Die dargestellten Flächen zeigen Wohnbaupotenziale im Innenbereich des Kölner Stadtgebiet und gliedern sich in die drei Potenzialtypen Baulücken, Aufstockungs- und Umstrukturierungspotenziale. Die aufgeführten Baupotenziale wurden automatisiert über einen verwaltungsintern entwickelten Algorithmus identifiziert. Dazu wurden verschiedene Kennwerte mit der Umgebungsbebauung verglichen und signifikante Abweichungen identifiziert. Die dargestellten Baupotenziale sind als fachliche Ersteinschätzung bzgl. der Bebaubarkeit für den Wohnungsbau zu verstehen, ohne Rechtsanspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks kann ausschließlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden. Die Veröffentlichung der ermittelten Baupotenziale findet seine rechtliche Grundlage in § 200 (3) des Baugesetzbuches. Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält das Baulückenkataster keine Informationen über die jeweiligen Eigentümer*innen. Zum Veröffentlichungsstand Januar 2026 werden nur Baupotenziale im Teilgebiet der Inneren Stadt gezeigt. Der Datensatz wird im Jahr 2026 sukzessive um die fehlenden Teilgebiete der Innenstadt und Äußeren Stadt ergänzt.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Die Planungshinweiskarte zeigt, welche Grün- und Freiflächen einen hohen Schutzbedarf innehaben und auf welchen Siedlungs- und Gewerbeflächen oder in welchen Verkehrsräumen eine Handlungspriorität vorherrscht. Dazu werden die Ergebnisse der Bewertungskarten für die Tag und die Nachtsituation zusammengefasst. Im Wirkraum (Wohn- und Gewerbeflächen, öffentlicher Verkehrsraum) wird die Handlungspriorität dargestellt. Die Bewertung beruht in bewohnten Gebieten hauptsächlich auf den Schlafbedingungen (nächtliche Überwärmung und Kaltluftfunktion), in unbewohnten Gebieten auf der Aufenthaltsqualität im Außenraum. Grün- und Freiflächen, landwirtschaftliche Flächen und Wälder werden als stadtklimatischer Ausgleichsraum bezeichnet. Die Planungshinweiskarte gibt den Schutzbedarfdieser Flächen anhand ihrer Funktion für den Kaltlufthaushalt bzw. als Rückzugsorte an heißen Tagen wieder.
Download des NRW-Datenbestands SAPOS Geodätischer Postprocessing Positionierungs-Service (GPPS) als Atom-Feed. Der Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung SAPOS bietet den flächendeckenden Zugang zum amtlichen Raumbezug durch zentimetergenaue Positionierung über GNSS (Globale Navigationssatelliten-Systeme) im Bezugssystem ETRS89. SAPOS basiert auf einem Netz von Referenzstationen, die permanent Satellitensignale des amerikanischen GPS, des russischen GLONASS, des europäischen Galileo und des chinesischen Navigationssystems Beidou auswerten. Der Geodätische Postprocessing Positionierungsservice GPPS stellt die Beobachtungsdaten der Referenzstationen für nachträgliche Auswertungen zur Verfügung. Die Daten liegen im herstellerunabhängigen Receiver Independent Exchange Format (RINEX) zum Abruf bereit. Durch die Nutzung von SAPOS-GPPS werden Lagegenauigkeiten von 1 cm und besser und Höhengenauigkeiten von 1 bis 2 cm erreicht. Anwendungsbereiche sind z.B. die Grundlagen- und Ingenieurvermessung.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2012 , gegenwärtige Aktualität unklar
Gemäß §27 BImSchG in Verbindung mit der 11. BImSchV sind Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen verpflichtet gegenüber der zuständigen Umweltschutzbehörde alle 4 Jahre die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären. Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärungen erfolgt in elektronischer Form über die Webanwendung „BUBE-Online“ (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung). Das LANUK erhält den Gesamtdatensatz der Emissionserklärungen für NRW. Die erklärten Luftemissionen sind neben dem Open Data Portal im Online-Emissionskataster Luft NRW im Kartenformat veröffentlicht. Dieser Datensatz umfasst folgende Angaben der Emissionserklärungen nach 11. BImSchV, beginnend mit dem Berichtsjahr 2012: zuständige Umweltschutzbehörde; Name, Adresse und Koordinaten der Betriebsstätte; 4. BImSchV-Nummer der genehmigungsbedürftigen Anlage bzw. des Anlagenteils; Nummer, Bezeichnung, Jahresfracht des emittierten Luftschadstoffes ggf. mit Angabe der Feinstaubemission (PM10 und PM 2,5). Daten von landwirtschaftlichen Anlagen, die nach den 4. BImSchV Nr. 7.1.X genehmigt wurden, sind nicht im Datensatz enthalten.
