Die Datenserie umfasst die drei Datensätze "Baudenkmäler Wuppertal", "Bodendenkmäler Wuppertal" und "Rechtsverbindliche Denkmalbereichssatzungen Wuppertal", die gemeinsam den Inhalt für den Layer "Protected Sites – Cultural" im INSPIRE-Darstellungsdienst der Stadt Wuppertal bereitstellen. Der Layer ist spezifiziert im INSPIRE-Dokument "D2.8.I.9 Data Specification on Protected Sites – Technical Guidelines", Version 3.2, Kapitel 11. Nur aus diesem Grund kommt der Aggregation der drei Datensätze eine Identität als Datenserie zu. Der Datensatz "Baudenkmäler Wuppertal" ist ein Geodatenauszug aus der Wuppertaler Baudenkmalliste, der alle Denkmäler mit ihren nicht personenbezogenen Attributen in geographischen Datenformaten bereitstellt. Inhaltlich umfasst der Datensatz die ca. 5000 denkmalgeschützten Gebäude, baulichen Anlagen (z. B. Treppenanlagen) und Kleindenkmäler in Wuppertal. Der Datensatz "Bodendenkmäler Wuppertal" ist ein Geodatenauszug aus der Wuppertaler Denkmalliste, der alle Bodendenkmäler (zumeist unterirdische archäologische Denkmäler) mit ihren nicht personenbezogenen Attributen in geographischen Datenformaten bereitstellt. Inhaltlich umfasst der Datensatz die (Stand 11/2017) 48 Bodendenkmäler in Wuppertal. Der Datensatz "Rechtsverbindliche Denkmalbereichssatzungen" umfasst die räumlichen Geltungsbereiche aller Denkmalbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §5 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW), flurstücksscharf konstruiert auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte anhand des Satzungsinhaltes (Plananlagen und Lagebeschreibungen). Stand 03/2017 gibt es in Wuppertal nur eine rechtsverbindliche Denkmalbereichssatzung, nämlich die für das Zoo-Viertel. Alle drei Datensätze sind unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für diese Datenserie eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie wird in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Liegenschaftskarte NRW in Gelb: Die Darstellung des Liegenschaftskatasters NRW ist aus dem beim Geodatenzentrum NRW vorliegenden Sekundärdatenbestand abgeleitet worden. Die Aktualität der zugrundeliegenden Daten kann über die GetFeatureInfo des Layers Flurstuecke abgefragt werden. Es werden die wesentlichen Inhalte des Liegenschaftskatasters wie Flurstücke, Gebäude, tatsächliche Nutzung und Topographie einschließlich der zugehörigen Beschriftung und Symbole dargestellt und in Anlehnung an den AdV-Signaturenkatalog präsentiert. Dabei beinhaltet die Gruppierung „Tatsaechliche Nutzung“ den gleichlautenden Objektbereich und enthält die Informationen der Objektartengruppen „Siedlung“, „Verkehr“, „Vegetation“ und „Gewässer“. Dieser Objektbereich definiert die lückenlose, überschneidungsfreie und flächendeckende Beschreibung der Erdoberfläche. Die Gruppierung „Gesetzliche Festlegungen“ beinhaltet den Objektbereich „Gesetzliche Festlegungen, Gebietseinheiten, Kataloge“ und enthält verpflichtend die Objektartengruppe „Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen“. Das Liegenschaftskataster ist Nachweis der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung im Sinne des Par. 11 des Bodenschätzungsgesetzes. Im Liegenschaftskataster hat die Bewertung nach dem Bewertungsgesetz nur nachrichtlichen Charakter. Der Dienst liefert amtliche Koordinaten nur im standardmäßigen Koordinatenreferenzsystem mit dem EPSG-Code 25832 aus. Werden andere vom Dienst unterstützte Koordinatensysteme zur Kartendarstellung gewählt, wird serverseitig eine entsprechende Transformation vorgenommen, die Ungenauigkeiten unterliegt. Für die per Transformation gelieferten nicht amtlichen Koordinaten übernimmt Geobasis NRW keine Gewähr. Stand der verwendeten Daten: 01.04.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Liegenschaftskarte NRW in Graustufen: Die Darstellung des Liegenschaftskatasters NRW ist aus dem beim Geodatenzentrum NRW vorliegenden Sekundärdatenbestand abgeleitet worden. Die Aktualität der zugrundeliegenden Daten kann über die GetFeatureInfo des Layers Flurstuecke abgefragt werden. Es werden die wesentlichen Inhalte des Liegenschaftskatasters wie Flurstücke, Gebäude, tatsächliche Nutzung und Topographie einschließlich der zugehörigen Beschriftung und Symbole dargestellt und in Anlehnung an den AdV-Signaturenkatalog präsentiert. Dabei beinhaltet die Gruppierung „Tatsaechliche Nutzung“ den gleichlautenden Objektbereich