Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) -- Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erfasst die geschützten Biotope in der Biotopkartierung und grenzt sie im Einvernehmen mit der Unteren Landschaftsbehörde in Karten eindeutig ab. -- Nach § 30 Abs. 2 BNatSchG sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen Beeinträchtigung der Biotope führen können, verboten. -- Im Einzelfall kann die Untere Landschaftsbehörde gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG eine Ausnahme zulassen, wenn die Beeinträchtigungen der Biotope ausgeglichen werden können.
Auf Basis der jedes Jahr gestellten Änderungsanträge und Neuanträge der Wasserversorger bzw. der Trinkwasserschutz-Kooperationen wird die Liste des Prioritäten-Programms Trinkwasserschutz (PP-TWS) des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz überarbeitet. Zu jedem Antrag wird auch eine Geometrie geliefert, die für die Aktualisierung der Geometriesammlung zum PP-TWS verwendet wird. Am Anfang des neuen Jahres werden die Geometrien zusammen mit der Liste des Prioritäten Programms veröffentlicht. Siehe auch http://www.nlwkn.niedersachsen.de/wasserwirtschaft/grundwasser/grundwasserschutz_landwirtschaft/niedersaechsisches_kooperationsmodell/prioritaetenprogramm/43182.html
Daten des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) zu Biotoptypen, vor allem innerhalb von FFH-Gebieten, geschützten Biotopen und biotopkartierten Flächen. Die Daten wurden im Auftrag des LANUV bei der Kartierung dieser Kategorien erfasst und lokalisieren die wertgebenden Flächen (z.B. FFH-Lebensraumtypen) innerhalb der oft großflächigeren Bereiche. Es wird unterschieden in FFH-Lebensraumtypen, § 30-Biotoptypen und sonstige Biotoptypen. Der Datensatz besteht aus drei Shape-Dateien (Punkte, Linien und Flächen). Zu jedem Objekt existiert ein Datenbogen mit Informationen.
Die Windkarten wurden im Rahmen der Potenzialstudie Windenergie Nordrhein-Westfalen berechnet. Es stehen jeweils Karten zur mittleren Windgeschwindigkeit (m/s) und zur spezifischen Energieleistungsdichte (W/m^2) für die Höhen 100m, 125m, 135m, 150m, 175m, 200m und 225m in einem 100m-Raster zur Verfügung. Die Berechnungsmethode ist dem LANUK-Fachbericht 40 "Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW - Teil 1: Windenergie" des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zu entnehmen. Die Studie ist im Energieatlas unter www.energieatlas.nrw.de zu finden.
Die Windkarten wurden im Rahmen der Potenzialstudie Windenergie Nordrhein-Westfalen berechnet. Es stehen jeweils Karten zur mittleren Windgeschwindigkeit (m/s) und zur spezifischen Energieleistungsdichte (W/m^2) für die Höhen 100m, 125m, 135m, 150m, 175m, 200m und 225m in einem 100m-Raster zur Verfügung. Die Berechnungsmethode ist dem LANUK-Fachbericht 40 "Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW - Teil 1: Windenergie" des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zu entnehmen. Die Studie ist im Energieatlas unter www.energieatlas.nrw.de zu finden.
Der Datensatz stellt die hydrogeologische Raumgliederung von Nordrhein-Westfalen dar. Er ist in Heft 16 der Publikationsreihe „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ ausführlich beschrieben. Gebiete mit gleichen oder sehr ähnlichen hydrogeologischen Eigenschaften wurden zu hydrogeologischen Teilräumen zusammengefasst. Der Datensatz wurde weiterentwickelt im Rahmen der Erstellung der „Grundwasserkörper NRW“, welche durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) publiziert wurden. Verfügbare Kartenthemen: hydrogeologische Teilräume, einschließlich Zuordnung zu übergeordneten Räumen und Großräumen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) stellt im Energieatlas NRW (www.energieatlas.nrw.de) die Standorte der Erneuerbaren Energien, der fossilen Kraftwerke und der Elektrotankstellen in NRW dar. Folgende Energieträger werden dargestellt: Biomasse/Bioenergie, Deponiegas, Grubengas, Klärgas, Photovoltaik Freifläche, Wasserkraft, Windenergie, Windenergieanlagen in Planung, stillgelegte Windenergieanlagen, E-Tankstellen, Braunkohle, Steinkohle, Erdgas, Mineralöl, Müllverbrennungsanlagen, Grubenwasser, Industrielle Abwärme und KWK-relevante Industriestandorte. Die Excel-Tabelle fasst die Standorte aller Energieträger zusammen
Zur Umsetzung der EU Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) wurden vom Referat Umwelt umfassende Gewässergüteuntersuchungen vergeben. Die Gewässerstrukturkartierung der Fließgewässer in Emscher- und Lippeeinzugsgebiete in Gelsenkirchen erfolgte auf Grundlage der Kartierung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW. Die Bestandsaufnahme (Ist-Zustand) der kommunalen Reinwasserläufe und -zuläufe umfasste mehr als 33 laufende Kilometer. Die wurde in den zwei Jahren 2019-2020 durch das beauftragten Planungsbüro Koenzen umgesetzt.
Aus den Erhebungen der Einzelparameter ließen sich Bewertungen für sechs Hauptparameter (Laufentwicklung, Längsprofil, Sohlstruktur, Querprofil, Uferstruktur und Umfeld) berechnen und weiter zu einer Gesamtbewertung für den betrachteten Kartierabschnitt aggregieren. Die kartografische Darstellung der Gewässerstrukturkartierung erfolgt in einer bändigen Bewertung (linkes Umfeld, linkes Ufer, Sohle, rechtes Ufer, rechtes Umfeld). Sie bewertet die Abweichung des Ist-Zustandes eines Gewässerabschnittes von dem so genannten "Leitbild".
Die Gewässerstrukturkarte zeigt anschaulich, dass viele Gewässer durch Ausbaumaßnahmen und Nutzungen in der Vergangenheit mehr oder weniger stark verändert wurden. Sie sind durch die Farben Gelb (stark verändert), Orange (sehr stark verändert) oder Rot (vollständig verändert) gekennzeichnet. Daneben gibt es aber auch Gewässer bzw. Gewässerabschnitte, die gegenüber dem Leitbild nur mäßig (Grün) bzw. gering (Blau) verändert sind und sich damit unter hydromorphologischen Gesichtspunkten in einem "guten" bis "sehr guten" Zustand befinden.