Der Dienst Verteilung der FFH-Arten in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zur Verteilung der FFH-Arten im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Verteilung der Arten (SD)". Die Daten zeigen die Verteilung in einem 10x10km-Raster (UTM) als "analytical units". Die Daten sind gültig für die letzte Berichtsperiode gemäß Artikel 17 FFH-Richtlinie (2013-2019). Die Objektmetadaten zur UTM-Rasterzelle (analytical unit), als Objektgeometrie, enthalten Angaben zu inspireId, Namensschema (ReferenceSpeciesSchemeValue), z.B. EU-NOMEN, der entsprechenden Artnamens-URL „referenceSpeciesCodeValue“ und dem „accepted name“ gem. EU-Nomen unter „referenceSpeciesName“ „localName“ ggf. deutscher Name oder abweichender wiss. Name und einem Wert für die Kategorie des Vorkommens (OccurranceCategoryValue). Die Daten zeigen Verteilung der FFH-Arten in Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Rasterzellen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Mit § 37 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e EEG 2023 werden entwässerte Moorböden, die derzeit landwirtschaftlich genutzt werden, für Freiflächenanlagen geöffnet und in diesem Zuge ebenfalls als besondere Solaranlagen im Sinn des § 37 Absatz 1 Nummer 3 EEG 2023 definiert. Diese Moorböden sind förderfähig, wenn sie im Zuge der Errichtung der Solaranlage – und damit vor ihrer Inbetriebnahme – dauerhaft wiedervernässt werden. Um die Treibhausgasemissionen aus diesen Flächen effektiv zu mindern, sollen dabei Mindestwasserstände von maximal 10 cm unter Flur im Winter und maximal 30 cm unter Flur im Sommer erreicht werden; diese Werte sind zur Beurteilung der Wiedervernässung zugrunde zu legen. Eine Förderung nach dem EEG 2023 erfolgt, wenn eine entsprechende Wiedervernässung durchgeführt und eine Bestätigung der zuständigen Wasserbehörde darüber dem Netzbetreiber vorgelegt worden ist. Zu diesen besonderen Solaranlagen enthält § 85c Absatz 3 EEG 2023 eine Sonderbestimmung, nach der die BNetzA erstmalig bis zum 1. Juli 2023 eine Festlegung erlässt, bei deren Erarbeitung die BNetzA die Anforderungen in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem UBA festlegen wird.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Das Geoportal Bauen und Planen Krefeld bietet Ihnen die gezielte Suche nach baurelevanten Themen wie Bebauungsplänen und Satzungen. Es kann mit angepassten Funktionen gezielt nach Informationen, zum Beispiel aktuellen rechtskräftigen Bebauungsplänen gesucht werden. Die baurechtlichen Fachinformationen können flexibel vor unterschiedlichen Hintergrundkarten wie der Liegenschaftskarte, der Stadtkarte Krefeld oder Luftbildern eingeblendet werden. Einzelne Hintergrundkarten und Fachdaten sind nur in bestimmten Maßstabsbereichen sichtbar. Das Geoportal enthält Werkzeuge für das Suchen, Messen, Abfragen von Fachinformationen, Datenimport, Drucken sowie der Erstellung von Listen. Die planungsrechtlichen Inhalte im Geoportal Bauen und Planen wurden mit größter Sorgfalt aus der Urkunde des Bebauungsplanes übertragen. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Rechtlich maßgebend sind die Festsetzungen der Bebauungsplanurkunde. Die Urkunde wird zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und kann, sofern Sie noch nicht im Geoportal Bauen und Planen zum Download verlinkt ist, kostenpflichtig als Datei oder großformatiger Ausdruck zur Verfügung gestellt werden.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Kleve zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). In einer Allgemeinverfügung zur Bestimmung von Fahrwegen zum Zweck der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist für folgende Gefahrgüter der Fahrweg im Kreis Kleve bestimmt: - für entzündbare Gase der Klasse 2 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 2 GGVSEB und - für entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB. Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. In diesem Dienst befinden sich die Abschnitte der Gemeindestraßen, Kreisstraßen, Landesstraßen und der Bundesstraßen.
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes, hier mit Planstatus "In Aufstellung". Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und von der Kommune als Satzung beschlossen. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt die Festsetzungen der möglichen Bebauung und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. Bebauungspläne bestehen als Planzeichnung mit einer Legende und textlichen Festsetzungen oder als reiner Textbebauungsplan ohne Planzeichnung. Ältere Bebauungspläne existieren auch als reine Planzeichnung ohne textliche Festsetzungen. In jedem Fall steht fest, dass mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen jedoch auch weitere Unterlagen wie beispielsweise ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch die Darstellung von auf dem Standard der XPlanung basierende WMS-Ebenen. Die umfangreiche Attributierung sowie Objekte mit Referenzen auf weitere Dateien können mittels GetFeatureInfo abgefragt werden. Dieser Dienst wird über die xPlanBox bereitgestellt.
Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zum Download für Vektordaten. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Kleve zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). In einer Allgemeinverfügung zur Bestimmung von Fahrwegen zum Zweck der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist für folgende Gefahrgüter der Fahrweg im Kreis Kleve bestimmt: - für entzündbare Gase der Klasse 2 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 2 GGVSEB und - für entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB. Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. In diesem Dienst befinden sich die Abschnitte der Gemeindestraßen, Kreisstraßen, Landesstraßen und der Bundesstraßen.