und enthält die Informationen der Objektartengruppen „Siedlung“, „Verkehr“, „Vegetation“ und „Gewässer“. Dieser Objektbereich definiert die lückenlose, überschneidungsfreie und flächendeckende Beschreibung der Erdoberfläche. Die Gruppierung „Gesetzliche Festlegungen“ beinhaltet den Objektbereich „Gesetzliche Festlegungen, Gebietseinheiten, Kataloge“ und enthält verpflichtend die Objektartengruppe „Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen“. Das Liegenschaftskataster ist Nachweis der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung im Sinne des Par. 11 des Bodenschätzungsgesetzes. Im Liegenschaftskataster hat die Bewertung nach dem Bewertungsgesetz nur nachrichtlichen Charakter. Der Dienst liefert amtliche Koordinaten nur im standardmäßigen Koordinatenreferenzsystem mit dem EPSG-Code 25832 aus. Werden andere vom Dienst unterstützte Koordinatensysteme zur Kartendarstellung gewählt, wird serverseitig eine entsprechende Transformation vorgenommen, die Ungenauigkeiten unterliegt. Für die per Transformation gelieferten nicht amtlichen Koordinaten übernimmt Geobasis NRW keine Gewähr. Stand der verwendeten Daten: 01.04.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Digitale Orthophotos (DOP) sind hochauflösende, verzerrungsfreie Luftbilder, die einen einheitlichen Bildmaßstab und einen exakten Bezug zum Landeskoordinatensystem besitzen. Sie dokumentieren den Landschaftszustand zu einem bestimmten Zeitpunkt und enthalten vollständig alle aus der „Vogelperspektive“ sichtbaren Landschaftsinformationen, ohne dass diese bereits selektiert oder strukturiert worden sind. DOP sind fotobasiert, pixelbasiert, geocodiert und lagetreu und sind mit einer Bodenauflösung von 0,1 m (DOP10), 0,2 m (DOP20) und 0,4 m (DOP40) verfügbar. Durch den Einsatz von Verfahren der Bildverarbeitung entstehen aus dem aktuellen Luftbildbestand DOP. Beginnend mit dem Bildflugjahr 2004 liegen die DOP auch als Colorinfrarotbilder (CIR) vor. Seit dem Jahr 2013 werden die Befliegungsgebiete sowohl innerhalb als auch außerhalb der belaubten Situation aufgenommen. Luftbilder bzw. DOP eignen sich hervorragend, die historische Entwicklung von Landschaften und Siedlungsräumen nachzuvollziehen. Dieser Dienst stellt nur diejenigen Orthophotos dar, welche im Frühjahr beflogen wurden. Die Frühjahrkacheln sind ab 1.15.000 sichtbar. Zur besseren Orientierung sind bei kleineren Maßstäben als 1:15.000 die DOP Kacheln mit hoher Transparenz (maskiert) eingebunden. Das ganze Bundesland kann nun lückenlos im laubfreien Zustand dargestellt werden. Die Aktualität für die Landesfläche liegt bei ca. fünf Jahren. Er wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben.
Es handelt sich bei diesem Dienst um einen STAC (SpatioTemporal Asset Catalog). Dieser STAC stellt Daten des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) über eine API (Application Programming Interface) bereit. Das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) führt Geobasisdaten zur Beschreibung der Liegenschaften (Inhalt: Flurstücke, Gebäude, Eigentumsangaben u. a.) einschließlich der Hinweise auf öffentlich-rechtliche Festlegungen und der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung. In Niedersachsen umfasst ALKIS über sechs Millionen Gebäude und genau so viele Flurstücke mit insgesamt 28 Millionen Grenzpunkten. Im ALKIS wird jede Hausecke, jeder Grenzstein, jeder Teich und vieles mehr als sogenanntes Objekt geführt. In Niedersachsen gibt es gut 180 Millionen solcher digitaler Objekte, die in verschiedenen Kombinationen als Grundlage analoger und digitaler Karten dienen, die wiederum dafür sorgen, dass beispielsweise Navigationssysteme, Polizei, Feuerwehren, Rettungsdienste, Energieversorger und viele andere mit präzisen Kartengrundlagen arbeiten können oder sicher stellen, dass zum Beispiel niemand ein falsches Grundstück verkauft, ein Haus an der falschen Stelle baut oder einfach eine Grundstücksgrenze verschiebt. Die Objekte werden als Vektoren dargestellt (z.B. Straßen als Linien, Flurstücke als Flächen). Eigenschaften der Objekte oder weitere Informationen sind als Attribute hinterlegt. Für eine schnelle visuelle Darstellung des STAC kann der Radiant Earth STAC-Browser verwendet werden. Für eine Nutzung der STAC-API in QGIS können Sie das QGIS-Plugin "QGIS STAC API-Browser" verwenden. In ArcGIS Pro können Sie ab der Version 3.2 STAC API Verbindungen herstellen.
