für die Kommunen Goch, Kevelaer, Uedem und Weeze (Mittel) vor. Sie haben eine Bodenauflösung von kleiner als 10 cm und sind damit datenschutzrechtlich schützenswert.
Im Falle eines Notfalls, wie etwa eines langanhaltenden und flächendeckenden Stromausfalls in folge dessen es zu einem Telekommunikationsausfalls kommt, gibt es in Städten und Kommunen, Anlaufstellen für alle Hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürger. Es handelt sich unter anderem um Leuchttürme, welche mit Notstrom versorgt werden und als Verbindungsstellen zwischen den Hilfesuchenden und den Leitstellen fungieren. Notfall-Infopunkte dienen den Bürgerinnen und Bürgern als Informationsquelle. Sollte es zum Ausfall der Notrufnummern kommen, dienen unter anderem die personell besetzten Feuerwehrgerätehäuser als Notrufstellen für die Bevölkerung. Es handelt sich um keine dauerhafte Einrichtungen und werden von den Städten und Gemeinden bei Bedarf im Fall eines Notfalls besetzt.
Die Schrägluftbilder stammen aus Luftaufnahmen mit einem bestimmten Neigungswinkel (Obliqueaufnahmen) aus kreiseigenen Befliegungsaufträgen. Diese Rasterdaten sind verzerrungsfreie, georeferenzierte, hochauflösende und maßstabsgetreue photographische Abbildungen der Erdoberfläche. Die Daten liegen flächendeckend für das ganze Kreisgebiet mit unterschiedlicher Aktualität vor. Seit 2016 wird jährlich 1/3 des Kreisgebietes beflogen. Die Schrägluftbilder des Jahres 2016 liegen für die Kommunen Bedburg-Hau, Kalkar, Kleve, Kranenburg und Rees (Nord) vor. Sie haben eine Bodenauflösung von kleiner als 10 cm und sind damit datenschutzrechtlich schützenswert.
Die Schrägluftbilder stammen aus Luftaufnahmen mit einem bestimmten Neigungswinkel (Obliqueaufnahmen) aus kreiseigenen Befliegungsaufträgen. Diese Rasterdaten sind verzerrungsfreie, georeferenzierte, hochauflösende und maßstabsgetreue photographische Abbildungen der Erdoberfläche. Die Daten liegen flächendeckend für das ganze Kreisgebiet mit unterschiedlicher Aktualität vor. Seit 2016 wird jährlich 1/3 des Kreisgebietes beflogen. Die Schrägluftbilder des Jahres 2025 liegen für die Kommunen Geldern, Issum, Kerken, Rheurdt, Straelen und Wachtendonk (Süd) vor. Sie haben eine Bodenauflösung von kleiner als 10 cm und sind damit datenschutzrechtlich schützenswert.
Die Schrägluftbilder stammen aus Luftaufnahmen mit einem bestimmten Neigungswinkel (Obliqueaufnahmen) aus kreiseigenen Befliegungsaufträgen. Diese Rasterdaten sind verzerrungsfreie, georeferenzierte, hochauflösende und maßstabsgetreue photographische Abbildungen der Erdoberfläche. Die Daten liegen flächendeckend für das ganze Kreisgebiet mit unterschiedlicher Aktualität vor. Seit 2016 wird jährlich 1/3 des Kreisgebietes beflogen. Die Schrägluftbilder des Jahres 2019 liegen für die Kommunen Bedburg-Hau, Emmerich, Kalkar, Kleve und Rees (Nord) vor. Sie haben eine Bodenauflösung von kleiner als 10 cm und sind damit datenschutzrechtlich schützenswert.
Der Datenbestand zeigt den regionalen Zuständigkeitsbereich der vier großen touristischen Regionalverbände. Die regionalen Tourismusverbände übernehmen die Aufgaben der Vermarktung und Koordination touristischer Aktivitäten in ihren jeweiligen Gebieten. Diese vier Regionen sind Oberbayern-München, Ostbayern, Franken und Allgäu/Bayerisch-Schwaben Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem aktiven Netzwerkmanagement: Die Regionalverbände verknüpfen verschiedene Partner, darunter die zu ihrem Gebiet gehörenden Tourismusregionen, die lokale Verbände, Leistungsträger und Kommunen. Der Dienst dient der Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
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