Abgrenzung von Flächen, die über einheitliche geländeklimatische Eigenschaften verfügen.
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Altlasten nach § 2 Abs. 5 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), kategorisiert nach Sanierungsstand.
Empfehlungen für Bereiche mit wichtigen klimatischen und lufthygienischen Funktionen
Altstandorte nach § 2 Absatz 5 Nr. 2 und Altablagerungen im Sinne von § 2 Abs. 5 Nr. 1[1] des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG).
Windgeschwindigkeit und -richtung des nächtlichen Kaltluftabflusses und von Flurwinden.
Standorte der Klimastationen im Herner Stadtgebiet. Messung von Lufttemperatur, relative Feuchte, Windgeschwindigkeit und -richtung.
Hauptverkehrsstraßen sind Quelle von Lärmemissionen und sowie Abgasen wie Stickoxid und Feinstaub.
Ergebnis einer flächendeckenden Gebietsinventur der Altlasten auf dem Herner Stadtgebiet. Die erfassten Bombentrichter (Stand 1945) können einen Hinweis auf evtl. Verfüllungen mit altlastverdächtigen Materialien geben.
Gebiete mit geringer Reibung am Erdboden, so dass eine Kalt- oder Frischluftführung zwischen Stadt und Umland möglich ist
Bereiche mit nächtlichem Kaltluftabfluss
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