Digitale Orthophotos (DOP) sind hochauflösende, verzerrungsfreie Luftbilder, die einen einheitlichen Bildmaßstab und einen exakten Bezug zum Landeskoordinatensystem besitzen. Sie dokumentieren den Landschaftszustand zu einem bestimmten Zeitpunkt und enthalten vollständig alle aus der „Vogelperspektive“ sichtbaren Landschaftsinformationen, ohne dass diese bereits selektiert oder strukturiert worden sind. DOP sind fotobasiert, pixelbasiert, geocodiert und lagetreu und sind mit einer Bodenauflösung von 0,1 m (DOP10), 0,2 m (DOP20) und 0,4 m (DOP40) verfügbar. Durch den Einsatz von Verfahren der Bildverarbeitung entstehen aus dem aktuellen Luftbildbestand DOP. Beginnend mit dem Bildflugjahr 2004 liegen die DOP auch als Colorinfrarotbilder (CIR) vor. Seit dem Jahr 2013 werden die Befliegungsgebiete sowohl innerhalb als auch außerhalb der belaubten Situation aufgenommen. Luftbilder bzw. DOP eignen sich hervorragend, die historische Entwicklung von Landschaften und Siedlungsräumen nachzuvollziehen. Dieser Dienst stellt nur diejenigen Orthophotos dar, welche im Sommer beflogen wurden. Die Sommerkacheln sind ab 1.15.000 sichtbar. Zur besseren Orientierung sind bei kleineren Maßstäben als 1:15.000 die DOP Kacheln mit hoher Transparenz (maskiert) eingebunden. Das ganze Bundesland kann nun lückenlos im belaubten Zustand dargestellt werden. Die Aktualität für die Landesfläche liegt bei ca. fünf Jahren. Er wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben.
Unsere Kenntnisse über Vorkommen und Verbreitung der makroskopischen Wattentiere sind aufgrund der zahlreich vorliegenden biologischen Kartierungen recht vollständig. Allein über das Gebiet der niedersächsischen Watten bestehen mehr als dreißig Bearbeitungen von einzelnen Teilabschnitten. Es war anscheinend das Bestreben nach einer möglichst umfassenden Bestandsaufnahme, welches die Fragen nach zeitlichen Veränderungen lange Zeit in den Hintergrund gedrängt hat. Bereits frühen Autoren, z.B. THAMDRUP (1935) und KÖNIG (1943), ist aber aufgefallen, dass Wattflächen bei wiederholter Untersuchung stets einen mehr oder weniger deutlichen Wechsel des Besiedlungsbildes erkennen lassen. [...] Im Ganzen ist aber das Wissen über jahreszeitliche Gänge und langfristige Veränderungen eulitoraler Bodengemeinschaften noch sehr spärlich. [...] Gegenwärtig dürfte im Hinblick auf die wachsende Verunreinigung der Küstengewässer die Erforschung solcher Bestandsveränderungen besonders wichtig sein. Denn wenn es darum geht, die Einflüsse von Abfallstoffen richtig zu beurteilen, müssen Vorstellungen über Ausmaß und zeitlichen Ablauf naturbedingter Schwankungen vorhandensein. Die vorliegende Untersuchung stellt zunächst eine orientierende Studie dar, in der an nur einer Station die Veränderungen über zwei Jahre verfolgt werden. Die „Terminstation“ liegt auf dem Norderneyer Watt südlich des Leuchtturmes, 450m von der Vorlandkante entfernt [..].
Aus der Schillverteilung im Emsmündungsgebiet lassen sich folgende Wanderwege für Bodenmaterialien im weiteren Sinne erschließen: Das von der freien See herbeigeführte Material dringt in ungleicher Weise in die Alte Ems und in das Randzel Gat ein, wobei der größere Mengenanteil durch das letztgenannte Gat, und zwar auf dessen Südwest-Seite transportiert wird. Der kleinere Annteil wird auf der Nordost-Seite der Alten Ems küstenwärts verfrachtet. Außerdem gelangt über dem Südost-Teil des Möwensteert sekundär weiteres Seematerial in die Alte Ems, - Duke Gat und Emshörn Fahrwasser werden ebenfalls ungleich mit marinem Material versorgt. Der Hauptanteil hiervon nimmt seinen Weg durch das Emshörn Fahrwasser und gelangt in das Ostfriesische Gatje, während der kleinere, in der Alten Ems antransportierte Teil über das Duke Gat in die Bucht von Watum eindringt. Bevorzugte Transportseiten lassen sich infolge der rapiden Abnahme der Seeschillmengen in diesen Rinnen nicht angeben. Von den angrenzenden Watteilen und aus dem Dollart werden die Bodenmaterialien zum größten Teil in die Bucht von Watum, im Duke Gat sowie in die Alte Ems seewärts verfrachtet und gelangen schließlich in die Wester Ems und in das Hubert Gat. Der kleinere Anteil wird im Ostfriesischen Gatje, im Emshörn Fahrwasser und im Randzel Gat transportiert. Die seewärtige Verlagerung scheint in der Bucht von Watum und im Ostfriesischen Gatje jeweils auf der Westseite stattzufinden, doch bedarf dieser Vermutung einer Sicherung durch weitere Beweise mit anderen Methoden. Wesentlich besser fundierte Hinweise über die Transportseiten des Wattenmaterials lassen sich nur im Bereich außerhalb der Inselkette angeben, In der Wester Ems wird die Masse des ausgeschwemmten Wattenmaterials auf der Nordseite, der kleinere Teil dagegen im Hubert Gat auf der Südseite, nach Westen verfrachtet. Diese von der Ems nur in untergeordnetem Maße versorgte Seite des Hubert Gats bezieht darüber hinaus einen Zuschub von Bodenmaterial aus den angrenzenden holländischen Wattregionen.
„Im Rahmen des Teilprojektes „Ökologische Wertigkeit in Salzwiesen – Wirbellosenfauna“ wurden die zwischen 1989 und 1999 erhobenen Daten zur Wiederbesiedlung von Püttflächen durch Vertreter der benthischen und terrestrischen Wirbellosenfauna in verschiedenen Salzwiesengebieten im Jadebusen und Elisabeth-Außengroden ausgewertet. In 10 Pütten, die sich bezüglich Lage oder Alter unterscheiden, wurden über einen Zeitraum von bis zu 8 Jahren Erhebungen durchgeführt. Um die Besiedlung der Pütten in einen Vergleichsrahmen stellen zu können, wurden 9 gemähte oder ungenutzte Vergleichsflächen in alten Salzwiesen über bis zu 7 Jahre untersucht, daneben wurden über kürzere Zeiträume zum Teil weitere Salzwiesengebiete im Jadebusen miteinbezogen. […] Insgesamt wird aus den zusammengestellten Untersuchungsergebnissen deutlich, dass nach einer Kleientnahme im Außendeichsbereich die betroffene Fläche zunächst ihre vorherigen ökologischen Funktionen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere der Salzwiesen für die Dauer einiger Jahre verliert und an ihre Stelle andere Funktionen treten. Im Zuge der weiteren Entwicklung der Pütte bildet sich dann allerdings ein naturnahes und vielgestaltiges Gewässersystem und Bodenrelief aus, das eine vielfältige Biotopstruktur mit unterschiedlichen Kleinhabitaten bedingt. Die Pütten höheren Alters, in der sich verschiedene Salzwiesenzonen bis hin zur oberen Salzwiese wieder ausgebildet haben, werden vom typischen Wirbellosen-Artenspektrum ungenutzter Salzwiesen wieder als gleichwertige Lebensräume angenommen. Dies umfasst die benthische Fauna in Prielen und Schlenken sowie die terrestrische Arthropodenfauna der unteren und oberen Salzwiese bis hin zu Faunenelementen des Binnenlandes. Die Gesamtdichte liegt – wohl aufgrund der vielfältigen Habitatstruktur – oft über der in den ungenutzten, nicht ausgepütteten Nachbarflächen.“